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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1991/0063
Die Wiesenbewässerung im unteren Fehlatal

Hettingen, sich dieser Tage erfrecht, an gewissem Ort in der Fahlen die Wässerung oder Falle
völlig zu zerhauen, ohne daß vorher von Ihms Barbier wegen verlangt seiner Wässerung wie
sonst herkommens war, allher an die Wässermeister Bericht gethan worden, zumal er von
sothanem ungebührlichen facto abzustehen ganz nachpar- und bescheidentlich dekortiert
(ermahnt, Anm. d. Verf.) worden mit gegebener Vertröstung, man wolle nach demjenigen, der
ihm seine Wässerung verhindert hätte, inquirieren, und sofort solcher den ungehinderten Lauf
verschaffen: mithin auch ihm vorzüglich somit Satisfaktion verschaffen. So aber alles bey Ihm
Barbier kein Gehör gefunden...

Da der Barbier vor der Gammertinger Amtskanzlei zur Verantwortung gezogen werden
sollte, fragte der Obervogt von Gammertingen um die Erlaubnis darum nach, wie es allgemein
üblich war50, wenn Untertanen einem fremden Gericht unterstellt werden sollten.

Auch weiterhin gab es Streitigkeiten, und erst einige Jahrzehnte später wurde die Verfahrensweise
der Wasseraufteilung zwischen den Wässerbezirken geändert. In einem Bericht an
die königliche Regierung aus dem Jahr 185451 heißt es, daß jedes Frühjahr in einer Versammlung
aller Wiesenbesitzer ein Abkommen bezüglich der Dauer der Wasserbenutzung für jeden
Wässerbezirk mündlich vereinbart werde. So sei es seit einem Jahrhundert zum sichtlichen
Gedeihen der Wiesenflächen gehalten worden.

Mit der Abnahme der Bedeutung der Wiesenbewässerung muß diese gegenseitige Absprache
schon vor etüchen Jahrzehnten aufgegeben worden sein, da auf Nachfrage auch ältere
Bauern, die noch selbst bewässert hatten, eine Koordination der Wässergemeinschaften nicht
bestätigen konnten.

Bestand hatte das Fischloch, die technische Einrichtung, die Ausfluß der Abstimmung
zwischen den Wässerbezirken war: In einem Bericht der Neufraer Wiesenbesitzer von 1873
wird beschrieben, daß die acht Genossenschaften von Neufra und von Gammertingen derart
eingerichtet waren, daß in jedem Wässerungsstock ein unverschließbarer Durchlaß war, durch
welchen ein Teil des Wassers durch den Fluß dem nächstgelegenen Wässerungsstock zugeführt
wurde. Das von den bewässerten Wiesen abfließende Wasser wurde durch Abzugsgräben
wieder in das Flußbett geleitet und diente bei der nächst anliegenden Wässerungsgemeinschaft
von neuem wieder zum Bewässern. Auf diese Weise wurde zur gleichen Zeit in allen auf
der Gemarkung Neufra befindlichen Wässerungsanstalten gewässert und das achtmal aufgefangene
Wasser sodann auf der Gemarkung Gammertingen in bisheriger Weise zum Bewässern
verwendet. Eine Ausnahme hiervon bildete zumindest 1873 die sogenannte »Felsenwässere
«, in welcher sich kein unverschließbarer Durchlaß befand, sondern vielmehr alles Wasser
der Fehla in den Hauptgraben eingeleitet wurde. Auf diese Weise erhielten die Wiesen der
Markung Hettingen wenig oder kein Wasser52. Damit wurde der Grundsatz verletzt, wonach
niemandem die ausschließliche Nutzung des Wassers zustand.

Anscheinend wurde auch sonst versucht, der eigenen Wässergemeinschaft etwas mehr
Wasser als vereinbart zuzuleiten. So wird 1873 in einem Bericht der Fürstl. Hofkammer
beschrieben, daß auf der Feldmark Neufra der Wasserfluß durch das Fischloch einer der
Schleusen - die auf Neufraer Markung aus vier Abteilungen bestanden - über mindestens drei
Monate durch einen ca. acht Zoll starken Balken gehemmt wurde. Dem Fluß wurde dadurch
pro Sekunde zusätzlich ca. ein Kubikfuß Wasser entzogen und den Neufraer Wiesen zugeleitet53
.

50 FAS NVA 7150.

51 FAS NVA 101, 24841

52 StAS Ho 252, 2500.

53 StAS Ho 252, 2500.

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