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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1991/0136
Neues Schrifttum

Als Anregung für die namenkundliche Diskussion möchte ich vorschlagen, bei der
Erarbeitung von Ortsnamenbüchern nicht nur wissenschaftliche Deutungsvorschläge aus dem
19. und 20. Jahrhundert zu dokumentieren, sondern auch »historische« Namensdeutungen aus
den Quellen und sogenannte »Volksetymologien« aus der mündlichen Uberlieferung zu
erheben. Manche Namensformen lassen sich nur vor dem Hintergrund »volkstümlicher«
Namensdeutungen verstehen - welche Disziplin wenn nicht die Namenforschung wäre dazu
berufen, die Bedeutungsgeschichte von Ortsnamen zu schreiben? Indem Reichardt die
Belegreihen nur als Ausfaltung der »ursprünglichen Bedeutung« behandelt, verkürzt er die
Aussagekraft der Quellen in einem zentralen Punkt. Kommt es nur darauf an, was der
Namenforscher über die Herkunft eines Ortsnamens zu sagen hat? Sind die Aussagen der
Bewohner und Nachbarn nicht auch ein Teil der »Namensbedeutung« in ihrem historischen
Wandel? Darf man bei der Behandlung der mutmaßlichen Siedlung »Feuerbuch« (S. 76) die
ätiologische Überlieferung (unter dem Titel »Die leuchtende Buche« bei Kettenmann, 2. Aufl.,
S. 101) einfach stillschweigend übergehen?

Welche Schlußfolgerungen wären zu ziehen, wenn die drei besprochenen Forderungen
berechtigt sind ? Ganz sicher sollte man das von Reichardt mit großem persönlichem Einsatz
und hohem wissenschaftlichem Ethos getragene Unternehmen nicht grundsätzlich in Frage
stellen, auch wenn der landesgeschichtliche im Vergleich zum sprachwissenschaftlichen Ertrag
sehr begrenzt ist. Die Auseinandersetzung mit den soeben aus historischer Sicht angebrachten
kritischen Anmerkungen zu Aspekten der Namenforschung müßte sinnvollerweise in einem
breiter angelegten Dialog zwischen Historikern und Namenforschern erfolgen. Der Hinweis
sei gestattet, daß die kritiklose Übernahme vermeintlich gesicherter historischer Erkenntnisse
die Interpretationen einer anderen Nachbardisziplin, der Archäologie, in erheblichem Ausmaß
belastet hat.

Wenn die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg sehr hohe
Summen aufwendet, um Reichardts Namenbücher drucken zu lassen, sollte sie auch Sorge
dafür tragen, daß die beiden ersten Forderungen zukünftig nicht mehr erhoben werden
müssen. Dem Autor wird man diese Last nicht ohne konkrete Unterstützung aufbürden
dürfen. Es wäre somit seitens der Kommission sicherzustellen, daß Reichardt sich mehr als
bisher an sachkundige Kenner des betreffenden Gebietes wendet und ihren Hinweisen
Rechnung trägt. Darüber hinaus müßten die vorgelegten Manuskripte vor der Drucklegung
einer gründlichen Durchsicht unterzogen werden. Im Göppinger Ortsnamenbuch trägt
Reichardt auf S.238 zum Ortsnamenbuch des Alb-Donaukreises und des Stadtkreises Ulm
von 1986 auf Hinweis von Meinrad Schaah vier Belege aus einem 1929 (!) edierten Ellwanger
Güterverzeichnis (um 1136) nach. Ich frage mich, ob es nicht Möglichkeiten gegeben hätte,
diesen Nachtrag zu vermeiden.

Speyer Klaus Graf

Das Urbar der Deutschordenskommende Mainau von 1394. Bearb. von Michael Diefenbacher
. Stuttgart: Kohlhammer 1989. 117S. (Veröffentlichungen der Kommission für
geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Reihe A: Quellen, Bd. 39).

Ein Besuch in Altshausen vermag deutlicher als viele Worte die Bedeutung des Deutschen
Ordens für das Herrschaftsgefüge Oberschwabens vor Augen führen. Will man diesen
Stellenwert der Ordensniederlassungen wirtschaftsgeschichtlich nachvollziehen, so ist man für
das Spätmittelalter fast ganz auf die Aussagen von Besitzverzeichnissen (Urbaren) angewiesen.
Ausgaben solcher Quellen sind somit überaus wichtig und verdienen den besonderen Dank
der landesgeschichtlichen Forschung. Michael Diefenbacher, als Kenner der südwestdeutschen
Deutschordensgeschichte bestens ausgewiesen, ediert das unter der Signatur 66/12438

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