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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1991/0137
Besprechungen

im Generallandesarchiv Karlsruhe als Depositum verwahrte älteste Lagerbuch der Kommende
Mainau. Meine kritischen Anmerkungen sollen den Wert der sehr verdienstvollen Ausgabe
nicht schmälern, sondern lediglich auf nach wie vor ungelöste Probleme der Urbaredition
wieder einmal aufmerksam machen.

Die Einleitung enthält außer einer Geschichte der Mainau auch Abrisse der Geschichte des
Deutschordens und der Bailei Elsaß-Burgund, die man in dieser Ausführlichkeit (S. 1-18) hier
wohl kaum erwarten wird. Nach einem Blick auf den Besitzstand des Mainauer Hauses um
1400, der die Angaben des Urbars mit einer Istbestandbeschreibung von 1393 konfrontieren
kann, folgen »Vorbemerkungen zur Edition«. Sinnvoll wären hier auch Angaben zur
Geschichte und den Eigentumsverhältnissen des Archivales, zum Auftreten von Reklamanten
(z.B. fol. 15v) und zu der fol. 14vl im fortlaufenden Text genannten Datierung 1394 gewesen.
Die Edition selbst nimmt die Seiten 37 bis 94 ein. Getrennte Orts-, Personen- und Sachregister
beschließen den Band.

Ausgespart bleibt die Einordnung der Quelle in die Verwaltungsschriftlichkeit des Deutschen
Ordens. Eine ganze Reihe von Vergleichsbeispielen nennt die - von Diefenbacher im
Literaturverzeichnis leider nicht berücksichtigte - Edition des Urbars der Kommende Oeningen
von Josef Hopfenzitz (Studien zur oberdeutschen Agrarstruktur und Grundherrschaft.
München 1982). Ebensowenig wird der Historische Südwestdeutsche Sprachatlas von 1979
zitiert, obwohl er das Mainauer Urbar selbst auswertet. Erwähnenswert ist, daß die Mainauer
Aufzeichnung alle Anwesen mit ihren einzelnen Bestandteilen genau beschreibt. Angegeben
sind in der Regel jeweils der Name des Abgabepflichtigen, die Abgaben und die Lage der
zugehörigen Güterstücke (teils durch Flurnamen, teils durch Anstößer, teils durch Grundherren
näher bezeichnet).

Die Textwiedergabe ist im großen und ganzen zufriedenstellend. Meine Nachkollation der
foll. lr, 13v, 14rl, 52v, 57r ergab nur wenige Versehen: S. 45 Zeile29 »Hainni« statt »Hanni«,
S. 76 Zeile 17 »daz Gerli« statt »den Gerli«; S. 72 Zeile28 und S. 73 Zeile4 sind Haarstriche
übersehen worden (bei »sun(n)entag«, vgl. richtig Zeile31, bzw. »frowe(n)«); S. 72 Zeile31 ist
»czalt« statt »zalt«, S. 73 Zeile 5 »Hage(n)« statt »Hag« zu lesen. In Zeile29 steht »niuwerung«
statt nüwerung«, doch leitet dies zu einem eigenen Problemkomplex über. Zahlreiche Stichproben
über die genannten Blätter hinaus haben mich zu der Überzeugung geführt, daß auf
die Unterscheidung und Setzung der diakritischen Zeichen in der Edition oft kein Verlaß ist.
Auch eine ganze Reihe eindeutig erkennbarer, übergeschriebener Vokale wurde nicht berücksichtigt
, i über u in aller Regel überhaupt nicht. Ich nenne nur einige wenige deutliche Fälle:
S. 72 Zeile 33 »Huglin«, S. 73 Zeile 25 »Hunelers«, Zeile 28 »Büchlin« (statt »Buchlin«), S. 86
Zeile 16 »gutli«, »Katzenstaig« usw. Solche Zeichen können den Editor durchaus zur Verzweiflung
bringen, doch kann man bei nochmaliger entsprechend problembewußter Kollation
des Textes zu vertretbaren Entscheidungen kommen. Empfehlenswert ist die Beratung durch
einen Sprachwissenschaftler, zumal die akribische Wiedergabe der Zeichen in der Regel keinen
inhaltlichen Gewinn für den Historiker bringt.

Die Hauptschwierigkeit bei der Edition von Urbaren aus dieser Zeit liegt jedoch, wie
Diefenbacher zutreffend bemerkt (S. 35), in der Entscheidung über die Groß- und Kleinschreibung
. Bei den Familiennamen hätte ich die Namen des (Konstanzer Chorherrn)
Eberhard Insigler (S. 38) und des (Konstanzer Bürgers) Klaus im Stainhaus (S.40) groß
geschrieben. Bei Hans Richental »der alt, statschreiber ze Kostencz« (S. 40) muß das Komma
entfallen, da Richental alter Stadtschreiber war.

Das eigentliche Problem bilden jedoch die Flurnamen, die zu uneinheitlich behandelt
werden. Die Aufführung von Flurnamen im Ortsregister bei den jeweiligen Orten ist daher
lückenhaft. Beispielsweise fehlen die Bezeichnungen von Straßen, was bei den wiederholt
auftretenden »Heerstraßen« bedauerlich ist. (Ob ein alphabetisches Register aller Flurnamen
für Namenforscher nicht doch günstiger wäre?)

Ein Vergleich mit der Vorlage ergibt, daß die Getrennt- und Zusammenschreibung von

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