Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1991/0139
Besprechungen

Bedeutung des Klosternamens (S. 16) und mit Schenk Konrad von Winterstetten, dem Stifter
des Klosters (S. 24-30), Karel Hruza mit den Herren von Walsee und ihren Beziehungen zum
Kloster (S. 73-79) sowie Hans Ryschawy mit der Musikgeschichte der Abtei im Rahmen der
Bedeutung und Bedingungen von Musik in Klöstern, besonders in Frauenklöstern (S. 80-88).
Die Abschnitte von Maria Lucia Schwarz zum 900. Geburtstag Bernhards von Clairvaux
(S. 91-92) und von Maria Ancilla Betting über zisterziensische Spiritualität (S. 93-98) stellen
den Bezug zum Zisterzienserorden und seinen im klösterlichen Leben angestrebten geistigen
Prinzipien her. Die Baindter Kunstgeschichte wird in zwei Beiträgen von Wolfgang Urban
über »Der Baindter Altar des Meisters der Darmstädter Passion« (S. 99-106) - sieben Tafeln
eines Flügelaltars aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, die sich heute in verschiedenen
Museen befinden - und über »Das Baindter Pestkreuz« aus dem H.Jahrhundert in der
ehemaligen Klosterkirche (S. 117-122) sowie von Ingeborg Maria Buck »Stippvisite in der
einstigen Klosterkirche Unserer Lieben Frau« (S. 107-116) behandelt. Die Konventsgebäude
wurden 1842 abgerissen, erhalten haben sich nur die Klosterkirche, das Gästehaus und einige
Wirtschaftsgebäude. Dekan Heinz Lenze stellt in »Die Pfarrkirche St. Johannes Baptist - Haus
Gottes und der Gemeinde« (S. 123-128) die 1989 abgeschlossene Renovierung der Klosterkirche
vor, die bewußt die durch das Zweite Vatikanische Konzil erneuerte Liturgie zugrundelegte
. Die mit sehr guten und ansprechenden Abbildungen - nicht zuletzt auch von Kunstgegenständen
- reich ausgestattete Schrift richtet sich keineswegs nur an Fachexperten, sondern
wird jeden Leser ansprechen, der sich für die oberschwäbische Kloster- und Kunstlandschaft,
für die Zisterzienserinnen und für das Klosterleben in seiner weiblichen Ausprägung interessiert
.

Sigmaringen Maren Kubn-Rehfus

Siegfried Frey: Das württembergische Hofgericht (1460-1618). Stuttgart: Kohlhammer 1989.
XXVIII, 242 S., 9 Abb. (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde
in Baden-Württemberg B 113).

Beim Ausbau des spätmittelalterlichen/frühneuzeitlichen Territorialstaats, bei der Ausdehnung
und Intensivierung von Herrschaftsrechten spielte die landesherrliche Gerichtshoheit
eine wichtige Rolle. Die Entwicklung des württembergischen Hofgerichts in diesem Kontext
ist der Gegenstand der vorliegenden Arbeit, die im Wintersemester 1983/84 von der
Geschichtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen als Dissertation angenommen
wurde. Die Fragestellungen des Verfassers bei seinem »Versuch, Geschichte, Bedeutung
und Praxis des Hofgerichts möglichst umfassend zu untersuchen« (S. 5) sind dementsprechend
eher die eines (Landes-)Historikers als die eines Juristen. Zu keinem Zeitpunkt - und gerade
bei einer Doktorarbeit kann dies nicht hoch genug geschätzt werden - verliert sich Frey in
rechtsgeschichtliche Detailprobleme, an keiner Stelle wird der territorialgeschichtliche
Bezugsrahmen verlassen. Zeitlich begrenzt ist die Arbeit in ihrem Kern auf die Jahre 1460, »in
dem Württemberg die ersten Schritte zur Ausbildung eines gesonderten obersten Landesgerichtes
unternahm« (S. 9), und 1618, da für Frey der Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges
»mit einem weitgehenden Abschluß der Ausformung des Verfahrensrechts und der Gerichtsorganisation
zusammenfällt« (ebd.). Die Gliederung der Darstellung ist einfach, was schon
daran zu erkennen ist, daß von den 18 (einschließlich der Einleitung und der Zusammenfassung
durchgezählten) Kapiteln nur drei eine weitere Untergliederung auf der zweiten Ebene
erhalten haben. Zunächst folgt Frey ganz der Chronologie. Einem konzisen Rückblick auf die
vorangegangene Entwicklung - »Der Rat als Justiz- und Gerichtsorgan unter dem Grafenhaus
(1380-1460)« - schließt sich ein Kapitel über die Entstehung des Hofgerichts an. Darauf
folgen jeweils eigene Abschnitte zu den fünf Hofgerichtsordnungen zwischen 1475 und 1654

137


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1991/0139