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Erwerb der Reichsunmittelbarkeit durch Beuron
Abb. 5 Albrecht Fölcker von Knöringen schenkt den sog. Zollerischen Schirmbrief an Graf Froben
Christoph von Zimmern. Rückvermerk auf der vidimierten Urkunde von 1253. Vorlage und Aufnahme:
Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A193 Urk. 1. Maßstab 1:1.
glaubliche Behauptung. Ein Propst gab einen wichtigen Rechtstitel, der öffentlichen Glauben
besaß, aus der Hand, und der damit Beschenkte gab das Stück an einen unbeteiligten Dritten
weiter. Damit hatte nach dem damaligen Recht die Urkunde ihre Glaubwürdigkeit verloren,
sie war wertlos geworden.
Die beiden genannten Personen, Albrecht Völker zu Langenstein und Knöringen58 und
Gf. Froben Christoph von Zimmern dienten wiederum zur Anknüpfung an eine historische
Begebenheit, um dem Vorgang Glaubwürdigkeit zu verleihen. In dem Kopialbuch59, in dem
Pizenberger d. A. den Nachtrag zum Jahr 1571 vorgenommen hatte, stand ein Schiedsvertrag
vom 25. Sept. 1548 über die Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Stift Beuron den
Freiherren von Enzberg. Unter den Schiedsleuten wird der Ritter Albrecht genannt. Da auch
der Abt von Kreuzungen anwesend war, erschien eine Vidimierung durch beide unverdächtig.
Daß 1548 die Enzberger unbestritten als Kastenvögte und Schirmherren auftraten, in der
vidimierten Urkunde von 1253 aber die Reichsfreiheit, die freie Vogtwahl und ein Herrschaftsgebiet
, ein Territorium, beansprucht wurden, hat bisher niemanden gestört. Gf. Froben
Christoph wurde herangezogen, um einen Übergang der Urkunde in das Gutensteinsche
Archiv zu konstruieren, aus dem gemäß eines zweiten Vidimierungsvermerks der Kanzleiverwalter
Pizenberger den Text 1759 erhalten hatte. Aber auch diese Geschichte ist nicht
schlüssig. Gutenstein war eine österreichische Pfandschaft der Herren von Zimmern, die
diesen Besitz von Meßkirch aus verwalteten. Als die Meßkircher Linie 1594 ausstarb, gelangte
der Besitz in Meßkirch für kurze Zeit an die Grafen von Helfenstein und im Jahr 1627 an die
Grafen bzw. Fürsten von Fürstenberg. Das Zimmersche Archiv gelangte nach Donaueschingen
. 1594 zog die österreichische Regierung die Herrschaft Gutenstein zur Oberen Grafschaft
Hohenberg. Im 18. Jahrhundert wurde Gutenstein an die Grafen Schenk von Castell verliehen.
Anläßlich eines Besuchs des Abts Rudolf III. von Beuron in Gutenstein soll der Graf ihm
von dieser Urkunde berichtet haben, worauf er sich eine vidimierte Kopie erbat. Diese
Fassung wurde von der Gräfl. Schenk von Castellschen Kanzlei in Gutenstein in rechtlich
einwandfreier Form vidimiert60.
Sehen wir uns dagegen die Fassung der Urkunde von 1548 an, müssen wir feststellen, daß
es sich nicht um eine »...unter Nachahmung älterer Schriftformen im 16.Jahrhundert
58 Zur Person Oberbadisches Geschlechterbuch. 1905. Bd. 2 S. 326.
59 StA Sigmaringen, Dep.39, FAS, DS26 Beuron 78/108 fol.49b-64b, die Ausfertigung der Urkunde
konnte nicht ermittelt werden.
60 Ebenda 78/88, neue Signatur: Beuron Urk. Nr. 7.
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