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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1992/0065
Erwerb der Reichsunmittelbarkeit durch Beuron

Freiburg als illiteratus, als einen ungebildeten Menschen, der früher Küfer gewesen sei. Da
aber seine Hand ohne den Kopf schreibt, sei er für solche Arbeiten um so tauglicher
gewesen127. Weiterhin arbeitete der Klostergärtner Markus Schmid mit, der im Zeichnen sehr
geübt gewesen sein soll. Als letzte nennt Wegscheider den Chorherren Andreas Reiser und
den Maler Franz F. Dent. Reiser war wahrscheinlich künstlerisch begabt. Sein Vater Mathias
Reiser war Maler in Konstanz gewesen, seine Mutter Agatha Labhart stammte aus einer
angesehenen Konstanzer Buchdruckerfamilie12S. In erster Ehe war die Mutter mit dem Maler
Franz Ferdinand Dent verheiratet. Aus dieser Ehe stammte der Maler Franz Ferdinand Dent
(11. Aug. 1723 - 12. Nov. 1791). Der Chorherr Andreas Reiser und der Maler Dent waren also
Stiefbrüder. Dent hatte schon 1758 die Beuroner Patronatspfarrkirche in Egesheim ausgemalt129
, 1761 arbeitete er unter Feuchtmayer und Dirr als Fasser am Hochaltar in Beuron130,
1761 malte er auch die Seitenaltarbilder für die Kirche in Reichenbach. Daß Dent auch die
Bilder in den Gewölben über den Seitenemporen der Abteikirche Beuron und auf den Wänden
der Orgelempore gemalt hat, daß ihm auch die im Konvent hängenden Ölgemälde über die
Gründungen Beurons zuzuschreiben sind, ist den Kunsthistorikern bisher nicht bekannt
gewesen. Die verwandtschaftlichen Bindungen zwischen Reiser und Dent erklären möglicherweise
, warum man Dent für einen derartigen Auftrag gewinnen konnte. Abt Rudolf hatte dem
Kanoniker Andreas Reiser mehr Freiheiten als anderen Patres eingeräumt, damit er über seine
Arbeit schwiege. Allen Beteiligten war ja klar, daß sie etwa taten, was mit dem bestehenden
Recht nicht in Einklang stand.

3.3 Die Wirkungsgeschichte der Fälschungen

Die gedruckt vorliegende Commentatio fand schnell Beachtung. Da es sich um eine
staatsrechtliche Abhandlung handelte, bei der der Einfachheit halber die wesentlichen Texte,
auf denen die Interpretation Hoffmanns beruhte, in einem Anhang abgedruckt waren, war das
Buch leicht zu benutzen.

Die Beamten der vorderösterreichischen Regierung in Freiburg nahmen bald Kenntnis von
den Texten und nutzen diese in ihrem Sinne. Es war ein geringfügiger Anlaß, der ein
Eingreifen der Regierung und Kammer in Freiburg provozierte. Wie in früheren Jahren hatte
die Beuroner Kanzlei den Freiherren von Enzberg als Obrigkeit einen flüchtigen Täter
ausgeliefert. Als die österreichischen Beamten davon Kenntnis erhielten, wiesen sie den Abt
von Beuron unter Bezug auf die in der Commentatio abgedruckten Urkunden von 1451/52
darauf hin, daß er sich rechtswidrig verhalten und österreichisches Recht verletzt habe131. Um
die Ansprüche der Freiherren von Enzberg auf die Vogtei abzuwehren, hatte Pizenberger die
Schriftstücke so gefaßt, daß damals Beuron diesen die Rechte entzogen und den Erzherzögen
von Österreich übertragen habe. Hierauf beriefen sich nun die österreichischen Beamten. In
ihrer Argumentation wiesen sie zwar darauf, daß in den Verträgen von 1615 den Enzbergern
der Blut- und Wildbann zugesprochen worden sei132, allein die österreichischen Rechte seien
älter und damit begründeter. Der Prälat habe einen Revers einzusenden, daß er künftig die
österreichischen Hoheitsrechte wahren werde. Der Abt war in eine mißliche Lage geraten. In
einer weitschweifigen Erklärung vom 24. März 1777 versuchte er, sich des österreichischen
Zugriffs zu entziehen. Alle Versuche scheiterten jedoch. Die Regierung in Freiburg bestand
auf Grund der eindeutigen Urkunden von 1451/52 auf ihren Rechten, und Abt Rudolf stellte

127 StA Sigmaringen, Dep.39, FAS, DS26 Beuron 64/2, Bericht des Fiskalamts.

128 Häberle (wie Anm. 103) S. 124.

129 Pfeffer (wie Anm. 93) S. 37.

130 Schwind: Kirchweihjubiläum (wie Anm. 17) S. 37f.

131 V. Ö. Regierung und Kammer, Freiburg, an Abt Rudolf von Beuron, 12. Febr. 1777. StA Sigmaringen
, Ho 156 Beuron Bü 72; dort auch die übrige Korrespondenz.

132 Darstellung der Ereignisse bei Zingeler (wie Anm. 1) S. 197f.

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