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Johann Georg Weckenmann
Eine ähnliche Aufgabenteilung läßt sich auch bei den Bildhauern beobachten. Johann
Georg Weckenmann lieferte die beiden Hochaltarfiguren der hll. Petrus und Paulus sowie die
Figuren des hl. Fidelis und des hl. Johannes Nepomuk für die Querhausaltäre (Abb. 25-28).
Auch die weißgefaßten hölzernen Putten an den beiden Seitenaltären dürften von ihm
stammen118. Die übrigen Schnitzarbeiten in der Kirche fertigte der in Sigmaringen ansässige
Johann Baptist Hops II (1736-1788), ein Neffe des Franz Magnus Hops. Vielleicht hatte die
Pfarrgemeinde von vornherein vorgehabt, dem ob seiner alkoholischen Exzesse und Raufereien
berüchtigten Hops nur die kleineren Ausstattungsaufträge zuzuweisen und für die
Altarfiguren einen kompetenteren und zuverlässigeren Meister von auswärts zu holen.
Denkbar ist aber auch, daß Weckenmann vom Fürsten, der am Sigmaringer Kirchenbau in der
geschilderten Weise Anteil nahm119, oder aber von Feichtmayr, der bereits in St. Anna mit ihm
zusammengearbeitet hatte, nach Sigmaringen empfohlen wurde.
Uber die Arbeitsgemeinschaften von Künstlern einander ergänzender Arbeitsbereiche
weiß man leider nur wenig120. Im Zusammenhang mit Johann Michael Feichtmayr stellt sich
die Frage danach besonders häufig, denn seine Werkstatt war auf die Zusammenarbeit mit
einem Bildhauer angelegt. Allerdings scheint sich kein Bildhauer fest an die Feichtmayr-
Werkstatt angeschlossen bzw. sich ihr eingegliedert zu haben; Feichtmayr arbeitete immer
wieder mit den ortsansässigen Bildhauern zusammen. Manchmal121 scheint der Arbeitsvertrag
mit Feichtmayr allein geschlossen worden zu sein, wobei die Kosten für den Bildhauer nur
einen kleinen Posten innerhalb der Gesamtrechnung ausmachten. Mit Weckenmann dagegen
wurde in Sigmaringen ein eigener Vertrag abgeschlossen, der jedoch leider nicht erhalten ist.
Seine Arbeiten sind nur in einer Kostenzusammenstellung erwähnt: Weithers haben höchst-
diesselhe dem Bildthauer von Haigerloch vor einige Statuen zu machen ohne Kost vermög
accord hezalt 175fl. Nichtminder ist ihme wehrender arheith 110 tag die Kost und der Trunkh
geraicht worden vor jeden Tag 40 kr. - 73 fl. 20 kr.122.
Weckenmann hat seine Figuren also in Sigmaringen an Ort und Stelle gearbeitet. Das ist
durchaus nicht immer so, in der Regel fertigte der Bildhauer die Figuren in seiner Werkstatt. Wie
der Maler, der ja auch zu Hause in seiner Werkstatt arbeitete, richtete er sich dabei nach dem
gültigen Altarentwurf, der ihm vorlag. Selbst der Altarschreiner fertigte einzelne Teile seines
Werkstücks in seiner Werkstatt. Nur die Stukkatoren mußten zwingend vor Ort arbeiten (und
waren damit an die wärmere Jahreszeit gebunden). Vermutlich wurde in Sigmaringen eine Art
provisorischer Großwerkstatt eingerichtet, die die verschiedenen Handwerker gemeinsam
benutzten. Auch die Stukkatoren scheinen ihre Arbeit nicht immer direkt in der Kirche
ausgeführt zu haben. Im mehrfach zitierten Verzaichnus der rückzuvergütenden Kosten findet
sich nämlich folgender Eintrag: Femer hat mann mit einem oxenzug wehrendter altär arheith
denen Stuckhador das geprenthe ybs, und andere Materialien zur- und die gemachte arheith von
der Reitschule wider in die Kürche geführt, worfür anzurechnen ist 24fl.m.
Weckenmann arbeitete 110 Tage in Sigmaringen, wobei er wohl mindestens einen Gehilfen
beschäftigte. Mit 248 Gulden und 20 Kreuzern für vier Figuren und wahrscheinlich vier Putten
118 Wolf 1969 S.28f. schreibt die Putti J.M. Feichtmayr zu, was aber schon aufgrund des Materials
(Holz) nicht haltbar ist. Wolf spricht, ohne die vorhandenen Rechnungen zu berücksichtigen, auch die
Putti in St. Anna in Haigerloch Feichtmayr zu. Allerdings sehen Weckenmanns Putten denen der
Feichtmayr-Werkstatt immer ausgesprochen ähnlich.
119 »Anteil« nahm er durchaus auch in finanzieller Hinsicht, indem er der Pfarrgemeinde Geld für den
Kirchenbau lieh. Eine fromme Stiftung war damit allerdings nicht verbunden: in einem Schreiben vom
23.4.1757 (StAS, Dep.39, Grafschaft Sigmaringen Rub. 79, Nr. 26, Blatt 3 und 4) sind die genauen
RückZahlungsbedingungen aufgeführt.
120 Vgl. Anm.81.
121 Wie im Falle Joachim Günthers in der Bruchsaler Peterskirche 1754 (Petri S. 34f.).
122 StAS, Dep. 39, Grafschaft Sigmaringen Rub. 79, Nr. 25, S. 4 des Verzaichnus (vgl. Anm. 116).
123 Wie Anm. 122, S. 2.
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