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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1992/0215
Verschwiegene Aspekte der Südweststaatbildung

Spenden. 330000DM steuert die Regierung Württemberg-Badens bei (d.h. 80% der staatlichen
Mittel), 80000 DM die Regierung Württemberg-Hohenzollerns. Ursprünglich war von
einem Verhältnis von 3:1 ausgegangen worden (laut Schreiben Lehrs vom 21. August 1950 an
Gebhard Müller). Interessant ist auch die regionale Aufgliederung des privaten Spendenaufkommens
: Von den 78000 DM des Gesamtbetrags stammen 60000 DM aus Nordbaden (sie
sind als Einnahmen des Bezirkssekretariats Nordbaden verzeichnet).

Als eines der Hauptprobleme der Arbeitsgemeinschaft stellt sich von Anfang an die Frage
dar, wie diese finanzielle Trägerschaft der Regierungen haushaltsrechtlich behandelt werden
soll und wie sie effizient genug kaschiert werden kann. Lehr schreibt am 1. August 1950 an
Gebhard Müller: Wegen der besonderen Verhältnisse bestand damals [im Mai bei der
Gründung der Arbeitsgemeinschaft] Übereinstimmung darin, den Schriftwechsel über die
Finanzangelegenheiten auf ein Minimum zu beschränken. Ich habe mich daher auch nach
Beschlußfassung in den Kabinetten mit der mündlichen Zusage begnügt, ...38. In der »Denkschrift
über die Entwicklung der finanziellen Lage bei der Arbeitsgemeinschaft für die
Vereinigung Baden-Württemberg« vom 15.Juni 1951 heißt es dazu: Uber die Höhe des
Gesamtzuschusses für den Wahlkampf zur Volksabstimmung bestand Einmütigkeit. Lediglich
die Ausweisung und haushaltsrechtliche Behandlung der Mittel war Gegenstand längerer
Erörterungen. Schließlich wurde der Herr Finanzminister gebeten... mit Tübingen Verhandlungen
über den Leitungsweg der zu gebenden Mittel aufzunehmen™. 1950 war man so
verfahren, daß die Innenministerien von Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzol-
lern jeweils auf ein Treuhandkonto Dr. Häring eingezahlt hatten. (Dr. Häring ist Vorsitzender
des Finanzausschusses des Generalsekretariats und dient später als Wirtschaftsprüfer.) Von
dort erfolgte die Uberweisung in acht Raten auf das Kto Lehr. Daneben gaben es in
geringerem Umfang direkte Überweisungen dieser Ministerien an das Generalsekretariat.
Noch ungewöhnlicher ist die Übergabe von Barmitteln (50000 DM) am 15.Juni an den
Generalsekretär.

Der Streit um die Finanzierung durchzieht die Geschichte der Arbeitsgemeinschaft wie ein
roter Faden. Bereits wenige Wochen nach der Gründung im Mai 1950 muß es zu heftigen
Auseinandersetzungen zwischen den finanzierenden Regierungen einerseits und dem Generalsekretär
andererseits gekommen sein, denn schon im August wird ein Prüfungsbericht erstellt,
der die Vorwürfe untersucht. Leider ist er in den Akten nicht zu finden, die übrige
Korrespondenz jedoch erlaubt recht genaue Rückschlüsse über die Konfliktlinien. Lehr
verlangt langfristige Planbarkeit durch entsprechend terminierte Zahlungen. Seine Gegner
jedoch werfen ihm mangelnde Sparsamkeit, Mängel in der Wirtschaftlichkeit und ungeordnete
Finanzverhältnisse vor. Der Finanzprüfungsbericht vom Februar/März 1951 von Dr. Häring
stellt dazu fest: Die materielle Beurteilung der einzelnen Ausgabenposten ist für den Aussenste-
henden vielfach sehr schwierig. Die Eigenart der ganzen Südweststaataktion verlangte in
manchen Dingen eine gewisse Großzügigkeit. ... Beim Generalsekretariat selbst konnte seit
Übernahme der Finanzgeschäfte durch Herrn Schmitt Ende August [1950] eine entscheidende
Besserung in Rechnungswesen und Buchführung des Generalsekretariats festgestellt werden.
Herr Schmitt kam gerade noch rechtzeitig genug, um wenigstens den ständig wachsenden
Umfang der Geschäfte auf den Abstimmungstermin im September ordnungsmässig bewältigen
zu können... Die Prüfung der Abrechnung... erbrachte zahlreiche Beanstandungen formeller
Art, die in dem raschen Aufbau der Arbeitsgemeinschaft mit teilweise kaumännisch nicht
vorgebildeten Kräften begründet sind... Zu berücksichtigen ist ferner, dass bei der Auswahl
der Vertrauensleute in erster Linie Wert auf die werbemässigen und organisatorischen Fähigkeiten
gelegt wurde, und damit nicht ohne weiteres auch die kaufmännischen Voraussetzungen
vorgegeben waren. Keinesfalls kann jedoch bei der Beurteilung des Rechnungswesen der

38 StA Sig. WÜ 2/233.

39 StA Sig. Wü 2/238.

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