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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1994-95/0290
Franz-Severin Gässler

untergebracht werden. Im nordöstlichen Flügel waren Räume für die Landeskasse mit
Lithographie- und Katasterbüro sowie für das Steuerrevisorat und die Zentralstelle des
Landwirtschaftlichen Vereins vorgesehen worden. Mit dem Gebäude Nr. 346, das erstmals im
Katasterverzeichnis für das Steuerjahr 1847/48 aufgeführt wurde, war die letzte Baulücke am
Carlsplatz geschlossen worden21.

Von Straßenbaumaßnahmen, die den Carlsplatz betrafen, geben erstmals Quellen aus dem
Jahr 1840 Nachricht. Damals erfolgte die Korrektion der Antonsstraße, die in Abgrabungen
im Bereich des Hauses Bilharz (Geb.-Nr. 107) zum Platz hin. bestand22. Der Kostenaufstellung
nach betrugen die Aufwendungen hierfür 4244 fl. An Zuschüssen sollte die Stadt 1400 fl.
erhalten. Zusammen mit diesem Vorhaben waren auf Antrag der Landesregierung von der
Geheimen Conferenz am 16. März 1840 folgende weitere Maßnahmen ergriffen und genehmigt
worden23: Die Kosten für die Correktion der über den Platz laufenden Landstraße sollte
die Landeskasse übernehmen, die Kosten zur Planierung des Platzes sollten aus dem Jahresbeitrag
beglichen werden, der zur Verschönerung der Stadt bereitgestellt worden war. Uber die
Realisation der beiden letztgenannten Maßnahmen geben die Quellen keine Auskunft. Bereits
1839 dürfte das Areal zwischen der quer über den Platz verlaufenden Landstraße und dem
Haus des Regierungsrates Horn (Geb.-Nr. 262) aufgefüllt worden sein24. Gehweg und
Hohlkehle waren 1845 auf der südöstlichen Seite des Carlsplatzes angelegt worden25. 18 5 0
erbat die Stadt zur »Herrichtung« des Carlsplatzes bei der Landesregierung einen Zuschuß;
dieses Gesuch wurde ablehnend beantwortet26. Die Stadt mußte die Gelder für die Ordnungsmaßnahmen
selber aufbringen. Die geplanten Maßnahmen umfaßten das Versetzen des
Brunnens in den Garten des Ochsenwirts Dollenmaier, die Planierung des Carlsplatzes und
die Herstellung der notwendigen Dohlen und Gehwege.

3.2. Carlsplatz - Strukturanalyse

Der Carlsplatz (heutiger Leopoldplatz) wird auf drei Seiten von Straßen durchquert:
Carlsstraße, Straße nach Krauchenwies (heutige Josefinenstraße) und Antonsstraße mußten als
bestehende Gegebenheiten berücksichtigt werden. Daher sind sämtliche Platzecken entweder
ein- oder zweimal durchbrochen. Die beiden Fluchtlinien der Carlsstraße und die des
südwestlichen Platzrandes stehen ungefähr im rechten Winkel zueinander. Die Lage der
letztgenannten Fluchtlinie ergibt sich aus dem Kreuzungspunkt der Fluchtlinien Antonsstraße
/Straße nach Krauchenwies und ihrer rechtwinkligen Zuordnung zur Carlsstraße hin.

Ausschlaggebend für die spätere Platzform dürften folgende drei Faktoren gewesen sein:
die Einmündung der Straßen an den Ecken des Platzes und zwar annähernd parallel zu den
Platzrändern, der Kreuzungspunkt der beiden Fluchtlinien Antonsstraße/Straße nach Krauchenwies
und das »Schlössle« (Geb.-Nr. 204), das zusammen mit dem Küchengebäude (Geb.-
Nr. 237) direkt auf der Fluchtlinie der Carlsstraße lag. Die übrigen Gebäude, die den Platz
säumen, wurden ebenfalls auf die gerade verlaufenden Fluchtlinien gesetzt. Im Südosten war
mit der rechtwinkligen Ausbildung der Platzecke die spätere Platzform bereits vorgegeben
worden.

Der südöstliche, aufgrund der Fluchtlinie gerade verlaufende Platzrand, erhielt drei
Gebäude mit Zwischenräumen von jeweils zwölf Fuß Breite. Das östliche der drei Gebäude
(Geb.-Nr. 262) war 45 Fuß lang, besaß damals zwei Geschosse und war annähernd so hoch

21 Vgl. die Gebäudekataster der Stadt Sigmaringen, Jahrgänge 1834-1851; StAS, Dep. 1, Akten Nr. 2311,
vgl. hierzu auch Karte 10D und 12.

22 Vgl. StAS, Dep. 39, NVA 16675.

23 Vgl. Protokollauszug der Geheimen Conferenz; StAS, Dep. 39, NVA 16682.

24 Vgl. StAS, Dep. 39, NVA 14321; vgl. hierzu auch Anm.5.

25 Vgl. StAS, Dep. 1, Amtsbuch Nr. 70, Fol. 294.

26 Vgl. den Beschluß der Landesregierung vom 28. Februar 1850; StAS, Dep. 1, Akten Nr. 1225.

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