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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1994-95/0295
Carlsplatz und Carlsstraße

Größe und auf dem bezeichneten Platz angemessen erscheine. Regierungspräsident Huber
hielt in seiner Anmerkung vom 14. August 1838 zu diesem Conferenzprotokoll den Bauplatz
für zu teuer, einmal aufgrund der Bodenbeschaffenheit und andererseits, da dieser Bauplatz
keine Erweiterung für mehr als drei Familien gestattete. Der Entwurf, der Grundrisse,
Fassaden und Schnitte umfaßt haben mußte, könnte von Laur gefertigt worden sein37. Denn
im Protokoll der Geheimen Conferenz vom 28. August 1838 wurde vermerkt, daß Laur für
Zeichnungen und Aufnahmen eine Belohnung von 33 fl. erhalte38. Die Vermutung liegt nahe,
daß sich die Belohnung Laurs auf diesen Entwurf bezieht, zumal zu fraglicher Zeit keine
anderen herrschaftlichen Gebäude geplant waren.

Geheimrat von Schnell hatte für die Sitzung der »Geheimen Conferenz« am 31. Juli 1838
einen zeichnerischen Vorschlag für ein Gebäude unterbreitet, das an der neuen Hedinger
Straße, der späteren Carlsstraße, stehen sollte39. Der skizzenhafte Entwurf umfaßte den
Grundriß für das Parterre, den für das zweite und dritte Geschoß gleichbleibenden Grundriß
und außerdem die Fassade gegen die neue Hedinger Straße. Die Skizze zeigt ein viergeschossiges
Gebäude mit hoher Attika und Flachdachausbildung, die mit »Dornsches Dach« beschrieben
wird. Die Länge und die Breite dieses Gebäudes errechneten sich aus den Maßen, die für
die einzelnen Zimmer angegeben wurden. Für die Länge ergaben sich 122 Fuß und für die
Breite 48 Fuß. Jedes der drei Hauptgeschosse wies zwei Wohnungen auf; insgesamt konnten
also sechs Familien untergebracht werden.

Am 13. August 1838 wurde erstmals der geplante Neubau eines »Regierungsgebäudes«
erwähnt40. Raummangel und Repräsentation im Stadtpanorama waren die Beweggründe für
den geplanten Neubau41. Der Platz zwischen dem Wohnhaus Horn und dem Gebäude Rek
sollte auf Bestimmung des Erbprinzen dafür vorgesehen werden. In der Sitzung der Geheimen
Conferenz vom 5. Okt. 1838 wurde dem Baudepartement die Entscheidung über den Standort
des Regierungsgebäudes überlassen42. Als Alternative zum Areal auf dem ehemaligen Friedhof
wurde nun wieder die neue Straße nach Hedingen als Standort in Erwägung gezogen.
Außerdem wurde jetzt nicht mehr nur von einem Gebäude gesprochen, sondern von einem
oder zwei. Gleichzeitig wurde ein Betrag von 25 000 fl. genannt, der für die geplanten
Baumaßnahmen zur Verfügung stehen sollte. Der Termin für die Fertigstellung und für den
Bezug wurde mit Herbst 1840 angegeben.

Am 19. November 1838 beschloß die Geheime Conferenz, daß zwei Gebäude errichtet
werden sollten43. Eines sollte zwischen die Wohnhäuser Horn und Rek erbaut werden, das
andere neben dem Palais der verwitweten Fürstin - dem sogenannten Schlössle. Die geplante
Nutzung wurde dahingehend präzisiert, daß das eine Gebäude zwei Familien aufnehmen
solle; davon solle eine Wohnung für einen höhergestellten Beamten vorgesehen werden. Im
zweiten Gebäude seien drei Familien unterzubringen.

Am 22.Januar 1839 standen in der Sitzung der Geheimen Conferenz die vorgelegten
Baurisse - Plan »A« und Plan »B« - zur Debatte44. Bei Plan »A« sollten im Erdgeschoß statt

37 Huber bemerkte dazu: Die in den Baurissen eingezeichneten Verzierungen für Wände und Böden
scheinen von dem Zeichner nur eingetragen zu sein, um seine Kunstfertigkeit zu zeigen, nicht aber in der
Absicht, den Bau dadurch kostbarer und über Erfordernis herzustellen; StAS, Dep. 39, F. H. Geh. Canzlei
Sigmaringen, Rubr. 17/8, NVA 14321.

38 Vgl. StAS, Dep. 39, F.H. Geheime Canzlei Sigm. 17/8, NVA 14321.

39 Vgl. StAS, Dep. 39, Fürstl. Hofkammer, Rubr. 17/8, NVA 16782.

40 Ebd.

41 Ebd. - Die Regierung war zu dieser Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit noch immer im südwestlichen
Flügel des Schlosses, im sogenannten Kavalierbau (heutiger Wilhelmbau) untergebracht, wie dies bereits
der Mezlersche Plan von 1822 zeigte; vgl. Karte 4; vgl. hierzu auch Teil 1, S. 170 und Abb. 1.

42 WieAnm.39.

43 Ebd.

44 Vgl. Protokollauszug der Geheimen Conferenz-Sitzung vom 24. Februar 1839; wie Anm. 39.

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