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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1994-95/0296
Franz-Severin Gässler

der geplanten drei Wohnungen die Regierungskanzleien eingerichtet werden. Im Obergeschoß
seien Dienstwohnungen für »Hofgericht« und den Regierungsdirektor vorzusehen. Als
Bauplatz wurde das Gelände auf dem Acker neben dem Regierungsrat Horn links an der
Straße nach Hedingen festgesetzt. Das Regierungsgebäude sollte auf der Seite stehen, die der
Stadt zugewandt war. Als obere Grenze der Baukosten wurde ein Betrag von 38000fl.
angegeben. Die Pläne und Kostenschätzungen sollten entsprechend den Beschlüssen abgeändert
und die Bauplätze abgesteckt werden. Die Beschreibung des Planes »A« zwingt zu der
Annahme, daß es sich um ein zweigeschossiges Gebäude handelte; analog dazu könnte das
zweite Gebäude in dieser Planungsphase ebenfalls zwei Geschosse aufgewiesen haben.

Nachdem die Lage der neuen herrschaftlichen Gebäude verbindlich festgelegt worden war,
wurde am 7. Febr. 1839 in der Sitzung der Geheimen Conferenz beschlossen, den Friedhof um
1500 fl. zu kaufen und der Stadt zu übergeben. Die Kosten sollte die Landeskasse tragen. Die
Bedingung für die Ubergabe war, daß der frei bleibende Platz weder überbaut werden durfte,
noch Treppen angelegt werden sollten; die Benutzung als Baustelle wurde ebenfalls ausgeschlossen45
:

Aus dem Conferenz-Protokoll vom 17. März 1839 ergeben sich genau die Plätze für die
beiden projektierten herrschaftlichen Gebäude. Zugleich wird darin über den Vertragsabschluß
mit dem Regierungsrat Horn berichtet, der einen Teil seines Gartens für dieses
Bauvorhaben veräußerte. Außerdem wurde festgesetzt, daß das Aushubmaterial auf dem Platz
vor dem Haus des Regierungsrates Horn gelagert wird, sobald der Humus der dort liegenden
Gärten in die zum Austausch bestimmten Plätze im Hofgarten transportiert worden sei. Die
Lage der Ersatzfläche wurde ebenfalls angegeben: Längs des Gefängnisses gegen das Haus des
Dr. Batzer- also nordwestlich dieses Hauses (Geb.-Nr. 98)46. Am 29. März 1839 erging dann
die Verfügung, daß die Bauplätze einzuebnen seien47, und am 17. April wurde bestimmt, daß
das größere der beiden Gebäude gegen Hedingen gestellt werde48.

Die Geheime Conferenz beschloß am 25. April 1839, den von Baurat Burnitz entworfenen
Bauriß für das Regierungsgebäude zu genehmigen; das Regierungsgebäude sollte die Wohnung
für den Regierungsdirektor enthalten49. Im zweiten Gebäude sollten das Oberamt und
die Wohnung des Oberamtmanns untergebracht werden. Die Bausumme wurde nochmals
gesteigert und auf die Spannbreite von 50000 bis 62000fl. festgesetzt. Für den Etat 1839/40
wurde eine Summe von 32 000 fl. fest veranschlagt.

Das Gebäude, das ursprünglich das fürstliche Oberamt aufnehmen sollte, erhielt eine neue
Funktion. Es sollte zukünftig Amtslokale der Hofkammer und die Dienstwohnung des
Geheimrats von Schnell aufnehmen. Das Oberamt dagegen mußte in seinem bisherigen
Standort bleiben50.

Am 5. Mai 1841 teilte die Landesregierung dem Oberamt mit, daß der Stadtbauplan
abgeändert worden sei51. Die Korrektur betraf den Bereich um die beiden neuerrichteten
herrschaftlichen Gebäude in der Carlsstraße. Bis auf 160 Fuß südöstlich vom Regierungsgebäude
durften keine Privatbauten genehmigt werden (Abb. 10). Das Bauverbot wurde auf die
gegenüberliegende Straßenseite ausgedehnt und zwar spiegelbildlich zum vorhandenen

45 Wie Anm. 39 vgl. hierzu auch oben S. 286.

46 Wie Anm. 38.

47 Wie Anm. 39.

48 Wie Anm. 38; auf dem Lageplan des Geometers Ott, der mit »Februar 1839« datiert ist (vgl. Abb. 5,
Teil 1, S. 188), steht das größere der beiden Gebäude bereits auf der Seite nach Hedingen; die Grundmaße
und die Lage der dort eingezeichneten beiden Gebäude stimmen nicht genau mit Dimension und Standort
der beiden später errichteten Gebäude überein.

49 Wie Anm. 39.

50 Wie Anm. 38. - Für das Regierungs- und das Hofkammergebäude erfolgte die Bauabnahme unter dem
Vorsitz von Baurat Bröm am 20. November 1840; vgl. Anm. 39.

51 Vgl. StAS, Ho 199, Akten Nr. 24.

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