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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1994-95/0303
Carlsplatz und Carlsstraße

tung Nordwest - Südost. Außerdem war der Carlsplatz schon allein durch die beiden
Platzwände im Nordwesten und Südosten ein relativ autonomes Gebilde. An dieser wichtigen
städtebaulichen Nahtstelle fand eine Uberlagerung statt: Der Carlsplatz war Teil der Carlsstraße
und umgekehrt war die Carlsstraße Bestandteil des Carlsplatzes. Dagegen war die
Anlage gegenüber dem Regierungsgebäude eindeutig Teil der Carlsstraße.

Die Carlsstraße wies 1848 nach Fertigstellung ihrer Bebauung zwei Schwerpunkte auf,
hatte aber weder einen markanten Anfangspunkt noch einen herausragenden Endpunkt. Das
Wohnhaus Fidel Birkle (Geb.-Nr. 323) war letztes Haus der Carlsstraße nach Hedingen zu.
Wenige Meter nach diesem Haus mündete die neue Straße in den ehemaligen Fahrweg nach
Hedingen ein; dort änderte die Carlsstraße ihre Richtung. War die Richtungsänderung
ausschlaggebend für das Ende der Bebauung in der Carlsstraße? Präzise Aussagen dazu lassen
sich nicht treffen. Festzuhalten bleibt, daß die Bebauung der Carlsstraße kurz vor diesem
Straßenknick ohne Akzentuierung abschloß. 1851 sollte die Carlsstraße von dieser Stelle ab
gegen Hedingen mit Alleenbäumen gesäumt werden. Vermutlich war mit dieser Maßnahme
beabsichtigt worden, die Straße in der Vertikalen abzuschotten und den Straßenraum fortzusetzen
, der durch die Gebäude geschaffen wurde.

Das Ende der Carlsstraße auf nordwestlicher Seite war straßenräumlich genausowenig
prägnant und blieb es bis heute. Dort kreuzte bzw. mündete die Carlsstraße in die 1842 neu
geschaffene Verlängerung der Hauptgasse, in die heutige Fürst-Wilhelm-Straße ein87. Die
Verlängerung der Straßenflucht gabelte sich an dieser Stelle auf und führte von hier einerseits
in Richtung Schloß und andererseits zur Mühlenvorstadt. Letztes Haus der nordöstlichen
Straßenflucht war das Gebäude Nr. 98. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ragte der alte
Baubestand über die Fluchtlinie hinaus in den Straßenraum hinein. Der Straßenraum der
Carlsstraße verengte sich nach Nordwesten hin und endete ohne deutliche Zäsur am Straßenkreuz
vor dem ehemaligen Mühltor.

Zu der Zeit, als die herrschaftlichen Gebäude in der Carlsstraße errichtet wurden, war
bereits absehbar, daß die Straße nach Krauchenwies verlegt wird und ihren Anfang nicht mehr
zwischen den Häusern Rek (Geb.-Nr. 271) und Bilharz (Geb.-Nr. 107) nimmt, sondern in der
Carlsstraße beginnen wird und am ehemaligen Kloster Hedingen vorbeiführt88. Bei der Fahrt
von Krauchenwies in die Stadt Sigmaringen fuhr man also zukünftig an neuen prächtigen
Bauten vorbei und gewann den Eindruck einer großzügigen Stadterweiterung, obwohl nur
eine einzige Straße neu trassiert und bebaut worden war. Vom Schönenberg aus, von Mengen
und Riedlingen kommend, bot sich ein prächtiges Panorama, das im Norden mit dem Schloß
begann und sich - im Vergleich zur Altstadt - mit prächtigen Bauten weit nach Süden hin
erstreckte (Abb. 12 a). Die Bauten in der Carlsstraße besaßen dadurch zwei Hauptfassaden,
nämlich die Fassade zur Straße hin und die gleichgewichtige »rückseitige« Fassade89.

87 Diese Straße war 1842 neu geschaffen worden; vgl. Karte 9 und den Beschluß der Landesregierung
vom 16. Dezember 1841 über die Korrektion der östlichen Stadteinfahrt; StAS, Dep. 39, Fürstl. Hofkam-
mer, Rubr. 17/8, NVA 16683.

88 Vgl. die Aussage des Regierungsrates Bannwarth als Mitglied der Stadtverschönerungskommission;
StAS, Dep. 39, Fürstl. Hofkammer, Rubr. 17/8, NVA 16688. - Vgl. hierzu auch den Beschluß der
»Geheimen Conferenz« vom 25.Januar 1839, der den Regierungsbeschluß vom 3. November 1838
bestätigte (vgl. oben, S. 297. Unter Ziffer 4) wird der von der Stadt vertretenen Meinung entgegengesetzt,
daß die neue Straße nach Hedingen der Anfang einer Straße gegen Sigmaringendorf und Krauchenwies sei
und die Straße damit unter die Klassifikation einer Landstraße fällt. Diese Meinung wurde in dem
Beschluß als bloße Vermutung bezeichnet; StAS, Dep. 1, Akten Nr. 1158.

89 Für die neue Straße von Brenzkofen nach Gorheim war zu Beginn der vierziger Jahre einzeilige,
hangseitige Bebauung favorisiert worden, da die Häuser mit der Hauptfassade zur Stadt und zur Talaue
hin orientiert sind und dieses Panorama optische Vorzüge gegenüber Häusern bietet, deren Rückseiten
erblickt werden. Bei zweizeiliger Bebauung sollten die Häuser, die mit der Rückseite gegen die Stadt und
die Talaue gestellt werden, unter Berücksichtigung dieses Arguments erbaut werden; vgl. den Antrag von
Sallwürk vom 2. Jan. 1844 und die Bemerkung Schnells vom 6. Jan. 1844 dazu: StAS, Ho 82, NVA II 6964.

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