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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1994-95/0319
Carlspktz und Carlsstraße

§ 3: Saemmtliche Gebaeude in der Hauptstraße, in der Carls- und Antonsstraße, auf dem
Carls- und Marktplatze, so wie in allen uebrigen Straßen, soweit die Gebaeude in diesen die
vorgenannten Straßen und Plaetze unmittelbar beruehren, endlich alle neugebauten Haeuser,
letztere innerhalb der verordnungsmaeßigen Frist von 3 Jahren (vergl. Verord. vom 15. Febr.
1837 Nr. 7, G. S. IV. 515) sind gehörig zu verblenden.

Wer die Verblendung binnen 45 Tagen nach erhaltenem Auftrage nicht beginnt und damit
unausgesetzt fortfaehrt, dessen Gebaeude werden auf seine Kosten durch die Polizeibehoerde
zur Verblendung in Akkord gegeben, und soll der Saeumige ueberdieß mit 1 fl. bis 3 fl. bestraft
werden.

Gleiche Strafe trifft diejenigen, welche in gleicher Frist die zwischen den Haeusern
befindlichen Spaliere nicht mit einer angemessenen Farbe (vergl. die angefuehrte Verordnung
vom 15.Febr. 1837Nr. 10) anstreichen lassen...
Sigmaringen den 7. Dezember 1843

7.2. Kurzbiographien

Bröm, Gottfried Joseph Bonifaz

Bröm war als Sohn des Hofkammerrats und Schloß Verwalters Georg Bröm am 1. November
1797 in Ellwangen geboren worden. Von 1816 bis Mai 1817 war Bröm Schüler bei
Hofbaumeister Thouret in Stuttgart. Anschließend führten ihn Reisen u.a. nach Mainz,
Frankfurt, München und Wien. In Wien studierte er am Polytechnischen Institut und an der
St. Anna-Akademie. 1819-1823 praktizierte er bei Kreisbaurat Fischer und vom Mai 1823 bis
1825 war Bröm Gehilfe bei der Hof-, Bau- und Garten-Direction in Stuttgart. Im Oktober
1824 bestand er seine Prüfung für den Staatsdienst.

Beim Oberamt Mergentheim war er von 1825 bis 1828 für das Straßen- und Hochbauwesen
zuständig. Von dort aus bewarb er sich auf die vakante fürstliche Bauinspektorenstelle in
Sigmaringen. Das Anforderungsprofil für diese Stelle war u.a. wie folgt umrissen: »wissenschaftliche
Bildung in der Baukunst, mehrjährige Praxis, vorzügliche Kenntnisse im landwirtschaftlichen
und gewöhnlichen Hochbauwesen sowie im Brücken-, Wehr- und Mühlenbau.
Am 20. August 1828 trat Bröm seinen Dienst als fürstlicher Bauinspektor in Sigmaringen an,
nachdem er unter 33 Bewerbern den Vorzug erhalten hatte. Im Februar des folgenden Jahres
heiratete er die Tochter des Bergverwalters Emhardt aus Laucherthal.

1840 wurde Bröm die Revision und Oberleitung des Dominal-Bauwesens übertragen. Mit
der Pensionierung Oberst von Hövels mußte er am 1. Juli 1841 die Regierungs-Revision in
Bausachen übernehmen. Am 23. Februar 1843 wurde Bröm zum Baurat ernannt. Gleichzeitig
wurden ihm die Oberleitung des Dominalbauwesens, die Stelle des Baureferenten bei der
fürstlichen Landesregierung und die Stelle des Baurevidenten bei der Fürstlichen Hofkammer
übertragen.

Bröm war 1848 Ausschußmitglied des »Vaterländischen Vereins«, in dem sich die radikalen
Demokraten sammelten. Im Dezember 1849 war er in den Sigmaringer Landtag gewählt
worden. Wahrscheinlich auch dieser Mitgliedschaft wegen war er im Juli 1848 endgültig vom
Dienst sowohl bei der Fürstlichen Hofkammer als auch beim Hofbauwesen suspendiert
worden.

Neben dem Neuen Prinzenbau in Sigmaringen (1842-47) wird auch die Pfarrkirche St.
Valentin in Trillfingen (1840-42) Bröm zugeschrieben; für das ehemalige Beksche Haus am
heutigen Leopoldplatz hatte er 1839 den Entwurf verfaßt152.

152 StAS, Dep.39, Fürstl. Hofkammer, Rubr.40, NVA 17773 und NVA 17774; Dienerbuch; Gönner
(wie Anm. 103) S. 85, 130 und 190; Walter Genzmer (Hrg.): Die Kunstdenkmäler Hohenzollerns. Bd. 1
Hechingen 1939. S.302; Kuhn-Rehfus (wie Anm. 10) S. 163.

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