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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1994-95/0365
Geschichte und Aufgaben des Staatsarchivs Sigmaringen

Nach 1850 begann Schwarzmann mit der Trennung der Archivalien und ihrer Aufteilung
auf die geplanten drei Archive und riß dabei die bisher bestehenden beiden fürstlichen Archive
auseinander. Zunächst bildete er ein in die Abteilungen Hechingen und Sigmaringen gegliedertes
Fürstliches Hausarchiv als Auslesearchiv, indem er aus den verschiedensten Beständen
Dokumente zur Geschichte und Genealogie des Hauses Hohenzollern sammelte und sie zu
einem künstlichen Pertinzenbestand zusammenfügte. Auf gleiche Weise verfuhr er bei der
anschließenden Bildung des Fürstlichen Domänenarchivs, bestehend aus den Hauptabteilungen
Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, und formierte es aus allen Urkunden
und Akten unterschiedlichster Provenienz zusammen, die Bezug auf den Grundbesitz, die
Rechte und Pflichten der Domänenverwaltung hatten. Hier gliederte er auch einen Großteil der
Archive der 1802-1806 säkularisierten Klöster ein. Nur größere Archive der vor und zwischen
1803-1806 angefallenen geistlichen und weltlichen Herrschaften blieben im Domänenarchiv
Hohenzollern-Sigmaringen (wie auch im Staatsarchiv) wenigstens äußerlich eigene Bestände,
wenn auch in der inneren Ordnung nicht in der alten Formierung. Dem Landesarchiv wies er
Archivalien zu, die Hoheitsrechte, Verfassungsangelegenheiten, Staats-, Zoll-, Handels- und
Grenzverträge usw., Militaria, Entstehung, Verwaltung und Grundbesitz der dem Staat
untergeordneten Korporationen und Institute sowie Kirchen- und Religionswesen betrafen.

Auch im Landesarchiv bildete Schwarzmann die Mischbestände Grafschaft/Fürstentum
Hohenzollern-Hechingen und Grafschaft Sigmaringen/Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen
aus den Regesten der alten Haus- und Landesarchive, aus den vermischten Registraturen der
ehemaligen fürstlichen Behörden und völlig fremden Beständen.

Wie nicht anders zu erwarten, zeigte sich, daß die Aufteilung der bisher geschlossenen
Archivalienbestände nach den vorgegebenen Gesichtspunkten auf die drei neuzubildenden
Archive nicht streng durchzusetzen und diese Archive nie befriedigend abzutrennen waren.
Hinzu kamen prinzipielle Interessendifferenzen, entsprungen aus ganz verschiedenen Voraussetzungen
, und beide Parteien erhoben Anspruch auf die große Masse der Archivalien, die nicht
eindeutig Interessen des Fürstlichen Hauses betrafen bzw. als unbestreitbare Staatssachen
anerkannt wurden. Den als Lösung der Schwierigkeiten gemachten Vorschlag von 1856, eine
gemeinsame Verwaltung der gesamten hohenzollerischen Archive durch den Staat und das
Fürstliche Haus zu schaffen, wie auch den Vorschlag von 1860, auf ein eigenes Landesarchiv
ganz zu verzichten und statt dessen ein Fürstliches Archiv mit dem Charakter eines öffentlichen
Archivs mit unbeschränkter Mitbenutzung und Zugänglichkeit von Seiten des Staates einzurichten
, lehnte der preußische Ministerpräsident ab und legte statt dessen erneut Grundsätze für
die Aufteilung der Archivalien fest. Die folgende Trennung des Archivguts beruhte nun auf
Entscheidungen von Fall zu Fall, wobei der preußische Staat den Wünschen der fürstlichen
Verwaltung sehr weit entgegenkam. Die große Masse der Archivalien gelangte in das Fürstliche
Archiv. Ein künstlich entworfener Archivplan hatte alle historischen und verwaltungsmäßigen
Zusammenhänge mißachtet, archivische Zusammenhänge zerstört und geschlossene Archivalienbestände
unwiderruflich zerrissen.

Den Abschluß der unseligen Aufteilungsverhandlungen bildete die Übereinkunft vom
13. September/10. Dezember 1864 über die zukünftige Stellung der beiderseitigen Archiwer-
waltungen in Hohenzollern. Sie wurde am 23. Januar 1865 von Ministerpräsident von Bismarck
als Chef der Preußischen Archiwerwaltung bestätigt. Durch sie erhielten die beiden in
Sigmaringen getrennt bestehenden Archive - Fürstliches Haus- und Domänenarchiv und
Preußisches Regierungsarchiv - die Rechtsstellung öffentlicher Archive, die »in koordiniertem
Verhältnis zueinander« stehen. Um den Gesamtüberblick über die hohenzollerische Überlieferung
vor 1850 zu erhalten, wurden die Archivare zur engen Zusammenarbeit verpflichtet.

Das neu errichtete Fürstlich Hohenzollernsche Haus- und Domänenarchiv war durchgehend
hauptamtlich besetzt. Zum ersten hauptamtlichen Archivar wurde 1865 Eugen Schnell
ernannt. Seit 1915 wurde das Archiv von Historikern betreut, seit 1970 von einem Facharchivar.

Im Jahr 1977/78 übertrug der Fürst von Hohenzollern mit einem Hinterlegungsvertrag das

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