Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1994-95/0366
Maren Kuhn-Rehfus t

gesamte Fürstlich Hohenzollernsche Haus- und Domänenarchiv unter Eigentumsvorbehalt
dem Staatsarchiv Sigmaringen zur Aufbewahrung und Betreuung, so daß sich seit dieser Zeit
die beiden Archive wenigstens wieder unter einer gemeinsamen Verwaltung befinden, wenn
auch die Trennung der auseinandergerissenen Bestände nicht mehr rückgängig zu machen ist.

Das Fürstliche Archiv konnte 1873 einen neuerrichteten Archivzweckbau in der Karlstraße
32 als dauerhafte Unterkunft beziehen. Erst im Jahr 1990/91 überführte das Staatsarchiv
die Archivalienbestände und die Bibliothek des Fürstlichen Archivs in sein Dienst- und
Magazingebäude in der Karlstraße 1.

Das Preußische Regierungsarchiv war der Oberaufsicht und Disziplinargewalt des Präsidenten
des preußischen Staatsministeriums und der unmittelbaren Aufsicht und Kontrolle des
Regierungspräsidenten in Sigmaringen sowie der Leitung des Direktors der Staatsarchive in
Berlin unterstellt. Im Jahr 1873 erhielt es die Bezeichnung Königliches Staatsarchiv zu
Sigmaringen und wurde auf den Etat der Verwaltung der Staatsarchive übernommen.

Bis 1867 wurde es von Eduard Schwarzmann geleitet. Nach seiner Pensionierung erhielt es
weder eine hauptamtliche noch eine archivfachliche Betreuung, sondern wurde vom jeweils
ältesten Regierungssekretär nebenamtlich verwaltet. Die Bestrebungen des Direktors der
preußischen Staatsarchive 1874, das Archiv hauptamtlich zu besetzen, scheiterten. Daher
spielte das Staatsarchiv für die Öffentlichkeit und die wissenschaftliche Forschung so gut wie
keine Rolle und wurde vorwiegend nur von hohenzollerischen Verwaltungsbehörden in
Anspruch genommen. Die gelegentlichen Aktenablieferungen wurden nur unzulänglich
erschlossen, die Benutzung durch Privatpersonen bedurfte der schriftlichen Genehmigung des
Sigmaringer Regierungspräsidenten, die fachliche Betreuung der Benutzer war unzureichend.

Erst seit Anfang des 20. Jahrhunderts ließ die preußische Archiwerwaltung dem Staatsarchiv
eine gewisse Betreuung angedeihen. Nach dem Umzug in neue Archivräume in der
Hedinger Straße 8 beauftragte der Generaldirektor der Staatsarchive 1906 den Archivassistenten
Dr. Eggers, während zweier Monate die Bestände zu sichten und im Bedarfsfall neu zu
ordnen und zu verzeichnen.

Auch in den Jahren 1908 und 1914 wurde Eggers für einige Monate an das Staatsarchiv
Sigmaringen zur Erledigung von Fachaufgaben abgeordnet.

Im September 1915 war das Staatsarchiv geschlossen worden. Nach dem Ende des ersten
Weltkrieges bemühte sich der Generaldirektor der preußischen Staatsarchive um eine Lösung
der unbefriedigenden Zustände und schlug vor, das Sigmaringer Staatsarchiv an ein anderes
preußisches Staatsarchiv, etwa Wiesbaden, anzubinden oder es mit dem Fürstlichen Archiv in
Sigmaringen zusammenzulegen. Die Verhandlungen über eine Vereinigung mit dem Fürstlichen
Archiv wurden aber 1923 erfolglos beendet.

Vermehrte Klagen der hohenzollerischen Landes- und Heimatforschung über die
schlechte Benutzungssituation im Staatsarchiv veranlaßten den Sigmaringer Regierungspräsidenten
Dr. Simons, auf eine Verbesserung zu drängen. Daraufhin wurde von 1934 bis 1937
Staatsarchivrat Dr. Meinen vom Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem jährlich für mehrere
Monate nach Sigmaringen abgeordnet, um neue Grundlagen für das Archivwesen in Hohen-
zollern zu schaffen. Ihm ist ein grundlegender und einschneidender Wandel zu verdanken. Er
erledigte archivfachliche Arbeiten, bestellte 1936 den Vorsitzenden des hohenzollerischen
Geschichtsvereins zum fachlich geeigneten nebenamtlichen Betreuer des Staatsarchivs, baute
die 1934 neu geschaffene kommunale Archivpflege in Hohenzollern auf und versuchte erneut,
die beiden Sigmaringer Archive zu vereinigen. Der Vertragsentwurf von 1934 über eine
gemeinsame Verwaltung der vor 1850 entstandenen Archivalien unter staatlicher Leitung aber
unter Wahrung des fürstlichen Eigentumsrechts im Gebäude des Fürstlichen Archivs wurde
jedoch vom preußischen Finanzminister abgelehnt.

Hingegen konnte Dr. Meinen mit Unterstützung des Regierungspräsidenten erreichen,
daß das Staatsarchiv am 1. April 1938 mit Dr. Franz Herberhold seinen ersten hauptamtlichen
und archivfachlich ausgebildeten Leiter erhielt. Herberhold führte systematisch Aktenausson-

364


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1994-95/0366