Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1994-95/0368
Maren Kuhn-Rehfus f

reform ist es seit 1973 für den Regierungsbezirk Tübingen zuständig2. Damals wurden die
Altkreise Calw, Freudenstadt, Horb, Rottweil und Tuttlingen abgetrennt, während Teile des
neuen Alb-Donau-Kreises (alter Stadt- und Landkreis Ulm), des Bodenseekreises (Teile des
Altkreises Überlingen) und des Landkreises Sigmaringen (Teile der Altkreise Stockach und
Überlingen) neu hinzukamen. Mit der Neuorganisation der staatlichen Archiwerwaltung
Baden-Württemberg3 wurde das Staatsarchiv Sigmaringen zusammen mit den übrigen Staatsarchiven
am 1.Januar 1975 der als Landesoberbehörde für die Staatsarchive errichteten
Landesarchivdirektion Baden-Württemberg unterstellt. Am 1. Juli 1981 ging die staatliche
Archiwerwaltung aus dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums in den Geschäftsbereich
des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst über4.

Das Staatsarchiv Sigmaringen hatte nach seiner Gründung zunächst im Oberamtsgebäude
in der Karlstraße 15 zwei Räume im Erdgeschoß neben dem Eingang erhalten. 1906 wurde es
in das Privathaus Hedinger Straße 8 verlegt, wo es im Erdgeschoß Archivmagazine und ein
Dienstzimmer für den Archivar einrichtete. Schriftgutzugänge und das dadurch bewirkte
Anwachsen der Archivalienbestände nötigten zur Anmietung weiterer Räume: 1937/38
wurden zusätzliche Magazin- und Arbeitsräume im Gebäude des Fürstlichen Archivs, Karlstraße
32, angemietet, 1947 weitere Magazinräume im Erdgeschoß des Neuen Prinzenbaus,
Karlstraße 3, und 1954 in der ehemaligen Zehntscheuer des Domstifts Konstanz in der
Mühlengasse 13 in der 22 Kilometer entfernten Stadt Riedlingen. Im Januar 1956 verlegte das
Staatsarchiv seine Verwaltung aus dem Fürstlichen Archiv in neuangemietete Räume im
Erdgeschoß des Alten Prinzenbaus, Karlstraße 1, 1958 konnte es den angemieteten ersten
Stock in der Karlstraße 1 beziehen und 1966 schließlich das ganze Gebäude Karlstraße 3
(Neuer Prinzenbau) anmieten. Daraufhin wurden 1966 alle bis dahin noch in der Karlstraße 32
verbliebenen staatlichen Archivalien und ein Teil des in Riedlingen gelagerten Schriftguts in
den Prinzenbau, Karlstraße 1/3, übergeführt. Da die Lagerkapazitäten auf Dauer nicht ausreichten
- Teile des Prinzenbaus wurden von anderen Mietern genutzt - war das Staatsarchiv
gezwungen, 1974 ein als Magazingebäude errichtetes Haus in der Bittelschießer Straße 6 und
1982 Magazinräume in einem Anbau im Erdgeschoß eines Privathauses in der Leopoldstraße 6
anzumieten. 1974 wurde die Zehntscheuer in Riedlingen und Ende 1986 die Räume in der
Hedinger Straße 8 geräumt und aufgegeben.

Um der drückenden Raumnot und den unzuträglichen Arbeitsbedingungen im Staatsarchiv
ein Ende zu machen, war im Jahr 1963 ein Bauplatz in Sigmaringen erworben worden. Da
jedoch keine Baumittel bereitgestellt wurden, konnte der erhoffte Neubau nicht errichtet
werden. Statt dessen kaufte das Land Baden-Württemberg 1980 von der Fürstlich Hohenzol-
lernschen Hofkammer den Alten und Neuen Prinzenbau, Karlstraße 1/3, für das Staatsarchiv
Sigmaringen an. Nachdem im Sommer 1985 die Landesregierung den Beschluß gefaßt hatte,
die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude im Rahmen des Denkmalnutzungsprogramms
zu sanieren und zu einem Archivzweckbau umzubauen, mußte das Staatsarchiv im Oktober
1986 ausgelagert werden: Verwaltung, Lesesaal und technische Werkstätten zogen in zwei
Gebäude in der Strohdorf er Straße 11 und 15 ein, der größte Teil des Archivgutes wurde in
einem ehemaligen Fabrikgebäude in der Egelfinger Straßeil in dem 7Kilometer entfernten

2 Anordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über Sitze und Bezirke der Staatsarchive vom
3. Dezember 1974 (Gesetzblatt S.520). Die übrigen fünf Staatsarchive in Baden-Württemberg haben
folgende Zuständigkeiten: Das Hauptstaatsarchiv Stuttgart ist Ministerialarchiv, das Staatsarchiv Ludwigsburg
ist zuständig für den Regierungsbezirk Stuttgart, das Generallandesarchiv Karlsruhe für den
Regierungsbezirk Karlsruhe, das Staatsarchiv Freiburg für den Regierungsbezirk Freiburg und das durch
Anordnung der Landesregierung vom 18. Oktober 1977 (Gesetzblatt S.687) mit Wirkung vom 1. Januar
1978 errichtete Staatsarchiv Wertheim für die Archivalien der ehemaligen Grafschaft Wertheim und
andere regional dorthin gehörende nicht staatliche Archivbestände.

3 Gesetz vom 19. November 1974 mit Wirkung vom 1. Januar 1975 (Gesetzblatt S.497).

4 Gesetzblatt S. 266.

366


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1994-95/0368