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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0029
St. Fidelis

Fidelis wird von
zwei Aufständischen

erschlagen.

3 Holzplastiken,

17. Jahrhundert;

Kapuzinerkloster

Feldkirch (Aufnahme

Kunstverlag PEDA,

Passau)

sensentscheidung des einzelnen legte. Niemand dürfe zur Abschwörung des eigenen Glaubens
, zum Besuch der Messe und zur Beichte und überhaupt zur Annahme des katholischen
Glaubens gezwungen werden, bis er selbst bekändt, das die Catholisch Religion an ir rächt
seyge. Nach Predigten der katholischen Missionsprediger sollte jeder das Recht haben, frei
und ohne Angst vor Strafen haben zu müssen, Fragen zu stellen und Einwände vorzubringen.
Allerdings: Der Bevölkerung dürften die anderen Bestimmungen des Religionsmandats eher
in die Augen gestochen sein: Die protestantischen Prediger wurden ausgewiesen, protestantische
Gottesdienste und Zusammenkünfte zum Anhören von Lesungen aus reformatorischen
Büchern wurden verboten, und alle hatten an Sonn- und Feiertagen an der katholischen
Predigt und der Christenlehre teilzunehmen.

Die Prättigauer machten nicht nur, was ihren protestantischen Glauben anbelangte, eine
schwere Zeit durch. Zu den Drangsalierungen durch die Besatzungssoldaten kam nämlich im
Winter 1621/22 eine große Hungersnot, in deren Folge viele starben. Der Widerstand gegen
die Besatzungsmacht wuchs. Am 24. April 1622, dem Palmsonntag der Protestanten (die
damals noch nicht den gregorianischen Kalender eingeführt hatten), brach allenthalben, in
Castels, Schiers, Grüsch, Seewis, der Aufstand los. Mistgabeln, Zaunstecken, Prügel mußten

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