Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
34(120).1998
Seite: 9
(PDF, 85 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1998/0023
Zwischen Württemberg und Baden: Hohenzollern (1945-1952)

seinem Tagebuch am 6. Juni 1945 von einer Rede, die Präsident Moser am 6. Juni 1945 vor den
Damen und Herren des Landeskommunalverbandes gehalten hat. Die Stelle lautet: [Moser]
meint, Hohenzollern werde vorerst selbständig bleiben, da Preußen in seine verschiedenen
Teile aufgelöst werde. Moser wünscht keinen Anschluß an Württemberg, erst dann, wenn ein
Großschwaben errichtet werden sollte1^.

Die Zukunft Südwestdeutschlands bestimmten freilich in erster Linie die Besatzungsmächte
USA und Frankreich. Letzteres setzte am 13. Juni 1945 in Stuttgart eine deutsche Landesverwaltung
, bestehend aus neun Landesdirektoren, ein, die theoretisch auch für den von den
Amerikanern damals besetzten Teil Württemberg zuständig war19. Die Landesdirektoren
betrachteten sich ferner auch für Hohenzollern zuständig. Wie Clemens Moser in dem schon
erwähnten Schreiben vom 4. Juli 1966 an einer Stelle ausführt, habe er einen Erlaß des Landesdirektors
für Kultus in den »Papierkorb« geworfen und darauf geantwortet, das Kultusministerium
Stuttgart sei für mich [Moser] nicht zuständig aus staatsrechtlichen Gründen20.

Die Amerikaner waren freilich nicht willens, die Landeshauptstädte Stuttgart und Karlsruhe
den Franzosen zu belassen und erzwangen schließlich deren Rückzug auf eine Linie, die
durch den Verlauf der Autobahn Karlsruhe - Ulm vorgegeben war. Am 8. Juli 1945 verließ die
französische Militärregierung Stuttgart und kam nach einer Zwischenstation in Freudenstadt
schließlich nach Tübingen21. Das Protokoll über die Teilung Südwestdeutschlands in eine
amerikanische und eine französische Besatzungszone wurde am 26. Juli 1945 unterzeichnet22.

Zunächst waren beide Besatzungsmächte noch bemüht, »die Fiktion einer würtembergi-
schen Verwaltungseinheit aufrechtzuerhalten«23. Zu diesem Zweck ernannten die Landesdirektoren
in Stuttgart Delegierte, die im Auftrag ersterer den von den Franzosen besetzten
Teil Württembergs verwalten sollten24. Bei den zunehmenden Spannungen zwischen den
Amerikanern und Franzosen war der Tübinger Delegation freilich keine Zukunft beschieden.
Der Aufbau einer eigenen Verwaltung in Tübingen für die französische Besatzungszone in
Württemberg und damit die verwaltungsmäßige Abkoppelung des Landesteils von Stuttgart
war im Frühherbst 1945 nur noch eine Frage der Zeit25.

2. DER PLAN ZUR ERRICHTUNG EINER SCHWÄBISCHEN VERWALTUNGSREGION
Über die künftige staatsrechtliche und verwaltungsmäßige Stellung Hohenzollerns hat man
sich bei den Franzosen offenbar erst im Zusammenhang mit der endgültigen Festlegung der
Besatzungszonen in Südwestdeutschland Gedanken gemacht. Mit Schreiben vom 29. Juni
1945 forderte nämlich Oberst Niel von der französischen Militärregierung für Württemberg,
die damals noch in Stuttgart ihren Sitz hatte, Präsident Moser zur Vorlage einer Denkschrift
auf. Dieser legte mit Schreiben vom 17. Juli 1945 dem Militärgouvernement in Sigmaringen
drei Exemplare einer in französischer Sprache verfaßten »Denkschrift über den gesetzlichen

18 Schaitel (wie Anm. 3), S. 147.

19 Eberhard Konstanzer: Die Entstehung des Landes Baden-Württemberg. Stuttgart-Berlin-Köln-
Mainz 1969, S. 18ff.

20 Konstanzer (wie Anm. 19), S. 20.

21 Wie Anm. 8.

22 Gerd Friedrich Nüske: Württemberg-Hohenzollern als Land der französischen Besazungszone in
Deutschland 1945-1952. Bemerkungen zur Politik der Besatzungsmächte in Südwestdeutschland. In:
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 18 (1982), S. 228.

23 Ebd.

24 Ebd. S. 228 f.; Konstanzer (wie Anmerkung 19) S. 21.

25 Nüske (wie Anm. 22), S. 231 ff.

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