Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
34(120).1998
Seite: 11
(PDF, 85 MB)
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Zwischen Württemberg und Baden: Hohenzollern (1945-1952)

Nazigeist und den Militarismusgedanken aus der deutschen Seele auszurotten^. Daraus folger
: der Autor, daß dem Regierungspräsidenten das Erziehungswesen, das heißt die Kulturhoheit
, unterstehen müßte. Ferner habe er die Landräte, die Bürgermeister und die Polizeidienststellen
zu überwachen3'. Erst danach kommt Moser auf die Leitung des Landeskommunalver-
bandes durch den Regierungspräsidenten zu sprechen. Von den Zuständigkeiten werden wohl
aus Opportunitätsgründen nur das Landeskrankenhaus und die Landesbahn genannt36.

Vermutlich um dem Plan mehr Attraktivität zu verleihen, machte der Präsident in dem Papier
auch Vorschläge zu einem zaghaften Abbau von Verwaltungskompetenzen des Regierungspräsidenten
in Sigmaringen. So sollten etwa die Katasterverwaltung, das Oberversicherungsamt
, die Feuerversicherungsanstalt, das Versorgungsamt, die Gewerbeaufsicht, das
Landwirtschaftsamt der Zentralverwaltung zugewiesen werden. Die Veterinärärzte und die
Medizinalräte könnten seiner Meinung nach dagegen den Landräten überlassen werden. Ganz
am Schluß der Denkschrift fordert Moser im Hinblick darauf, daß sich das Oberlandesgericht
für Hohenzollern in Stuttgart und damit in der amerikanischen Zone befand, die Schaffung eines
solchen in der französischen Besatzungszone. Auch für das Finanzamt Sigmaringen müßte
in der französischen Besatzungszone eine zentrale Finanzbehörde eingerichtet werden37.

Die Bildung einer schwäbischen Verwaltungsregion in der französischen Zone in Südwestdeutschland
zum Zweck der Erhaltung einer autonomen Verwaltung für Hohenzollern hat
danach auch Bürgermeister Egon Müller laut einer am 31. August 1945 abgezeichneten Niederschrift38
und auf einer Dienstbesprechung am 7. Oktober 194539 gefordert. Aus den Ausführungen
des Sigmaringer Stadtoberhauptes geht eindeutig hervor, daß für die Verfechter des
neuen Landes, bestehend aus Südbaden, Südwürttemberg und Hohenzollern, die preußische
Provinzialverwaltung, der Provinzialverband, das konkrete Vorbild war.

Auch Fürst Friedrich von Hohenzollern unterstützte ein solches Projekt, wie wir den Forschungen
von Fritz Kallenberg entnehmen können. Danach richtete der Fürst an einen nicht
näher bezeichneten französischen General ein Expose mit dem Datum 26. September 1945, in

34 Ebd.

35 Ebd.

36 Ebd.

37 Ebd.

38 Dep. 1 Bd. 9 Nr. 520: Durch den Staatsvertrag mit Preussen, der noch heute in Kraft ist, ist unser Land
Hohenzollern ein Teil des preussischen Staatsverbandes. Preussen besteht aber infolge der Zonengestaltung
der Alliierten als geschlossener Staat nicht mehr. Daher hat der Dachverband für Hohenzollern und der
Spender der Zuschüsse sowie der Lastenausgleich er aufgehört zu bestehen. Innerhalb der 2 Kreise Hohen-
zollems kann ein gerechter Lastenausgleich für die vorhin genannten Finanzlasten nicht erfolgen ... Die
Zonenziehung zwischen der französischen und der amerikanischen ist aber so erfolgt, daß die Stadt Stuttgart
zur amerikanischen Zone fällt. Hohenzollern kann also mit Württemberg zusammen keinen höheren
Ausgleichsverband (Provinzialverband) bilden. Es muß daher erst ein neuer Provinzialverband aus der
französischen Zone, die umfaßt die Gegend Baden-Baden bis Lörrach, Bodensee bis Gegend Ulm (Ulm
ausschließlich) gebildet werden. Wie und ob das geschehen wird steht noch nicht fest. Eines aber ist sicher:
Hohenzollern muß anstelle des aufgelösten Preussens einen wenigstens gleichwertigen höheren Provinzialverband
erhalten für den Lastenausgleich und darf nicht einseitig in Württemberg aufgehen, weil wir da
gewisse Berfürchtungen haben...

39 StAS Dep. 1 Bd. 8 Nr. 76 (Chronik der Stadt Sigmaringen): Hohenzollern bleibt als politische Einheit bestehen
. Die Regierung - ein Bestandteil Preussens - und der Regierungspräsident als solcher verschwindet
und sein ganzer Apparat wird abgebaut. Es ist wahrscheinlich damit zu rechnen, dassfür die kultur- und gemeindepolitischen
Angelegenheiten ein Landesdirektor für Hohenzollern bestehen bleibt, dem auch die bisher
dem Landeskommunalverband unterstehenden Anstalten unterstellt bleiben, der an den neu zu ernennenden
Staat - Südbaden, südlicher Teil von Württemberg und Hohenzollern - angeschlossen wird. Der
Staat Nordbaden mit dem übrigen Württemberg ist bereits gegründet mit der Hauptstadt Stuttgart. Das wird
zukünftig der Verband sein, den wir gewohnt sind von Preussen her als Provinzialverband zu benennen...

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