Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
34(120).1998
Seite: 13
(PDF, 85 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1998/0027
Zwischen Württemberg und Baden: Hohenzollern (1945-1952)

Dr. Binder in das Staatssekretariat zeige den Wunsch der Militärregierung, Hohenzollern in
der allgemeinen Regierung vertreten zu sehen*6. Auch in dem am 30. Oktober 1945 erlassenen
Statut für das Staatssekretariat wurde festgelegt, daß sich seine Zuständigkeit auf das Gebiet
des Landes Hohenzollern aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung erstrecke47.

Daß die französische Militärregierung und auch das Staatssekretariat damals staatsrechtlich
alles in der Schwebe halten wollten, hat auch der Vorsitzende des Staatssekretariats, Prof. Carlo
Schmid, auf einer Sitzung am 19. Februar 1946 bekräftigt. Er sagte nämlich: Wir wollen keine
staatsrechtlichen Veränderungen vornehmen. Wir würden damit das Prinzip der Frage Ho-
henzollerns anrühren. Ich kann hierzu noch mitteilen, daß französisch erseits kein so großer
Wert mehr auf eine umfassende Regelung gelegt wird. Oberst de Mangoux hat mir gegenüber
geäußert, daß sie [die französische Militärregierung] das Land so, wie sie es angetroffen hätten,
verwalten müßten4*.

In Hohenzollern wurde die Bildung des Staatssekretariats freilich auch anders bewertet.
Im Tagebuch von Maximilian Schaitel beispielsweise lesen wir darüber: Damit muß die Regierung
in Sigmaringen fallen, denn in Württemberg verkehren die Landräte unmittelbar mit der
Regierung. Da es kein Preußen mehr gibt, müssen auch die hohenzoll. beiden Landräte unmittelbar
mit Tübingen verkehren. Vielleicht kann die Selbstverwaltung, die Kommunalverwaltung
, erhalten bleiben. Wenn die Franzosen versprochen haben, die Selbstverwaltung Hohen-
zollerns stehen zu lassen, so habe ich gegen die Erhaltung große Bedenken. Die Württemberger
werden, so wie sie einmal Gelder nach Hohenzollern werfen müssen, dafür auch Rechte verlangen
. Und so fürchte ich, daß mit der Zeit die Landeskommunalverwaltung ausgehöhlt und
untergraben wird ...49.

Die Prognose Schaitels bezüglich der Sigmaringer Regierung sollte sich alsbald bewahrheiten
. Mit einer Rechtsanordnung des Staatssekretariats vom 15. März 1946 wurde die Behörde-
des »Regierungspräsidenten« in Sigmaringen - die offizielle Bezeichnung »Präsident von
Hohenzollern« hat man dabei vermieden - aufgehoben und ihre Aufgaben den zuständigen
Landesdirektionen in Tübingen übertragen50. Die Bedenken unseres Zeitzeugen Schaitel im
Hinblick auf den Landeskommunalverband hingegen waren noch verfrüht. In der Rechtsanordnung
wurde das Weiterbestehen dieser hohenzollerischen Selbstverwaltungskörperschaft
vielmehr bekräftigt und die Stellen des Leiters mit der Bezeichnung Landeshauptmann und
des Stellvertreters mit der Bezeichnung stellvertretender Landeshauptmann geschaffen", die
mit dem Landesdirektor Clemens Moser und dem Sigmaringer Bürgermeister Egon Müller
besetzt wurden52. Bis zur gesetzlichen Regelung der weiteren Organe der Selbstverwaltungs-

46 Schreiben von Oberstleutnant Moulin an den Sigmaringer Landrat vom 22. Oktober 1945 betr. Schaffung
einer deutschen Regierung (StAS Dep. 1 Bd. 9 Nr. 520); zit. bei Otto H. Becker: Integration in den
Südweststaat. In: Preußen in Hohenzollern. Begleitband zur Ausstellung Sigmaringen 1995. Hg. vom
Haus der Geschichte Baden-Württemberg und dem Staatsarchiv Sigmaringen (Haus der Geschichte Baden
-Württemberg. Schwarz-Goldene Reihe 2). Sigmaringen 1995, S. 139.

47 Amtsblatt des Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzol-
lerns Nr. 1 vom 1. Dezember 1945, S. 1 Art. 1; zit. bei Wilfried Schöntag: Landeskommunalverband. In:
Preußen in Hohenzollern. Begleitband zur Ausstellung Sigmaringen 1995. Hg. vom Haus der Geschichte
Baden-Württemberg und vom Staatsarchiv Sigmaringen (Haus der Geschichte Baden-Württemberg.
Schwarz-Goldene Reihe 2). Sigmaringen 1995, S. 66.

48 Zit. in der »Denkschrift Hohenzollern« von Clemens Moser vom 1. Juli 1946 (StAS Ho 310 Bd. 2
Nr. 29).

49 Schaitel (wie Anm. 4), S. 36.

50 Amtsblatt des Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzol-
lerns 1946, S. 42; zit. bei Schöntag (wie Anm. 47).

51 Ebd.

52 Denkschrift des Sigmaringer Bürgermeisters Egon Müller vom Dezember 1946 (StAS Ho 310 Bd. 2
Nr. 29). Hierzu s. auch Becker (wie Anm. 46), S. 137; Kallenberg (wie Anm. 1), S. 230.

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