Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
34(120).1998
Seite: 19
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Zwischen Württemberg und Baden: Hohenzollern (1945-1952)

Beeinflußt wurde das Procedere vor allem auch durch den starken personellen Wechsel in
den Reihen der Verfechter der hohenzollerischen Interessen. Bereits am 26. April 1949 verstarb
der Sigmaringer Bürgermeister Egon Müller, der stellvertretende Landeshauptmann, im
Alter von 64 Jahren92. Im Januar 1950 trat Landeshauptmann Moser resigniert von seinem
Amt zurück93. Landesverwaltungsrat Dr. Konrad Haug, der bei dem Hohenzollerngesetz
mitwirkte, starb am 4. Juli 195094. Als Nachfolger Müllers ernannte der Staatspräsident am
12. Juli 1949 als stellvertretenden Landeshauptmann den Sigmaringer Wirtschaftsprüfer
Leonhard Stiegler. Als dieser die Erweiterung der Kompetenzen für den Landeskommunal-
verband forderte und sich mit badischer Hilfe in die Südweststaatskommission drängte, handelte
er sich eine Rüge des Staatspräsidenten Müller ein, die er am 13. Mai 1950 mit seinem
Rücktritt als nunmehr amtierender Landeshauptmann quittierte95. Staatspräsident Gebhard
Müller berief daraufhin am 14. Mai 1950 das älteste Mitglied des interimistischen Landesausschusses
Emil Straub zum amtierenden Landeshauptmann96. Nach diesem Aderlaß stieg nunmehr
Franz Gog zum führenden Sachwalter der hohenzollerischen Belange auf97, wozu ihm
seine Funktion als Vorsitzender der CDU-Franktion die beste Voraussetzung bot98.

Den Auftakt zur Bereinigung der Hohenzollernfrage bildete ein Gespräch, zu dem
Staatspräsident Müller auf Anregung der Landtagsabgeordneten Gog und Hermann, führende
Persönlichkeiten Hohenzollerns, neben Abgeordneten, Bürgermeistern, den beiden
Landräten auch Landeshauptmann a. D. Moser und der frühere Vorsitzende des Lan-
deskommunalverbandes, Prälat Vogel, am 14. März 1950 nach Bebenhausen eingeladen hatte.
Prälat Vogel legte eingangs des Gesprächs den Art. 2 Abs. 2 der Verfassung so aus, daß dieser
nicht die Selbstverwaltung der Kreise, sondern aller in deren räumlichem Bereich bestehenden
Selbstverwaltungskörperschaften, das heißt somit auch des Kommunalverbandes, garantiere
. Demgemäß wurde von hohenzollerischer Seite der früher einmal propagierte »Zweckverband
Hohenzollern« abgelehnt, da dieser lediglich ein besserer Verein ohne Inhalt und
Stoßkraft sez".

Noch prägnanter hatte mit einem Schreiben vom 12. März 1950 Fürst Friedrich von
Hohenzollern an den Staatspräsidenten Müller geschrieben: In der Frage über die Zukunft
Hohenzollerns, stehe ich nach wie vor auf dem Standpunkt, daß die kommunale Selbstverwaltung
einem Zweckverband vorzuziehen ist. Ein Zweckverband entspricht mehr einem
Verein bürgerlichen Rechtes, als einem staatspolitischen und landsmannschaftlichen
Selbstverwaltungsorganismus, den wir zur Erhaltung unserer Eigenständigkeit haben müssen100
.

Hinsichtlich der Beibehaltung des Landeskommunalverbandes brachte Staatspräsident
Müller in der Besprechung am 14. März 1950 freilich einen interessanten Einwand: Er habe es
bei den Verhandlungen über den Staatsvertrag durchgesetzt, daß Sigmaringen als Ausgleich
Hauptstadt des Landesbezirks Obeschwaben werde. Dabei würde Sigmaringen eine Bedeutung
erhalten, die weit größer sei als es sie im Augenblick als Sitz des LKV inne habe. Es liege
nun im Bereich des Möglichen, daß, wenn Sigmaringen weiterhin Sitz des LKV bliebe, dies

92 Mühlebach (wie Anm. 68), S. 107; Nachruf in der Schwäbischen Zeitung 1949 Nr. 48.

93 Mühlebach (wie Anm. 68), S. 107 f.; Nachruf in der Schwäbischen Zeitung 1956 Nr. 258.

94 Ebd. S. 31

95 Ebd. S. 107 f.; Kallenberg (wie Anm. 1), S. 243.

96 Ebd. S. 108.

97 Raberg (wie Anm. 74), S. 277ff.

98 Ebd. S. 272ff.

99 Wü 2 Nr. 875 (Niederschrift über die am 14. März 1950 in Bebenhausen abgehaltene Besprechung
über die Hohenzollernfrage).

100 Ebd.

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