Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
34(120).1998
Seite: 21
(PDF, 85 MB)
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Zwischen Württemberg und Baden: Hohenzollern (1945-1952)

Vorsitzenden des Kommunallandtages und des Landesausschusses gewählt, der dieses Amt
bis 1972 inne hatte109.

Im Zuge der Kreisreform am 1. Januar 1973 wurde der Landeskommunalverband der
Hohenzollerischen Lande aufgehoben"0. Durch diesen Akt hat Hohenzollern nicht nur seine
letzte verwaltungsmäßige Klammer, sondern auch sein Sprachrohr und die zentrale Instanz
seiner Identitäts- und Traditionspflege verloren111.

109 Raberg (wie Anm. 74), S. 281; Mühlebach (wie Anm. 68), S. 108f.

110 Erstes Gesetz zur Verwaltungsreform (Kreisreformgesetz) vom 26. Juli 1971 (Gesetzblatt Baden-
Württemberg 1971 S. 414) §§ 28-34; auszugsweise zit. bei Schöntag (wie Anm. 47), S. 69.

111 Die politische Bedeutung hat vor allem der Vorsitzende des Landeskommunalverbandes Franz Gog
MdL in seiner Rede »Landkreis Hechingen einer der beiden Säulen des Landeskommunalverbandes« herausgearbeitet
. Abdruck in: Abschied vom Landkreis Hechingen. Letzte Sitzung des Kreistags am 15. Dezember
1972 auf der Burg Hohenzollern. Hg. vom Landkreis Hechingen. Hechingen 1973, S. 42ff.; zit. bei
Becker (wie Anm. 46), S. 147. Hierzu s. auch Kallenberg (wie Anm. 1), S. 245f.; Otto H. Becker: »...
daß auch im Zuge der Kreisreform ein Landkreis mit Hauptstadt im Raum Hohenzollern erhalten bleiben
sollte«. Zur Bildung des Landkreises Sigmaringen. In: Hohenzollerische Heimat 42 (1992), S. 49-58, bes.
S. 57f.

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