Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
34(120).1998
Seite: 87
(PDF, 85 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1998/0101
»Wilsingen, ein Dorf auf den Alpen unweit Trochtelfingen«

ein weiterer Hofname auf, nämlich des »Langen Gut«, das Heinz der Maiger innehatte29. Unklar
ist, ob die ewige Gült von sechs Heller zugunsten der Michaelskapelle aus einem den
Grafen von Werdenberg gehörigen Hof stammte oder nicht aus einem Zehntverhältnis sich
herleitete, also letztlich bloß ein Zeichen der kirchlichen Bindung Wilsingens an die Pfarrei
Trochtelfingen war.

Das von ca. 1425 stammende Zwiefalter Urbar gewährt erstmals einen tieferen Einblick in
die Güter- und Siedlungsstruktur30. Zunächst unterscheidet das Zinsregister nach (zwiefal-
tischen) Gütern und Lehen sowie Eigengütern, die verschiedenes Zubehör haben. Diesem
Verzeichnis zufolge existierten zu Anfang des 15. Jahrhunderts in Wilsingen 12 zwiefaltische
Güter (vermutlich Erblehen, da sie Weglösin und Handlohn geben), 10 Lehen und 4 Eigengüter
, wobei die Eigengüter zumeist nur einen Garten, eine Wiese oder eine Hofstatt umfaßten
. Hinzu kommt das »Gut« der Herren Speth, das ihnen der Abt als Dienstlehen überlassen
hatte und das - wie die anderen Wilsinger Bauern - dem Kloster fronen mußte. Jedes zwiefaltische
Gut hatte zwischen 30 und 49 Jauchert Ackerland und besaß zudem Wiesen »bei dem
Dorf« und »im Holz«. Sie sind den Inhabern »zum taile« verliehen, was soviel wie gegen einen
festen Zins, Anteil an der Ernte (Teilfrucht) verliehen bedeutet. Die Acker verteilten sich auf
die drei Zeigen. Unter »1 lendenhain« vermerkte der Sehreiher, daß die Felder, w enn sie gebaut
werden, die Landgarbe geben. Wenn sie nicht gebaut werden, kann der Abt sie verleihen, wem
er will. Dies bedeutet, daß die Acker in Hendenheim nicht als Dauerackerland dienten, sondern
als Außenfeld oder Weitraite und in einem unbestimmten zeitlichen Rythmus zu Ackerland
umgebrochen wurden. Die Siedlung war demnach bereits wüst, ihre Bewohner waren in
die Nachbarorte verzogen.

2.2. Die neuzeitliche Siedlungsentwicklung

Im Bauernkrieg 1525 gingen etliche Archivalien des Klosters Zwiefalten verloren31. Die Verluste
sind dafür verantwortlich, daß sich die Siedlungsentwicklung mit einiger Zuverlässigkeit
nur bis etwa 1550 zurückverfolgen läßt. Wie sehr sich die Besitz- und Siedlungsstruktur gegenüber
den Verhältnissen zu Beginn des 15. Jahrhunderts verändert hatten, lehren die Eintragungen
im Zins- und Gültbuch von 155 1 32. Jetzt existierten in Wilsingen 20 Erblehengüter,
das Widemgut (das der Kirche gehörte), das Hirtenhaus, das Schützenhaus und die Tafer oder
Wirtschaft, die zwischen 12 und 60 Schilling Heller zinsten. Außerdem gab es noch 8 einfache
Lehen und 4 Eigengüter unterschiedlicher Zusammensetzung. Über eine Berufsangabe läßt
sich zugleich eine im Ort bestehende Hufschmiede ermitteln. Aufhorchen läßt ein Vermerk
über neugerodete Acker, die wie andere Acker zinsen sollen. Diese Notiz ist für die Siedlungsentwicklung
von Bedeutung, weil sie belegt, daß die Erträge nicht mehr mit der wachsenden
Bevölkerung Schritt hielten. Der Druck von Seiten unterbäuerlicher Gruppen, zusätzliche
Anbauflächen unter den Pflug zu nehmen, wuchs, so daß die Zurodungen vom Ortsherrn gebilligt
wurden. Mittelbar erfährt man auch von dem anhaltenden Bevölkerungswachstum aus
dem Verzeichnis über die Bau- und Brennholzvergabe von 1599, dessen Anlage von dem Bestreben
, die knapper werdenden natürlichen Ressourcen gerechter zu verteilen, bestimmt
worden war.

Dieser Quelle zufolge wohnten am Ende des 16. Jahrhundert hier 25 Bauern und 5 Seidner.
Sie alle bezogen aus den arg herabgekommenen Wäldern 222 Klafter Holz, wobei ein Bauer 4,

29 Staatsarchiv (StaatsA) Sigmaringen, Ho 172, Urkunde von 1421 August 8 (Freitag vor St. Laurentius).

30 HStA Stuttgart, H 236, B 11 (Zwiefalter Zinsregister von ca. 1425 ), f. 51 sqq.

31 Wilfried Setzler: Zwiefalten, in: Germania Benedictina Bd. 5. Baden-Württemberg. Augsburg
1975, S. 683.

32 HStA Stuttgart, H 236, Bd. 20, f. 81-87.

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