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»Wilsingen, ein Dorf auf den Alpen unweit Trochtelfingen«
Wilsingen - Aufteilung der Gemarkung
nach Bodennutzungskategorien 1824
Öde
Entwurf: R. Loose; Grafik: A. Bengsch
Quelle: Gemeindearchiv Witsingen, Steuerkataster 1824
Abb.4: Aufteilung der Gemarkung Wilsingen nach Bodennutzungen 1824
des 19. Jahrhunderts hielt man noch streng an der Aufteilung der Markung in Zeigen oder
öschige Felder (Innenfelder, d. s. der Osch gegen Kettenacker, Osch gegen Steinhilben und
Osch gegen Pfronstetten57), Weitraiten oder Gemeinmärk als Außenfelder, zweimähdige
Öhmdwiesen und einschürige Holzwiesen sowie Krautgärten und Hanfländer fest. Die Abb. 4
zeigt, welche Anteile nach dem Kataster von 1824 die Bodennutzungen an der Flur hatten.
Zum Verständnis der Dreifelderwirtschaft soll vorausgeschickt werden, daß das Ackerland
in drei nahezu gleich große Schläge oder Zeigen eingeteilt war. Wegen der jährlich wechselnden
Fruchtfolge war es erforderlich, daß jeder Bauer in den drei Öschen etwa gleichgroße Anteile
hatte. Nur so konnte gewährleistet werden, daß der bäuerliche Haushalt jährlich gleiche
Mengen an Brotgetreide (Dinkel und Roggen) beziehungsweise Hafer und Gerste (als Musgetreide
und Pferdefutter) ernten konnte. Angebaut wurde im Winterösch immer das Brotgetreide
, das im darauffolgenden Sommer zuerst geschnitten und in die Scheuern eingebracht
wurde. Es wurde anschließend bis ins kommende Frühjahr zur Stoppel- oder Nachweide des
Viehs, wo es dann als Sommerösch dem Hafer- und Gersteanbau diente. Im dritten Anbaujahr
blieb das Ackerland dann brach liegen, um sich für einen neuen Anbauzyklus mit Dinkel zu
regenerieren.
Regelmäßig gedüngt wurden der Sommer- und der Winterösch, die dem Getreideanbau
vorbehalten blieben, dann auch die Öhmdwiesen, wenn Mist und Jauche verfügbar waren. Ein
57 Auf der Flurkarte von 1748/50 kommen die Bezeichnungen Gelber (für Steinhilber), Roter (für Kettenacker
) und Blauer (für Pfronstetter) Osch vor.
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