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Geisteskranken-Fürsorge in Hohenzollern im 19. Jahrhundert
bensbereiche wurden indes auch hier zunehmend die Aspekte des Gesundheitswesens in
Angriff genommen. Bis 1818 gab es im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen allerdings
keine gesonderte Möglichkeit zur Unterbringung psychisch auffälliger Personen. Dies änderte
sich im Jahre 1818, als in Hornstein ein Zuchthaus beziehungsweise Zwangs-Arbeitshaus
eingerichtet wurde9. Darüber hinaus sah § 10 der »Allgemeinen Ordnung für die Zucht- und
Strafarbeits-Anstalt des Fürstenthums Sigmaringen« vom 25.7.1818 vor: Die in dem untern
Stockwerke getroffene Einrichtung für die Aufnahme unheilbarer Irrer hat mit der übrigen
Anstalt keine Gemeinschaft, und kann ebenmäßig nur mit Bewilligung der Regierung für einzelne
unheilbare Wahnsinnige, so viel dafür Raum vorhanden ist, in Anspruch genommen
werden10.
Diese funktionale Parallelaufteilung stellt Hornstein einerseits in die Tradition der gemischten
und mehrere Funktionen unter einem Dach vereinigenden Anstalten des 18. Jahrhunderts
, weist aber andererseits auch bereits auf den zukunftsweisenden neuen Weg, daß die
Irren nämlich und immerhin als besondere Klientel klassifiziert und von den anderen Insassen
abgetrennt wurden, hin. Durch das vorgeschriebene Kriterium der Unheilbarkeit als
Voraussetzung für eine Aufnahme erwies sich Hornstein für diese Gruppe als typische Verwahranstalt
, in der auch keine weiteren Heilungsversuche an den Patienten durchgeführt
wurden. Hornstein galt dabei von vornherein auch seitens der Regierung nur als Notbehelf,
da es an Alternativen mangelte. Die Zahl der hier aufgenommenen Geisteskranken kann insgesamt
nicht groß gewesen sein: Die Jahresstatistiken übermitteln in den ersten beiden Dekaden
des Bestehens zumeist eine zwischen 15 und 25 Personen liegende Gesamtpopulation des
Zucht- und Strafarbeitshauses; nur für das Ende des Jahres 1834 sind auch die Zahlen der
Irren überliefert - es handelte sich um einen männlichen und einen weiblichen Geisteskranken
gegenüber 11 Züchtlingen und 11 Sträflingen12. Bei Eröffnung des Sigmaringer Landesspitals
am 19.7.1847 wurden dann auch nur drei Kranke13 von Hornstein nach Sigmaringen
überführt. Seitdem auch war das Landesspital die einzige Unterbringungsanstalt für geisteskranke
Patienten14.
Der fast vollständige Überlieferungsverlust zur Anstalt Hornstein läßt kaum Aussagen
über die Situation der dort verwahrten Geisteskranken zu. Etwas Licht auf die zeitgenössische
Praxis wirft der Fall des Theodor B. aus Fischingen: B. war 1833 erstmals psychisch auffallend
geworden, blieb aber zunächst in der Obhut seiner Heimatgemeinde. Im Februar 1835 wurde
er wegen bedrohlichen Gemüthszustandes in die Irrenanstalt Hornstein eingewiesen; die
Kosten hatte die Gemeinde zu tragen. Bereits am 22.4.1834 hatte der Zuchthausverwalter
Menner dem Oberamt Haigerloch auf Anfrage berichtet: Es ist noch ein Irrenzimmer unbenutzt
. Wie hoch sich die jährlichen Verpflegungskosten belaufen, hängt vorwiegend von der
ärztlichen Anordnung ab, wie jeder Irre nach Verhältnis seines Zustandes verpflegt werden
solle, ob er besonderer Abwart und Aufsicht bedürfe, mehr oder weniger Arzneien, Kleider etc.
9 Vgl. hierzu zuletzt Otto H. Becker: Die Zucht- und Strafanstalt Hornstein. In: Hornstein. Beiträge
zur Geschichte von Burg, Familie und Herrschaft. Hg. von Stefan Uhl/Edwin Ernst Weber. Sigmaringen
1997, S. 167-187.
10 Staatsarchiv Sigmaringen (künftig: StAS) Ho 275 NVA II 6936.
11 Vgl. auch StAS Ho 86 II 7194.
12 Verordnungs- und Anzeigeblatt für das Fürstenthum Hohenzollern Sigmaringen 28 (1836), S. 97. Die
Anstaltsstatistiken in dieser Zeitschrift sowie dem Vorgängerorgan, dem Wochenblatt für das Fürsthen-
tum Hohenzollern Sigmaringen. Zur Belegung mit Sträflingen vgl. Becker (wie Anm. 9) S. 177-179.
13 Vgl. Steidle: Gründung und Entwickelung des Fürst-Karl-Landesspitals in Sigmaringen. Historisch
und statistisch dargestellt. In: Festschrift zum fünfzigjährigen Jubiläum des Fürst-Karl-Landesspitals in
Sigmaringen 19. Juli 1847-1897. Sigmaringen 1897, S. 1-87, hier S. 8.
14 Vgl. Josef Daniels: Das Medizinalwesen des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen von
1806-1850. Diss. med. Düsseldorf 1938, S. 114.
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