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Geisteskranken-Fürsorge in Hohenzollern im 19. Jahrhundert
sogenannten roten Hauses, dem Johanneshaus59, der Neubau für Geisteskranke vollendet
(Dezember 1857); die maßgeblichen Mittel stammten aus einer Spende des Königs in Höhe
von 6500 Gulden sowie einer in Hohenzollern veranstalteten Kollekte, die 4882 Gulden eingebracht
hatte60. Nach Fertigstellung des zweistöckigen, an der rechten Seite des Landesspitals
gelegenen Baus für unruhige und tobsüchtige Irre, der über je drei Tobzellen und zwei Erholungshöfe
verfügte und die Geschlechter strikt voneinander trennte, konnten die Räumlichkeiten
für ruhige Geisteskranke im Landesspital entsprechend eingerichtet werden. Man legte
großen Wert darauf, weitgehend auf die bisherigen Lebensgewohnheiten der Patienten Rücksicht
zu nehmen und die Zimmer bei Bedarf - und entsprechender Zuzahlung - nach den
Bedürfnissen und der früheren Lebensweise jedes einzelnen Kranken möglichst entsprechend
einzurichten und zu möblieren61. Das rote Haus diente als Tobhaus für die unruhigen Geisteskranken
, während die ruhigen geisteskranken Frauen seit 1869 in einem Neubautrakt des sogenannten
Josephshauses6- untergebracht waren63. 1906/07 erfolgte die Fertigstellung des Annahauses
, eines Isoliergebäudes ebenfalls für ruhige geisteskranke Frauen,64 1888/89 die Fertigstellung
eines eigenen Isoliergebäudes für unruhige Frauen, die sogenannte Engelsburg65.
Seit dem 1.8.1896 wurden die ruhigen geisteskranken Männer in einer neugebauten Baracke,
die auch der chirurgischen Krankenbehandlung diente, untergebracht66. Seit 1858 wurde darüber
hinaus zur Finanzierung der Kosten für die Gebäudeunterhaltung, Pflege und Heilung
der Geisteskranken jährlich ein Staatsbeitrag von 700 Gulden bereitgestellt, der bis 1876 erhalten
blieb; seitdem trat die Hohenzollerische Landeskommunalverwaltung, der mit Allerhöchster
Verordnung vom 31.8.1874 die Aufsicht über das Landesspital überwiesen worden war67,
in diese Leistung ein68.
Die soziale Schichtung der Gesellschaft wirkte auch im Bereich des Landeskrankenhaus
fort, was sich schon dadurch zugrundelegt, daß seit 1847 zusätzlich Pfründner aufgenommen
wurden. Die Regierung nahm in diesem Sinne keinen Abstand davon, gelegentlich darauf hinzuweisen
, daß zahlungskräftige Patienten - Geisteskranke eingeschlossen - sich ihren Lebensumständen
entsprechend im Krankenhaus einrichten konnten. Für das Jahr 1847 wurde zum
Beispiel auf die Möglichkeit verwiesen, daß für ruhige Gemüts- und Geisteskranke mehrere
freundlich gelegene Zimmer [...] disponibel gestellt [warenj, welche wir auf Verlangen auch
den Bedürfnissen und der früheren Lebensweise jedes einzelnen Kranken möglichst entsprechend
einrichten und meublieren können1'''. Darüber hinaus zeigt sich die gerade auch für
59 Zum Johanneshaus vgl. Oswald (wie Anm. 18), S. 17; dgl. die amtliche Bekanntmachung in: Allgemeine
Zeitschrift für Psychiatrie und psychisch-gerichtliche Medicin 15 (1858), S. 152-153.
60 StAS Ho 235 I 16394, vgl. Steidle (wie Anm. 13), S. 9.
61 StAS Ho 2351 16394.
62 Zum Josephshaus vgl. Oswald (wie Anm. 18), S. 17.
63 Die weiteren Neu- und Ausbaumaßnahmen hatten sich bereits im Jahre 1861 deutlich abgezeichnet,
da die Aufnahmezahlen von Geisteskranken stark anwuchsen und die Bandbreite zu behandelnder Geistes
- und Gemütskrankheiten Probleme machte. Aus Platzgründen hatte man bereits dazu übergehen
müssen, unreinliche Blödsinnige in zwei Tobzellen unterzubringen, während langjährig an Epilepsie und
paralytischem Blödsinn leidende Kranke in Pflege- und Siechenanstalten verlegt wurden, vgl. StAS Ho 235
I 16394.
64 Vgl. Oswald (wie Anm. 18), S. 17f.; zu den baulichen Erweiterungen vgl. auch Weber (wie Anm. 18),
S. 221-224, sowie die ausführlichen Beschreibungen bei Steidle (wie Anm. 13) S. 72ff.
65 Zur Engelsburg vgl. Oswald (wie Anm. 18), S. 17.
66 Vgl. Steidle (wie Anm. 13), S. 74-75.
67 StAS Ho 235 1 16394.
68 Ebd., vgl. auch Steidle (wie Anm. 13), S. 22.
69 Amtliche Bekanntmachung, »die Irrenanstalt in Sigmaringen betreffend«, abgedruckt in: Allgemeine
Zeitschrift für Psychiatrie und psychisch-gerichtliche Medicin 15 (1858), S. 152-153.
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