Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
34(120).1998
Seite: 149
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Dr. Samuel Mayer und die Hohenzollern

der obbestimmten Zeit sich unfehlbar dahier in ihrer Heimath einfinden104. Im Verordnungsund
Intelligenz-Blatt für das Fürstenthum Hohenzollern-Hechingen™ vom Samstag, dem
17. Februar 1838, heißt es im Rekrutirungs-Gesetz für das Fürstenthum Hohenzollern-
Hechingen in Art. 3. Von der Militärpflicht. § 10. Der Militärdienst im Bundes-Contingent ist
allgemeine Pflicht aller Unterthanen ohne Unterschied des Standes und der Religio n106,
insofern sie die erforderlichen Eigenschaften zum Militärdienst besitzen107. Laut Art. 9. Von
der Aufzeichnung der Militärpflichtigen.™ hatte die Deputation der israelitischen Gemeinde,
unter Zugrundelegung der Geburtsregister ein Verzeichniß aller Jünglinge, welche das 20. und
21. Lebensjahr (und für die Reserve das 22. bis 24. Lebensjahr) vollendet hatten, im Laufe des
Monats Dezember jeden Jahres zu verfertigen™.

Als im Gefolge der Märzunruhen 1848 die Bürgerwehren entstanden, wurden die Juden
ebenfalls mit herangezogen. Die Volksbewaffnung, zunächst eine Forderung der Revolutionäre
, wurde von der Regierung nicht nur geduldet, sondern gefördert. In dem kleinen Land, in
dem die Polizei nur schwach und das kleine stehende Militär nach kurzer Ausbildung"0 fast
ständig beurlaubt war, sollte durch die Bürgerwehren Ruhe und Ordnung aufrecht erhalten
und Personen und Eigentum geschützt werden. Da es an Waffen mangelte, öffnete man zum
Beispiel im Auftrag des Fürstlichen Stadtamtes am 13. März 1848 die Wohnung des abwesenden
Raphael Joseph Aaron, und die Mitglieder der israelitischen Deputation holten 3 Gewehr
und 1 Hellebard heraus"1. Mitte März 1848 kam es in Hechingen bereits zur Organisation der
Bürgerwehr. Sie bestand aus etwa 500 Mann und war in vier Kompanien eingeteilt. Die
1. Kompanie bestand ausschließlich aus Ledigen. Am 19. März 1848 beschloß die israelitische
Gemeinde, sich unter die hiesige Bürgerschaft unter die Nachtwachen einreihen zu lassen112. In
der Bekanntmachung des Fürstlichen Stadtamtes Hechingen, die am 30. April 1848 erschien
"3, war auch ein Verwaltungsrat vorgesehen, der bei Bestrafungen mithalf und den
Kommandanten in allen Dienstangelegenheiten unterstützte. Dieses Gremium bestand aus
einem Offizier, zwei Vertretern aller Führer und einem Mann jeder Kompanie. Am 7. Mai
wurde Adolf Uri als Vertreter der 1. Kompanie in den Verwaltungsrat gewählt1 H. Dem damaligen
Mangel an Waffen suchte auch Kaufmann David Levy abzuhelfen, als er am Samstag,
dem 27. Mai 1848, im »Verordnungs- u. Anzeigeblatt für das Fürstenthum Hohenzollern-
Hechingen«"5 inserierte: Doppel- und einfache Flinten, englisches Fabrikat, ganz gut und elegant
gearbeitet, doppelte und einfache Terzerolenh \n Messing und Eisen, Pulverhörner und

104 Verordnungs- und Intelligenz-Blatt für das Fürstenthum Hohenzollern-Hechingen. Nro. 7. Samstag
, den 18. Februar 1837, S. 28.

105 Nro. 7.

106 Hervorhebung durch den Verfasser.

107 S.46.

108 § 39.

109 S. 50.

110 kaserniert im Kloster Stetten.

111 Stadtarchiv Hechingen, Akten. Erste Registraturschicht, Nr. 121, Schriftstück 8.

112 Ebd. Schriftstück Nr. 14.

113 Verordnungs- und Anzeigeblatt für das Fürstenthum Hohenzollern-Hechingen. Nro. 36. Mittwoch
den 3. Mai 1848, S. 148.

114 Am 7. Mai (1848) wurden als Verwaltungsrat gewählt: Hauptmann Gustav Ruff, die Führer Friedrich
Mutschier und Graf Bullion, als Wehrmänner der 4 Kompagnien Adolf Uri, Sekretär Lorch, Justizrat
Werner und Domänenrat Ruff. - A. Bosch: Bürgerwehren im Fürstentum Hohenzollern-Hechingen
1848/49. Der Zoller, 12., 15. u. 20. Juli 1933. (Ausschnitt-Sammlung G. 498 in der Hohenzollerischen Heimatbücherei
Hechingen.)

115 Nro. 43. S. 198.

116 Vorderlader-Taschenpistolen.

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