Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
34(120).1998
Seite: 165
(PDF, 85 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1998/0179
Dr. Samuel Mayer und die Hohenzollern

Rücksicht auf ihr Glaubens-Bekenntniß, ihre treue Erfüllung der Unterthanenpflichten, ihr
häusliches und eheliches Leben, und ihren bekannten Wohlthätigkeitssinn für alle nothleiden-
den Menschen mit jeder anderweitigen Gemeinde Israels messen. Man kann durch eine Reihe
von Thatsachen beweisen, wie z. B. durch die Organisation unsers Schulwesens, die Einführung
des der aus der Schule bereits entlassenen Jugend beiderlei Geschlechts, zu ertheilen-
den Religions-Unterrichtes, sowie der beim Gottesdienste in der Synagoge zu haltenden
biblisch-volksthümlicher Religions-Vorträge u.s.w., daß man bei zweckdienlich-zeitgemäßen
Einrichtungen in der ganzen Gemeinde weder mit blindem Wahne und hartnäckigen Vor-
urtheilen noch mit Scheelsucht und böswilliger Engherzigkeit zu kämpfen hat. Uebrigens beziehe
ich mich auf meine im »Füllhorn oder Zeitblatt für Israeliten« über diesen Gegenstand
im Frühjahre erschienenen Aufsätze.

Den 13. August 1835.

Dr. Mayer, Rabbinerm.

Blumenstetter wollte die Auseinandersetzung nicht auf die Spitze treiben und schrieb:
Duplikm.

Herr Rabbiner Dr. Mayer zu Hechingen, hat sich bewogen gefunden, gegen den Artikel
»Inländisches«, welchen der Volksfreund Nro. 26. enthält, in das Wochenblatt eine Erklärung
zu schreiben. Wir möchten ihm gerne geeignete Noten zum Texte liefern, allein die gar so häufigen
Bemerkungen, die wir da über absichtliche Verdrehungen, über geschichtliche Unrichtigkeiten
, über verunglückte Anspielungen und eitel Selbstlob, von Seite des Herrn Doktors,
machen müßten, würden zu viel Raum einnehmen und unsere Leser ermüden. Deßhalb - kein
Wort mehr davon!190

Der junge Rabbiner Dr. Samuel Mayer mußte das letzte Wort haben: »Hechingen. (Schluß-
Erklärung.) Auf die unter dem Namen einer Duplik (?) im heutigen Blatte des Volksfreundes
vorgebrachten Bemerkungen wird diesseits schließlich erklärt, da man sich in keinen kirchengeschichtlichen
und anzüglich-persönlichen Federnkampf einlassen will, das unpartheyische
Forum der leidenschaftslosen Oeffentlichkeit urtheilen soll, ob die oben bezeichneten Bemerkungen
nach dem Motto des Volksfreundes: >klar wahr, brauchbar seyen.

Den 26. August 1835. Dr. Mayer, Rabbiner«191.

186 «Publikandum.« Hechingen den 15. Januar 1835. Hochfürstliche Regierung. - Lagerort: Hohenzol-
lerische Heimatbücherei Hechingen. Sign. R. 12 / 35. Darin heißt es unter 2. »Gleiche Bewandniß (wie mit
den verschiedenen Klassen der Hintersassen / We) hat es auch mit den hier ansäßigen Israeliten, deren gegenwärtige
Verhältnisse durch den Schuzbrief bestimmt sind, von welchem noch für jetzt nicht abgegangen
werden kann. Da aber der Zeitraum, auf welchen besagter Schuzbrief ausgestellt worden, bald abgelaufen
sein wird, so sollen alsdann, nach vorgängiger Anhörung der Landes-Deputation, zeitgemäße Normen
, mit steter Berücksichtigung der etwa von der Bundes-Versammlung eingeführt werdenden
allgemeinen Bestimmungen über diesen Gegenstand, auch im hiesigen Lande angenommen und die künftigen
Berhältniße der israelitischen Einwohner zu der Stadt als zu dem ganzen Lande festgesezt werden, wobei
jedenfalls nur das allgemeine Wohl zur Richtschnur dienen wird.«

187 Das vom 8. Juni 1815 datierte Grundgesetz des Deutschen Bundes. - In: Jüdisches Lexikon hg. von
Georg Herlitz und Bruno Kirschner. Königstein/Ts. 1982, Band II D - H, Sp. 388, lese ich: »Die auf
dem Wiener Kongreß 1815 vorgenommene Fälschung des Art. 16 der Bundesakte, in dem im Satze: Jedoch
werden denselben bis dahin die in den Bundesstaaten bereits eingeräumten Rechte erhalten« das
Wörtchen >in< in >von< umgeändert wurde, leitete eine Ära der Reaktion ein und machte die Errungenschaften
der napoleonischen Ära zunichte.«

188 Wochenblatt für das Fürstenthum Hohenzollern-Hechingen. Sechster Jahrgang. Nro. 33. Samstag
den 15. August 1835, S. 148ff.

189 Gegenantwort auf eine Replik. - Replik: Gegenrede, Erwiderung.

190 Volks-Freund. Nro. 28. Hechingen, den 26. August 1835, S. 116.

191 Wochenblatt für das Fürstenthum Hohenzollern-Hechingen. Sechster Jahrgang. Nro. 35. Samstag
den 29. August 1835, S. 160.

165


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1998/0179