Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
34(120).1998
Seite: 237
(PDF, 85 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1998/0251
»Es war wie überall, eben kleiner« - Französische Besatzung in Burladingcn (1945-1948)

Positionen zurückgekehrt. »In den Monaten Juli und August 1945 wurden verschiedene Lehrer
aus dem Dienst entlassen, weil ihre Einstellung zum Nationalsozialismus so war, daß sie
im neuen Regime nicht mehr tragbar erschienen. (...) In Burladingen waren dies alle Lehrer,
nur die beiden Lehrerinnen Gerharz und von Lassaulx waren nicht P. G. und können darum
weiter unterrichten. Die übrigen Lehrpersonen mußten ein Gesuch einreichen um Wiedereinstellung
in den Schuldienst. Dafür holten sich alle ein Zeugnis beim Pfarrer über ihre christliche
Haltung und ihre politische Zuverlässigkeit. Diese Gutachten des Pfarrers konnten mit
gutem Gewissen ausgestellt werden«332.

Obwohl bis auf die beiden weiblichen Pädadogen alle Lehrer der Burladinger Schule Parteimitglieder
waren, konnte der Pfarrer erstaunlicherweise »mit gutem Gewissen« ein Zeugnis
über deren politische Unbescholtenheit ausstellen. Sofern die Lehrer im Nationalsozialismus
tatsächlich Parteimitglied sein mußten, um weiterhin unterrichten zu dürfen, weshalb dann
die Burladinger Lehrerinnen nicht? »Nur Lehrpersonen, die nicht P. G. waren, durften Unterricht
erteilen, doch durften ausnahmsweise, wo es notwendig war, auch P. G. unterrichten. An
unserer Schule erteilten Unterricht: Fräulein Gerharz, Fräulein von Lassaulx und Lehrer Müller
. Am 1. November 1945 kam auch Lehrer Z. in den Schuldienst zurück«333. »Die erste Klasse
mit 50 Kindern übernimmt Lehrer Z., der nun wieder unterrichten darf«334.

Daß die Franzosen es mit der politischen Säuberung der Lehrer nicht so genau genommen
haben, zeigt die frühe Rückkehr der Burladinger Lehrer in den Schuldienst. Zumindest Lehrer
Z. war aktives NSDAP-Mitglied und durfte dennoch bereits im November 1945 wieder unterrichten
. Wie konnten sich die Lehrer so schnell von ihrer politischen Vergangenheit lösen
und den Kindern nun einen demokratischen Unterricht erteilen? Oder durften sie tatsächlich
ausschließlich aufgrund des herrschenden Lehrermangels so rasch in den Schuldienst zurückkehren
? Und wie ließ sich diese inkonsequente politische Säuberung mit den hochgesteckten
französischen Zielen der Umerziehung des deutschen Volkes verbinden?

Ein totaler Widerspruch, wenn man berücksichtigt, daß die jahrelange NSDAP-Mitgliedschaft
mancher Burladinger Lehrer bei der Entnazifizierung mit der Zurückstufung um einige
Gehaltsklassen abgegolten war! »Im Februar 1947 wurden die ersten Entscheidungen über die
politische Säuberung bekannt. Es wurden folgende Maßnahmen angeordnet:

Obwohl die beiden Lehrerinnen Gerharz und von Lassaulx scheinbar keine Parteimitglieder
waren, sind ihnen Entnazifizierungsmaßnahmen auferlegt worden.

Das Erinnerungsvermögen beinahe aller Burladinger/innen beinhaltet die Feststellung, daß
die Lehrkräfte nach dem Krieg ihre Stellungen wieder erhalten haben und man als Lehrer eben
in die Partei eintreten »mußte«, um seinen Beruf weiterhin ausüben zu können. »Die Lehrer
sind auch entnazifiziert worden. Die meisten mußten ja in der Partei sein. Die mußten eben
hinein, ob sie wollten oder nicht. Da war nicht jeder Nazi, der drin war! Die Beamten mußten
hinein, die Richter mußten hinein. Das war alles, die mußten eben hinein. Ich glaube, daß die
Intelligenz nicht so dafür (für den Nationalsozialismus, d.V.) war. Deshalb haben sie sich auch

332 Chronik der katholischen Pfarrgemeinde Burladingen.

333 Schulchronik Hauptschule Burladingen, S. 95/96.

334 Chronik der katholischen Pfarrgemeinde Burladingen, 15.11.1945.

335 Schulchronik Hauptschule Burladingen.

Lehrer Müller
Lehrer Hertkorn
Lehrer Arnold
Lehrerin Gerharz
Lehrerin Baur
Lehrerin von Lassaulx
Schulhelfer Failer

Zurückstufung um 2 Stufen, llb/llc auf 2 Jahre
Zurückstufung um 4 Stufen, llb/llc auf 2 Jahre
Zurückstufung um 5 Stufen, llb/llc auf 3 Jahre
Zurückstufung um 3 Stufen, llb/llc auf 3 Jahre
Zurückstufung um 3 Stufen, llb/llc auf 3 Jahre
Zurückstufung um 2 Stufen, 11 b auf 2 Jahre

Zulassung als Schulhelfer abgelehnt«

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