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»Es war wie überall, eben kleiner« - Französische Besatzung in Burladingen (1945-1948)
res 1946 neu gewählten Haigerlocher und Burladinger Gemeinderates, des früheren Burladinger
Bürgermeisters sowie des ehemaligen Landrates, die ebenfalls in der Spruchkammerakte
enthalten sind, lassen einen jedoch tatsächlich zu der Uberzeugung gelangen, daß Dr. Rettich
kein engagiertes NSDAP-Mitglied gewesen ist. Spätestens der Brief einer ehemals in Haigerloch
lebenden Jüdin ist der erste Schritt, das anklagende Moment, das ich zunächst vordergründig
zu erarbeiten suchte, fallenzulassen.
Der Haigerlocher Gemeinderat bekundet Dr. Rettich im Herbst 1946, daß er »vor der
Machtübernahme durch die NSDAP keineswegs den Eindruck eines Anhängers des aufkommenden
Nationalsozialismus erweckt«538 habe. »Eine spätere Anpassung an das Hitlersystem
erfolgte lediglich in dem Maße, wie dies in Ihrer Position zu einer ordentlichen Amtsführung
notwendig war. Es wurde seinerzeit auch höchst erfreulich und wohltuend empfunden, daß
Sie keinerlei privaten Verkehr mit den Naziaktivisten gepflegt haben«539.
Ebenso leistete der Burladinger Gemeinderat am 9.10.1946 der »Bitte des früheren
Bürgermeisters Dr. Rettich um Stellungnahme zum Urteil des Säuberungsausschusses« mit
folgendem Schreiben Folge: »Der Gemeinderat ist weit davon entfernt, Sie für einen Aktivisten
des NS-Systems zu halten, bejaht aber, aufgrund verschiedener, wenn heute auch weniger
wichtig erscheinender Vorkommnisse, eine gewisse Anhängerschaft Ihrerseits zum
Nationalsozialismus. Ohne Zweifel entsprach diese weniger einer tatsächlichen inneren
Überzeugung als vielmehr einer äußeren Anpassung an die damaligen Verhältnisse. Letzteres
ging ohne weiteres aus Ihrer loyalen Amtsführung hervor, welche mit gutem Gewissen
bestätigt werden kann. In gleicher Weise bestätigt der Gemeinderat auch Ihre als tüchtiger
Verwaltungsfachmann zum Wohle der Gemeinde geleistete ersprießliche Arbeit. Umsoweni-
ger begreift er daher das gegen Sie ergangene Urteil, da durch dasselbe dem Staate eine Fachkraft
entzogen wird, auf die er in Anbetracht der ernsten Verhältnisse heute nicht verzichten
kann. Indem Ihnen die Gemeindeverwaltung und der Bürgermeister für Ihre, unserer
Gemeinde geleisteten Verdienste danken, hoffen wir gleichzeitig mit Ihnen, daß die Wiederaufnahme
des Verfahrens von Erfolg begleitet sein möge, zu Ihrer Genugtuung und zum
Wohle unserer schwer geprüften Heimat«540.
Dieser Brief läßt zwei Interpretationsmöglichkeiten offen: Einerseits wird Dr. Rettich »eine
gewisse Anhängerschaft zum Nationalsozialismus« bescheinigt, andererseits habe diese nur
einer »äußeren Anpassung an die damaligen Verhältnisse« entsprochen. Eine typische Aussage
des damaligen Gemeinderates und insbesondere des Bürgermeisters könnte man anklagend
bemerken, denn ebenso wie er den Burladinger Nazis mit Persilscheinen eine »weiße Weste«
bescheinigt hat, nahm er nun auch den Bürgermeister - eventuell mit gewisser Berechtigung -
in Schutz. Und das trotz der Möglichkeit, daß die eigene Position als Bürgermeister durch seine
positive Aussage ins Wanken geraten und Dr. Rettich erneut gewählt werden könnte!
Doch auch Leopold Bausinger, der das Amt des Bürgermeisters in Burladingen im Jahr
1936 an Heinrich Rettich übergeben hatte, bescheinigt, daß dieser der Partei »niemals aus innerer
Überzeugung beigetreten« ist, »sondern lediglich deshalb, um seine Stellung behaupten
zu können und um dadurch den Anfeindungen und Nachstellungen der Partei zu entgehen«,
er habe sich »mit der Parteimitgliedschaft also lediglich getarnt«541.
Landrat a. D. Paul Schraermayer führte in seinem Plädoyer die Opferperspektive fort:
»Wenn Herr Dr. Rettich trotzdem wie seine Kollegen auf seinem Posten geblieben ist, so
geschah dies nur, um noch zu retten, was zu retten war, und um Schlimmeres zu verhüten.
Diese Männer haben das Opfer der Parteizugehörigkeit mit all den üblen Begleiterscheinungen
wirklich nur der guten Sache wegen gebracht. Es wäre ein Unrecht, wenn man sie, die ihre
538 Ebd.
539 Ebd.
540 Gemeinderatsprotokoll Gemeinde Burladingen, 8.10.1946.
541 Staatsarchiv Sigmaringen Wü 13, Nr. 1265.
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