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Ute Weidemeyer-Schellinger
Bevölkerung nicht im Stich gelassen und nicht fahnenflüchtig werden wollten, nachträglich
dafür büßen ließe«542.
Daß auch eine ehemals in Haigerloch lebende Jüdin am 25. Juni 1948 in Denver ein
Leumundszeugnis für Dr. Rettich ausstellte, scheint seine scheinbar ausschließlich oberflächliche
NSDAP-Mitgliedschaft zu bestätigen. »Betreff Ihres Schreibens vom 15.5. bin ich gerne
bereit, meine Eindrücke von der damaligen Zeit niederzusetzen. Es ist mir eine Genugtuung,
in aller Ehrlichkeit zu erörtern, daß Sie während Ihrer Jahre als Bürgermeister in Haigerloch
beständig Beweis gaben, daß Sie der jüdischen Bevölkerung gegenüber freundschaftlich
gesinnt waren und stets, wenn es möglich war, sich ihrer annahmen. Nicht nur ich, sondern
auch die allgemeine jüdische Gemeinschaft, die in meiner Wirtschaft >Zur Rose< verkehrte,
waren gleichen Sinnes«543.
Trotz zahlreicher Entlastungszeugnisse hat sich für Dr. Rettich an den Maßnahmen der politischen
Säuberung nichts geändert. Die Spruchkammer IV des Staatskommissars für politische
Säuberung, Tübingen, verkündete im September 1948 folgenden Spruch: »Die Entscheidung
des Staatskommissars für die politische Säuberung in Reutlingen vom 19.8.1946 wird
aufgehoben. Dr. Rettich ist Mitläufer. Der Entzug der Wählbarkeit gilt durch die Reutlinger
Entscheidung vom 19.8.1946 verbüßt. Er hat eine Geldbuße von 50 DM zu entrichten. Die
Kosten des Verfahrens hat der Betroffene zu tragen. Der Streitwert wird auf 5700 DM festgesetzt
«544. Im Anschluß an diese Entscheidung wurde Dr. Rettich im gleichen Jahr erneut zum
Burladinger Bürgermeister gewählt.
Wurde Herr Rettich nach dem Krieg wirklich nur deshalb als Bürgermeister entlassen, weil
er bereits im Jahr 1933 der NSDAP beigetreten ist? Oder spielten für die Beurteilung »als Bürgermeister
nicht tragbar« eben doch solche Geschichten wie die der Zeitzeugen/innen eine
wesentliche Rolle? Heute ist es problematisch, sich ein Urteil zu bilden. Auf der einen Seite stehen
die spärlichen anklagenden Äußerungen der Gesprächspartner/innen, auf der anderen die
zahlreichen entlastenden Quellen, die jedoch als Indizien für eine mögliche Schuld zu bewerten
sind. Es fällt schwer, die eher anklagende Position nachträglich zumindest teilweise aufzugeben
, und es bleibt die Frage, ob entsprechende aktive Parteitätigkeiten des Bürgermeisters
Rettich - falls vorhanden - nicht in der Spruchkammerakte vermerkt gewesen wären.
Folglich trägt das Burladinger Schulzentrum den Namen des ehemaligen Bürgermeisters
heute wirklich vollkommen zu Recht? »Ja, hauptsächlich auch deswegen, weil er sich in seiner
ganzen Amtszeit wirklich rückhaltlos für die Schule eingesetzt hat. Für ihn war das also wirklich
weil man Verhältnisse gehabt hat, das war ja unbeschreiblich. Und er hat sich wirklich
eingesetzt, auch mit der Realschule. Die Bezeichnung Schulzentrum hat ja der Gemeinderat einstimmig
beschlossen. Wenn jemand so lange in einer Gemeinde ist. Ich meine, er hat seine Pflicht
getan und er hat sein Geld gekriegt, das kann man auch sagen, fertig. Aber das ist ja so üblich.
Meistens macht man's so, daß man nach der Persönlichkeit eine Straße benennt. Das hat man
auch überlegt. Aber der Gemeinderat hat gesagt, also wenn, dann ist es wahrscheinlich sinnvoller
und angebrachter, wenn man es so macht. Man hat das gemacht, weil man auch gedacht hat,
wenn er das erfahren könnte, dann hätte er eine größere Freude, als wenn man jetzt irgendeinen
Winkel nach ihm benennt. So ist das zustande gekommen. Und die Gemeinderäte, die dann das
mit der Benennung gemacht haben, da hat man ja später auch daran herumkritisiert. Aber Leute,
die die Gemeinde nicht kennen und die den Mann nicht gekannt haben. Und was ich gehört
habe an öffentlicher Kritik, also ... Also, wenn etwas ganz Besonderes gewesen wäre, dann hätte
man's ausgepackt, überhaupt nachdem er gestorben war. Dann hätte man doch gesagt, wir
machen alles, aber das (Benennung des Schulzentrums, d.V.) kann man nicht machen«545.
542 Ebd.
543 Ebd.
544 Ebd.
545 Interview mit Herrn A. am 22.1.1991.
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