Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
34(120).1998
Seite: 314
(PDF, 85 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1998/0328
Jürgen Treffeisen

liehen Zweigarchiven filr Südwürttemberg und Hohenzollern sowie für Südbaden Rechnung
getragen werden, also für jede Region ein staatliches Archiv. Damit würde die Stellung der
Archive in Sigmaringen und Freiburg gefestigt33.

Mit Schreiben vom 31. Mai 1947 fragte die Landesdirektion für Kultus, Erziehung und
Kunst in Sigmaringen an, ob das Staatsarchiv eine geordnete Archivverwaltung für Württem-
berg-Hohenzollern garantieren könne34. Insbesondere mußte den Behörden die Möglichkeit
eröffnet werden, ihre nicht mehr benötigten, wichtigen Akten an ein staatliches Archiv abzugeben
. Herberhold sollte hierzu Stellung nehmen und einen konkreten Vorschlag unterbreiten
, in welcher Weise bei der Verwaltung der Archivalien der etwaigen künftigen Vereinigung
der beiden heute getrennten Teile Württembergs Rechnung getragen werden kann. Mit Schreiben
vom 18. Juni bekräftigte Herberhold die Funktionsfähigkeit seines Archivs35. Erforderlich
sei allerdings die Beschaffung zusätzlicher Magazine - wobei er die Anmietung von
Räumen im Prinzenbau empfahl - sowie eine geringfügige Aufstockung des Personals. Besonders
interessant sind Herberholds Ausführungen zur Stellung des Staatsarchivs Sigmaringen
nach dem möglichen Zusammenschluß mit Nordwürttemberg: Dies könne nur die Schaffung
eines Staatsarchivs für Südwürttemberg bedeuten. Es solle nach einer Vereinigung beider Teile
[Württembergs] einen festen Sprengel behalten und für die in seinem Sprengel liegenden
Behörden ausschließlich zuständig sein. Insbesondere gehörte hierzu auch die Aktenübernahme
. Eines war für Herberhold unabdingbar: Bei der Bildung eines Staatsarchivs für Südwürttemberg
kann jedoch das Ziel nur sein, auch jene Urkunden und Akten, die aus Südwürttemberg
stammen, aber bereits nach Stuttgart und Ludwigsburg gelangt sind - es sei etwa an die
großen Schätze der ehemaligen Klöster Zwiefalten, Schussenried, Weingarten, die alten Kame-
ralämter dieses Raumes etc. zu erinnern - im Laufe der Zeit in das Südwürttembergische
Archiv zurückzunehmen. Herberhold regte auch die Bildung einer gemeinsamen Spitze nach
preußischem und bayerischem Vorbild an, was Jahrzehnte später mit der Landesarchivdirek-
tion verwirklicht wurde36. Fast euphorisch klingt sein Schlußplädoyer: Nach all diesen Erwägungen
kann der Ausbau des Staatsarchivs Sigmaringen für Südwürttemberg und Hohenzollern
nur wünschenswert sein. Es wird ein Markstein in der Entwicklung des württembergischen
Archivwesens darstellen.

Im März 1950, inzwischen war die Angliederung Hohenzollerns an Württemberg und
damit auch die Uberordnung der Württembergischen Archivdirektion über das Staatsarchiv
Sigmaringen abzusehen, betonte Herberhold gegenüber dem Kultministerium in Tübingen
nochmals die Notwendigkeit des Ausbaus des Staatsarchivs Sigmaringen37. Unter dem Betreff
Dezentralisierung des Archivwesens warnte er erneut vor einer Zentralisierung der gesamten
württembergischen Bestände in Stuttgart und Ludwigsburg.

Das Staatsarchiv Sigmaringen hatte 1945/46 tiefgreifende Änderungen erfahren. Praktisch
ist hier nach dem Kriegsende ein neues Archiv entstanden, daß sich vor grundlegende Proble-

33 Zum Staatsarchiv Freiburg in der Nachkriegszeit siehe Joachim Fischer: Das Staatsarchiv Freiburg
1947-1997. 50 Jahre Dienstleistungen für die Öffentlichkeit. In: Archiv und Öffentlichkeit. Aspekte einer
Beziehung im Wandel. Zum 65.Geburtstag von Hansmartin Schwarzmaier. Hg. von Konrad Krimm und
Herwig John (Werkhefte der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg A 9). Stuttgart 1997,
S. 111-129.

34 StASWü 119T2Nr.21 (31. Mai 1947).

35 StASWü 119T2Nr.21 (18. Juni 1947).

36 Nach der Vereinigung der beiden Teile wären lediglich beide Archive einer gemeinsamen Spitze zu
unterstellen, wie es etwa in der Preussischen Archivverwaltung der Fall war, wo das Preußische Geheime
Staatsarchiv in Berlin-Dahlem, das das Archiv für die Preußischen Zentralbehörden war, in derselben Weise
der Generaldirektion der Staatsarchive bzw. dem Preußischen Ministerpräsidenten unterstand wie die
Staatsarchive in den Provinzen.

37 StASWü 119 T 2 Nr. 255 (28. März 1950).

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