Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
34(120).1998
Seite: 319
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1998/0333
Das Staatsarchiv Sigmaringen als Archiv des Landes Württemberg-Hohenzollern (1945-1952)

4.3. Altpapieraktion der Papierindustrie

Große Sorge bereiteten Herberhold Altpapieraktionen der Papierindustrie. So mußte er feststellen
, daß Aufforderungen zum Sammeln von Altpapier in dieser unbestimmten Form leicht
mißdeutet werden können und immer wieder dazu benutzt werden, um aus den Registraturen
Akten auszuscheiden, die im Augenblick entbehrlich erscheinen. Die Aktenaussonderung muß
aber nach Grundsätzen gemacht werden, für die nicht allein die laufende Verwaltung den
Maßstab abgeben kann. Es sind vielmehr historische, rechtliche, wirtschaftsgeschichtliche und
kulturelle Gesichtspunkte zu berücksichtigen, über die allein das Archiv verfügt. Ich bitte deshalb
die Landeskultdirektion dahin zu wirken, daß den Behörden der alte Grundsatz, wonach
kein Aktenstück ohne Genehmigung des zuständigen Archivs vernichtet werden darf, wieder
eingeschärft wird1'1. Da das Wirtschaftsministerium mit Rundschreiben vom 22. März 1947 die
Behörden zur Abgabe von Altpapier aufgefordert hatte62, sollte dieser Beschluß rückgängig
gemacht werden. Der Vorschlag Herberholds wurde von der Landesdirektion für Kultus, Erziehung
und Kunst aufgegriffen und die Landesdirektion der Wirtschaft ersucht, die Anweisung
dahin zu ergänzen, daß dadurch selbstverständlich nicht die Verpflichtung zur Aufbewahrung
und späteren Abgabe an das Staatsarchiv von historisch, rechtlich, wirtschaftsgeschichtlich
und kulturell bedeutsamen Akten berührt wird und daß die in dem Bericht des
Staatsarchivs noch einzeln aufgeführten Bestimmungen auch weiterhin zu beachten bleiben*'2'.
Der Vorschlag des Wirtschaftsministeriums, daß das Staatsarchiv Sigmaringen die beteiligten
Stellen hiervon in Kenntnis setzt und auf die diesbezüglichen Erlasse verweist^, wurde von
Herberhold zurückgewiesen, da er ein derartiges Vorgehen für wirkungslos halte. Nach allen
Erfahrungen ist mit einem Erfolg nur dann zu rechnen, wenn von der höchsten Regierungsbehörde
Weisungen ergehen, die für alle Behörden, auch die Zentralbehörden, in gleicher Weise
verbindlich sind. Das Staatsarchiv muß sich darauf stützen können, wenn seinen Wünschen
Gehör geschenkt werden soll1'5.

4.4. Bestandserhaltung

Eines der größten Probleme für die Archive ist die Erhaltung der in der Kriegs- und Nachkriegszeit
entstandenen Akten66. Diese sind aufgrund der damals verwendeten Papiersorten
akut vom Zerfall bedroht. Schon Herberhold hatte diese Gefahr erkannt und das Ministerium
mit Schreiben vom 24. Februar 1950 darauf hingewiesen67. Der Mangel an Rohstoffen hat
während des Krieges und zum Teil in noch höherem Maße in der Nachkriegszeit dazu geführt,
daß auch für wichtige Schriftsätze, die im Interesse des Staates dauernd aufgehoben werden
sollen, minderwertiges Papier verwendet werden mußte. Nachdem nunmehr wieder alle
Papierklassen hergestellt werden, möchte ich anregen, daß allen Behörden wieder die Einhaltung
des § 81 der Dienstordnung vom 19. Juli 1928 zur Pflicht gemacht wird. [...] Insbesondere

61 StAS Wü80Nr.398 (28.Junil947).

62 Regierungsblatt für das Land Württemberg-Hohenzollern 1947, S. 20: Die Behörden werden deshalb
ersucht, alles anfallende Altpapier zu sammeln und es regelmäßig den bekannten Altmaterialhändlern zum
Ankauf zur Verfugung zu stellen.

63 StAS Wü 80 Nr. 398 (9. Juli 1947).

64 StAS Wü 80 Nr. 398 (2. September 1947).

65 StAS Wü 80 Nr. 398 (7. November 1947).

66 Zur Problematik der Bestandserhaltung heute siehe: Bestandserhaltung in Archiven und Bibliotheken
. Hg. von Hartmut Weber (Werkhefte der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg A 2).
Stuttgart 1992; Bestandserhaltung. Herausforderung und Chancen. Hg. von Hartmut Weber (Veröffentlichungen
der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 47). Stuttgart 1997.

67 StAS Wü 80 Nr. 399 (24. Februar 1950).

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