Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
34(120).1998
Seite: 324
(PDF, 85 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1998/0338
Jürgen Treffeisen

Schreiben vom 28. Juni 1948 an das Kultministerium und an Miller bringt Herberhold seine
Entrüstung über den Kompetenzanspruch der Württembergischen Archivdirektion mit deutlichen
Worten zum Ausdruck90. Im Schreiben an das Ministerium betont er zunächst, daß eine
derartige Einschränkung der Kompetenzen einen tiefen Eingriff in die staatliche Selbständigkeit
unseres Landes bedeuten würde. [...] Das Staatsarchiv Sigmaringen muß vielmehr für das
Staatsgebiet Württemberg-Hohenzollern in allen Fragen des Archivwesens und des Schriftdenkmalschutzes
an die Stelle der Württembergischen Archivdirektion treten. [...] Für völlig
unmöglich halte ich es, daß jene außerhalb des Landes liegende Stelle auch federführend sein
soll. Wie tief Herberhold in dieser Frage auch persönlich getroffen wurde, zeigt sein direkter
Hinweis auf seine archivfachliche Ausbildung am Institut für Archivwissenschaft in Berlin-
Dahlem91. Eine derartige Qualifikation hatte zum damaligen Zeitpunkt kein anderer Archivar
in Württemberg vorzuweisen. Falls die Federführung in dieser Frage beim Staatsarchiv Sigmaringen
läge, so würde er eine Mitarbeit Millers gerade in Oberschwaben sehr begrüßen. Eine
direkte Mitarbeit des Oberarchivars D. Dr. Max Miller darf aber nicht den Eindruck erwecken
, als wolle die Württembergische Archivdirektion in ein ihr nicht mehr zukommendes
Staatsgebiet hineinregieren. Die Zusammenarbeit müßte vielmehr, unbeschadet der alleinigen
Zuständigkeit des Staatsarchivs Sigmaringen, den Charakter einer privaten Vereinbarung
zwischen den beiden Archiven bzw. Archivaren tragen. Auch im Schreiben gleichen Datums
an Max Miller wird auf die Selbstständigkeit des Landes Württemberg-Hohenzollern hingewiesen
. Zugleich zeigt er sich aber auch an einer engen, auf einer privaten Regelung beruhenden
Abmachung interessiert und favorisiert ein einheitliches Vorgehen in beiden Ländern,
wenn grundsätzlich festgehalten wird, daß das Land Württemberg-Hohenzollern den Schriftdenkmalschutz
in eigener Verantwortlichkeit und unabhängig von Nordwürttemberg durchführt
, daß das Staatsarchiv Sigmaringen in allen Fragen des Archivwesens und des Archivalienschutzes
allein zuständig und trotz engster Zusammenarbeit mit der Württembergischen
Archivdirektion federführend ist. Auch in diesem Schreiben scheut Herberhold nicht davor
zurück, auf seine Ausbildung am Institut für Archivwissenschaften hinzuweisen92.

Herberhold, der in der Regel beim Kultministerium stets seine Vorschläge ohne große Abstriche
durchbringen konnte, mußte sich in dieser Frage mit einem Teilerfolg zufrieden geben.
Am 22. November 1948 legte das Kultministerium folgende Regelung fest93: 1. Der Schriftdenkmalschutz
wird gemeinsam von Oberarchivrat D. Dr. Max Miller von der Archivdirektion
Stuttgart und Staatsarchivar Dr. Herberhold vom Staatsarchiv Sigmaringen wahrgenommen
. 2. Sie arbeiten in allen gemeinsamen Fragen zusammen und halten sich in ihrer Arbeitsweise
an die gemeinsam festgelegten Richtlinien. [...] Dem Kultministerium gegenüber sind in
das Ganze betreffenden Fragen gemeinsame Berichte zu erstatten und gemeinsame Anträge zu
stellen. 3. In ihrem besonderen Arbeitsgebiet ist jeder der beiden Archivpfleger selbständig.

90 StAS Wü 80 Nr. 398 (28. Juni 1948).

91 Zwar ist der von mir geschätzte Kollege D. Dr. Max Miller einige Jahre dienstälter als ich, doch könnte
ich immerhin darauf hinweisen, daß ich durch meine Ausbildung am Institut für Archivwissenschaft in
Berlin-Dahlem und durch meine dienstliche Tätigkeit an den großen Preußischen Staatsarchiven in Berlin
und Münster sowie durch meine Tätigkeit als Leiter des Staatsarchivs Sigmaringen an Erfahrungen wohl
nicht ärmer hin.

92 Es scheint mir auch schlechterdings unmöglich, daß eine ausserhalb des Staatsgebietes liegende und für
dieses Staatsgebiet nicht zuständige Dienststelle federführend ist, auch dann nicht, wenn Sie selbst einige
Jahre dienstälter und inzwischen Oberarchivrat geworden sind. Ohne auf diese persönlichen Dinge weiter
einzugehen, könnte ich ja für mich darauf hinweisen, daß ich durch das Institut für Archivwissenschaft
gegangen bin und an den großen Staatsarchiven in Berlin und Münster sowie als Leiter des Staatsarchivs
Sigmaringen in den Fragen des Archivwesens und des Schriftdenkmalschutzes auch einige Erfahrungen
gewonnen habe; Antwort Max Millers und erneutes Schreiben Herberholds in: StAS Wü 119 T 2 Nr. 102
(l.und 6. Juli 1948).

93 StAS Wü 80 Nr. 398 (22. November 1948).

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