Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
34(120).1998
Seite: 345
(PDF, 85 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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Besprechungen

den Laien gefüllt werden sollten (25) oder ob besser von kulturellen, als »elitär« oder »populär
« qualifizierten Stilen ausgegangen werden sollte, sei an dieser Stelle nur als Problem angezeigt
.). Wird so angesetzt, entfällt der m.E. von ideologischen Prämissen bestimmte Zwang,
»heidnische« gegen »christliche« Glaubensvorstellungen behaupten oder verteidigen zu müssen
, können Monismen zugunsten einer differenzierten Analyse religiöser Stile preisgegeben
werden.

Rottenburg a. N. Norbert Haag

Recht und Reich im Zeitalter der Reformation. Festschrift für Horst Rabe, hg. von Christine
Roll unter Mitarbeit von Bettina Braun und Heide Stratenwerth, 2. überarbeitete Auflage.
Frankfurt a. M.: Peter Lang 1997, 531S.

Im Gegensatz zu anderen Festschriften zeichnet den Band, der 1996 dem Konstanzer Historiker
Horst Rabe zum 65. Geburtstag gewidmet wurde, eine gewisse inhaltliche Geschlossenheit
aus. Zahlreiche Überschneidungen bestehen zu dem ebenfalls 1996 publizierten Sammelwerk
: Karl V. Politik und politisches System. Berichte und Studien aus der Arbeit an der Politischen
Korrespondenz des Kaisers, hg. von Horst Rabe, Konstanz 1996. Wer sich für den
neuesten Forschungsstand über die politische Geschichte des deutschen 16. Jahrhunderts und
die Zeit Kaisers Karls V. interessiert, ist gut beraten, zunächst diese beiden Bände zur Hand zu
nehmen.

Die 22 Beiträge der Festschrift sind fünf Gruppen zugeordnet: L Das Reich und das habs-
burgische Kaiserhaus in Europa; II. Reichsrecht, Landrecht, Landesherrschaft; III. Aspekte
der Glaubensspaltung - Tradition und Erneuerung; IV. Das Reich im Zeitalter der Reformation
- Strukturen in Verfassung und Politik; V. Reich und Bund. Den Band beschließt das
Schriftenverzeichnis des Jubilars; ein Register fehlt leider. Hier kann etwas näher nur auf die
Aufsätze zur südwestdeutschen Geschichte eingegangen werden; bei den übrigen muß es mit
einer Auflistung der Titel sein Bewenden haben.

Mit der Textgattung »Zeugenverhör«, in den letzten Jahren von der Geschichtswissenschaft
als faszinierender Quellentyp entdeckt, beschäftigt sich am Beispiel eines Prozesses, der
über die territorialen Ansprüche der Landvogtei Oberschwaben in der Grafschaft Heiligenberg
ausgetragen wurde, Helmut Maurer, Bäuerliches Gedächtnis und Landesherrschaft im
15. Jahrhundert. Zu einer oberschwäbischen »Kundschaft« von 1484, S. 179-198. Es handelt
sich um eine auch methodisch beachtenswerte Studie zum Problem »historischen« Erzählens.

Um den Ablösungsprozeß der Reichsstadt St. Gallen vom Reich und die endgültige Zuwendung
zur Eidgenossenschaft in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts geht es Bettina
Braun/Wolfgang Dobras, St. Gallen: eine Stadtrepublik zwischen Reich und Eidgenossenschaft
, S. 397-416.

Frank Göttmann, Die Bünde und ihre Räume. Uber die regionale Komponente politischer
Einungen im 16. Jahrhundert, S. 441-469 ist ein theoretisch fundierter Beitrag zum Bündniswesen
, der sich mit den »Bundes-Räumen«, also dem räumlichen Geltungsbereich von
»Einungen« in Südwestdeutschland und insbesondere in »Schwaben« auseinandersetzt. Anregend
ist insbesondere die Gegenüberstellung eines Landes- und eines Nachbarschafts-
Modells. Seiner Schlußfolgerung »Die Region ist ein zentraler konstitutiver Faktor bei der
Bildung von Bünden« (S. 469) kann ich nur beipflichten.

Die Eroberung der Burg Hohenkrähen durch den Schwäbischen Bund 1512 und das Vorgehen
gegen Teile der fränkischen Ritterschaft 1523 stehen im Mittelpunkt des Beitrags von
Horst Carl, Landfriedenseinungen und Standessolidarität - der Schwäbische Bund und die

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