Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
34(120).1998
Seite: 346
(PDF, 85 MB)
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Neues Schrifttum

»Raubritter«, S. 471-492 - ein wichtiger Beitrag zum adeligen Fehdewesen. Mit dem Rechtsinstitut
der Fehde befaßt sich allgemein auch Alexander Patschovsky, Fehde im Recht. Eine
Problemskizze, S. 145-178, dessen Schlußsatz (»Es wird Zeit, daß über die mittelalterliche
Fehde etwas Gründliches geschrieben wird«) das eigene Licht doch etwas zu sehr unter den
Scheffel stellt.

Nadia Lupke-Niederich, »uns auch darein guetwillig einzulassen und zu begeben beging.«
Der katholische Bund von Nürnberg und die mindermächtigen Schwaben, S. 493-506 geht es
um die Rolle von Prälaten, Grafen, Herren und Adel aus Schwaben in dem 1538 gegründeten
katholischen Bündnis, das im Gegensatz zum protestantischen Schmalkaldischen Bund, über
den Gabriel Haug-Moritz, Kursachsen und der Schmalkaldische Bund, S. 507-524, handelt,
kaum bekannt ist. Uber oberschwäbische Einungen in den 1530er Jahren hat übrigens Frank
Göttmann einen Artikel in dem oben genannten Band »Karl V.« geschrieben, der die Gruppe
von Arbeiten zum Bündniswesen in der hier vorzustellenden Festschrift glücklich ergänzt.

Die weiteren Beiträge des Bandes: Georg Schmidt, Deutschland am Beginn der Neuzeit:
Reichs-Staat und Kulturnation? S. 1-30; Helmut G. Koenigsberger, Mars und Venus: Internationale
Beziehungen und Kriegführung der Habsburger in der frühen Neuzeit [im 16. und
17. Jahrhundert], S. 31-55; Rainer Wohlfeil, Kriegsheld oder Friedensfürst? Eine Studie zum
Bildprogramm des Palastes Karls V. in der Alhambra zu Granada, S. 57-96; Gerhard Rill,
Arbitrium - tertia pars. Beobachtungen zur Völkerrechtspraxis der frühen Neuzeit, S. 97-119;
Guido Komatsu, Die Türkei und das europäische Staatensystem im 16. Jahrhundert. Untersuchungen
zu Theorie und Praxis des frühneuzeitlichen Völkerrechts, S. 121-144; Hans-Wolfgang
Strätz, Die Oberösterreichische Landtafel von 1616/1629 als Spiegel des Wandels vom
ständisch-dualen zum fürstlich-absoluten Staatswesen, S. 199-215; Bernhard Lohse, Die Bedeutung
des Rechtes bei der Frage des obrigkeitlichen Widerstandes in der frühen Reformation
, S. 217-229; Gottfried Seebaß, Evangelische Kirchenordnung im Spannungsfeld von Theologie
, Recht und Politik: Die Gutachten der Nürnberger Juristen zum Entwurf der Branden-
burgisch-Nürnberger Kirchenordnung von 1533 und ihre Bedeutung für deren endgültige
Gestalt, S. 231-273; Günther Wartenberg, Die »Confessio Saxonica« als Bekenntnis evangelischer
Reichsstände, S. 275-294; Hansgeorg Molitor, Hermann von Wied als Reichsfürst und
Reformer, S. 295-308 (Erzbischof von Köln 1515-1547); Peter Baumgart, Die Renaissancepäpstejulius
II. und Leo X. und die Anfänge der Reformation, S. 309-329; Jörn Sieglerschmidt
, Die Überlieferung des katholischen Kirchenrechts in den weifischen Territorien um
1600, S. 331-356; Ernst Walter Zeeden, »...denn Daniel lügt nicht.« Daniels Prophetie über
den Gang der Geschichte in der Exegese des Kirchenvaters Hieronymus und Martin Luthers.
Von der Dominanz der Tradition über das Bibelwort, S. 357-385; Heinz Duchhardt, Das
Reichskammergericht des konfessionellen Zeitalters als »Sozialkörper« - forschungsstrategische
Anmerkungen, S. 387-395; Helmut Neuhaus, Von Karl V. zu Ferdinand I. - Herrschaftsübergang
im Heiligen Römischen Reich 1555-1558, S. 417-440.

Freiburg im Breisgau Klaus Graf

Peter Blickle (Hg.): Politische Kultur in Oberschwaben. Tübingen: Bibliotheca-Academia-
Verlagl993. 310 S., 8 Abb.

Formen »politischer Kultur in Oberschwaben« spürt ein Sammelband nach, der unter Federführung
von Peter Blickle im Anschluß an ein wissenschaftliches Symposium 1993 in Ochsenhausen
erschienen ist. Blickle zufolge zeichnet sich die »politische Landschaft« Oberschwaben
zwischen dem Ende der Stauferherrschaft und der napoleonischen Umwälzung durch

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