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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1999/0040
Rolf Vogt

Der Dorfplatz in Trillfingen 1998.

hatte, zurückgetreten. Jetzt mußte sein Nachfolger bestimmt werden. Am Samstag war das
Wahllokal vom Morgen an bis 18 Uhr geöffnet3. Drinnen warteten der Bürgermeister, der
Ratschreiber und zwei Urkundspersonen auf die Wähler. Bürgermeister Fridolin Hähnle war
Wahlleiter, das Protokoll führte Konstantin Stehle. Gemeinderat Josef Keßler und Dominikus
Stelzer, Obmann des Bürgerausschusses, dürften als Urkundspersonen Wahlhelfer gewesen
sein4.

Die Wähler mußten sich zunächst vom Bürgermeister und den Urkundspersonen bestätigen
lassen, daß sie in Trillfingen Stimmberechtigung hatten. Um ihre Stimme abzugeben, traten
sie danach einzeln vor und gaben dem Ratschreiber den Namen des von ihnen bevorzugten
Kandidaten zu Protokoll. Der Protokollführer trug den Namen in die entsprechende Rubrik
des Wahlprotokolls ein. Daneben wurde von den Urkundspersonen eine Kontrolle
durch Führung von Stimmzetteln vorgenommen.

Der Name, den der Ratschreiber am Samstag am häufigsten niederzuschreiben hatte, lautete
Würth. Ihn wollten mit Sicherheit auch die Trillfinger mehrheitlich nach Frankfurt

3 Nach der »Verordnung die Wahl eines Abgeordneten zur deutschen Nationalversammlung betreffend
« vom 15.09.1848, Verordnungs- und Anzeige-Blatt für das Fürstenthum Hohenzollern-Sigmarin-
gen, (künftig: Verordnungs- und Anzeige-Blatt Sigmaringen) Nr. 38/17.09.1848 S. 367, erfolgte die Wahl
am 23.09.1848 nach den Bestimmungen der »Landesfürstlichen Verordnung, die Wahl zu der deutschen
Nationalversammlung betreffend«, vom 18.04.1848, die die Wahl am 26.04.1848 geregelt hatte. Die folgende
Beschreibung basiert auf dem Verordnungstext, Verordnungs- und Anzeige-Blatt Sigmaringen
Nr. 16/16.04.1848 Extrablatt nach S. 150.

4 Nach Josef Schäfer: Die Revolution 1848 in Trillfingen. In: Hohenzollerische Heimat Nr. 2/April
1965. S. 17-19, hier S. 19, erhielten Hähnle, Keßler, Stelzer und Stehle von der Gemeinde wegen der Wahl
eine Aufwandsentschädigung. Schäfer bezieht sich ohne nähere Quellenangaben auf Rechnungsbücher
der Gemeinde.

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