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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0050
Volker Trugenberger

Grafen von Kirchberg15. Die Übernahme des Namens und des Siegels belegt, dass
man sich ganz im alten Sippendenken des Adels den Kirchbergern zugehörig fühlte,
in deren Familie man eingeheiratet hatte. Nach der Heirat mit der Veringerin ersetzten
Hartmann und sein Sohn Konrad das von den Kirchbergern übernommene
Wappen durch das Wappen der Veringer: drei schwarze Hirschstangen in Gelb16.
Konrad nannte sich nach der auf Veringer Erbgütern erbauten Burg Grüningen bei
Riedlingen comes de Gruningen, Graf von Grüningen17. Um 1240 kam es zu einer
Besitzteilung zwischen den Nachfahren Hartmanns: Der Sohn Konrads, der nach
seinem Großvater ebenfalls Hartmann hieß, erhielt neben einigen Gütern im mittleren
Neckarraum18 den Großteil des oberschwäbischen Besitzes und nannte sich
Graf von Grüningen, die Brüder Eberhard und Ulrich bekamen umgekehrt zwar
auch einige Güter bei Grüningen, so etwa in Langenenslingen19, hauptsächlich jedoch
neckarschwäbische Besitzungen und führten den Namen Grafen von Württemberg
. Auch Eberhard und Ulrich übernahmen nun die drei Hirschstangen in ihr
Wappen20, nachdem Ulrich 1238 noch mit dem alten kirchbergischen Wappen gesiegelt
hatte21. Ulrich wurde der Stammvater aller späteren Grafen, Herzöge und
Könige von Württemberg. Territorialpolitisch in Oberschwaben aktiv waren jedoch
zunächst vor allem die Grafen von Grüningen.

Die Stellung und der Besitz der Grüninger an der oberen Donau war nicht unumstritten
. Denn das Verhältnis zu den Grafen von Veringen war wegen der von
den Veringern herrührenden Güter ziemlich getrübt. Der Erbstreit mit der veringi-
schen Verwandtschaft wurde erst zu Beginn der 1250er Jahre beigelegt, und zwar
durch eine erneute Heirat zwischen den beiden Familien. Der erwähnte Graf Hartmann
von Grüningen heiratete in zweiter Ehe eine Veringerin. Wegen des engen
Verwandtschaftsverhältnisses der beiden Ehepartner musste der Papst eigens einen
Ehedispens erteilen22. Bei dem Konflikt scheint es nicht nur um einzelne Besitzun-

15 Die Urkunden des Reichsstifts Kaisheim 1135-1287. Bearb. von Hermann Hoffmann.
Augsburg 1972 (Schwäbische Forschungsgemeinschaft bei der Kommission für bayerische
Landesgeschichte Reihe 2a, 11). S. 17/8 (Nr. 20) . - Abbildung: Das Haus Württemberg (wie
Anm. 12) S. 10.

16 Otto von Alberti: Württembergisches Adels- und Wappenbuch. Bd. 1. Stuttgart 1889—
1898. S. VI und Tafel II. - Gustav A. Seyler: Geschichte der Heraldik (Wappenwesen, Wappenkunst
, Wappenwissenschaft). Neustadt a.d. Aisch 1970 (Reprografischer Nachdruck der
Ausgabe Nürnberg 1885-1889 [1890]; J. Siebmacher's großes Wappenbuch Bd. A). S.236. -
P[aul] Stalin: Zur Tinktur einiger schwäbisch-württembergischen Wappen. In: WVjh. 4
(1881) S. 122-128, hier S. 125.

17 Württembergisches Urkundenbuch. Hrsg. von dem Kgl. Staatsarchiv in Stuttgart. 11 Bde.
Stuttgart 1849-1913. Bd.3, 1871, S.236 (Nr. 749). - Das Haus Württemberg (wie Anm. 12)
S. 11 s.v. Konrad (III.) (Dieter Mertens).

18 Mereb (wie Anm. 14) S. 11-13. - Hermann Römer: Markgröningen im Rahmen der Landesgeschichte
. Bd. 1: Urgeschichte und Mittelalter. Markgröningen 1933. S. 89/90.

19 Württembergisches Urkundenbuch (wie Anm. 17) Bd. 4, 1883, S. 11/2 (Nr. 965).

20 Alberti (wie Anm. 16) S. VII sowie Tafeln I und II.

21 Württembergisches Urkundenbuch (wie Anm. 17) Bd. 3, 1871, S. 405/6 (Nr. 903).

22 Württembergisches Urkundenbuch (wie Anm. 17) Bd. 4, 1883, S. 307 (Nr. 1238: 1252) und
Gebhard Mehring: Urkundenlese aus den päbstlichen Registern. In: WVjh. N.F. 5 (1896)

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