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Volker Trugenberger
ebenfalls als Pfandbesitz. Auch das zwischen Sigmaringen und Ebingen gelegene
Winterlingen kam in jener Zeit in württembergische Hand78. Darüber hinaus gelang
es, die Grafen von Zollern fest an Württemberg zu binden. Dies war wichtig, weil
die Besitzungen der Zollerngrafen zwischen dem württembergischen Besitz um Tü-
zember 26 (Ausfertigung; für Auskünfte im Zusammenhang mit dieser Urkunde danke ich
Herrn Dr. Leopold Kammerhofer, Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien); StAS Ho 170 T 1 U
1344 Jan. 1 (Abschrift); Regest: Locher (wie Anm. 62) S. 136 und Schuler (wie Anm. 53)
S. 79 und 93 (Nr. 217 und 282). - Die Urkunde ist datiert donrstag nah dem heiligen wihen-
nacht tag, do man zalt von Christes gehurt driuzehenhundert jare und in dem vier und vierzi-
gestem jare. Dieses Datum ist je nachdem, ob der Schreiber das neue Jahr mit dem 25. Dezember
(Nativitätsstil) oder dem 1. Januar (Circumcisionsstil) beginnen ließ, entweder aufzulösen
als Donnerstag, 1. Januar 1344 (Nativitätsstil; so Schuler [wie Anm. 53] S. 79 [Nr. 217] oder
als Donnerstag, 30. Dezember 1344 (Circumcisionsstil; so Locher [wie Anm. 62] S. 136 und
Schuler [wie Anm. 53] S. 93 [Nr. 282], der die Urkunde hier ein zweites Mal aufführt). Bei
der im HHStA Wien als Archivsignatur verwendeten Datierung 26. Dezember liegt ein Versehen
bei der Auflösung des Datums vor, da bei der Tagesbestimmung offensichtlich der Kalender
für das Jahr 1342 zugrunde gelegt wurde, in dem der Donnerstag nach Weihnachten auf
den 26. Dezember fiel. Sowohl der Nativitäts- als auch der Circumcisionsstil finden in der ersten
Hälfte des 14. Jahrhunderts in Deutschland (namentlich in der Reichskanzlei) Verwendung
, wobei allerdings der Nativitätsstil überwiegt (Harry Bresslau: Handbuch der Urkundenlehre
für Deutschland und Italien. Zweite Auflage. Bd. 2. Berlin-Leipzig 1931. S.431;
Hermann Grotefend: Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit. Bd. 1. Hannover
1891. S. 22-23). Inhaltliche Kriterien lassen eine Datierung auf den 30. Dezember 1344
als zwingend erscheinen. Zum einen lebte am 1. Januar 1344 noch Graf Ulrich III. von Württemberg
, das bedeutet: Entweder hätte er bei einem Kauf, den er (was zudem unwahrscheinlich
ist) zusammen mit seinem Sohn Eberhard tätigt, als erster genannt werden müssen, oder
aber, wenn seine beiden Söhne Eberhard und Ulrich einen Kauf tätigen, hätte man den Sohn
Ulrich durch eine entsprechende Charakterisierung als der Jüngere oder als Bruder Eberhards
von seinem gleichnamigen Vater unterscheiden müssen. Zum anderen ist es unwahrscheinlich,
dass ein halbes Jahr nach Ausstellung der Urkunde HHStA Wien AUR 1343 Dezember 26 im
Juli 1344 eine weitere Urkunde um dasselbe Rechtsgeschäft ausgestellt wird, in der die Pfandsumme
unpräziser (1400 Mark statt 1380 Mark) angegeben wird und die nicht unerhebliche
Tatsache verschwiegen wird, dass wesentliche Teile des österreichischen Pfandes Veringen von
den Grafen von Veringen weiterverpfändet worden waren. Auch von der ausstehenden Bezahlung
der 2320 Pfund ist keine Rede, so dass nicht nachvollziehbar wäre, warum die Grafen
von Württemberg nicht sofort in den Besitz der Pfandschaft Veringen kommen, sondern erst
in den 1350er Jahren. Wahrscheinlicher ist vielmehr, dass die Urkunde HHStA Wien AUR
1343 Dezember 26 eine später vorgenommene Präzisierung und Modifikation der Urkunde
vom Juli 1344 darstellt: Man hatte zwischenzeitlich eine genaue Bestandsaufnahme gemacht
und dabei festgestellt, dass sich die einzelnen österreichischen Verpfändungen an die Grafen
von Veringen auf insgesamt nur 1380 Mark Silber beliefen (die Pfandsumme setzte sich aus
folgenden Verschreibungen der Herzöge von Österreich gegenüber den Grafen von Veringen
zusammen: 23. Februar 1315: Burg, Stadt und Dorf Veringen mit Zugehörden, Fischenz zu
Sigmaringen, der Weiher zu Langenenslingen und die Mühle bei dem Weiher [800 Mark Silber
]; 23. Februar 1315: das Dorf Langenenslingen [200 Mark Silber]; 11. August 1316: Erhöhung
der Pfandsumme auf Veringen um 180 Mark Silber; 17. März 1330: Erhöhung der Pfandsumme
auf Veringen um 200 Mark Silber. - Locher [wie Anm. 62] S. 120-122 und 129). Man
hatte ferner festgestellt, dass Teile des österreichischen Pfandes von den Veringern weiterverpfändet
worden waren. Ferner hatte sich herausgestellt, dass die Württemberger nicht bereit
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