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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0065
Württemberg in Hohenzollern - zur Territorialpolitik der Grafen von Württemberg

bingen und dem um Jungingen, Ebingen, Veringen und Sigmaringen lagen. So
kämpfte Graf Friedrich IV. von Zollern-Schalksburg mit den Württembergern gegen
die Reichsstädte und fiel 1377 in der Schlacht bei Reutlingen; 1388 gingen die
Grafen von Zollern ein Dienstverhältnis mit dem Grafen von Württemberg ein und
gestanden diesem ein Offnungsrecht für die Zollernburg und Hechingen zu79.

Die Herrschaftsintensivierung in Sigmaringen lässt sich in vier Punkten festmachen
:

1) Die Habsburger hatten Rechte und Güter im Raum Sigmaringen auch an ihre
Ritterklientel verpfändet. Es handelte sich dabei unter anderem in der Stadt Sigmaringen
um einen Teil der Steuer und das Fischereirecht in der Donau, ferner um Güter
zu Laiz und Rechte in Sigmaringendorf sowie um das Dorf Thalheim. Diese
Rechte und Güter wurden 1356 von den Württembergern ausgelöst80. Inhaber der
meisten abgelösten Pfandgüter und -rechte waren Angehörige der Ritterfamilie von
Reischach gewesen, die auch weiteren Besitz in der Gegend hatten. Die Württem-

oder in der Lage waren, die ausstehenden 2320 Pfund Heller aufzubringen, so dass sie den
Veringern zunächst den weiteren Besitz der Pfandschaft einräumen mussten und Veringen erst
später übernehmen konnten.

1359 November 20 Wien: Herzog Rudolf von Osterreich gibt für sich und seine Brüder die
Einwilligung dazu, dass die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg seine Burg, Stadt
und Herrschaft Veringen mit allen Zugehörden von dem Pfandinhaber Graf Heinrich von
Veringen für die in den Pfandbriefen genannte Summe übernommen haben und pfandweise
besitzen. Der Aussteller behält sich die Rücklösung des Pfandes vor. - HHStA Wien AUR
1359 November 20 (Ausfertigung); StAS Ho 170 T 1 U 1359 Nov. 20 (Abschrift); Regest:
Locher (wie Anm. 62) S. 143 und Schuler (wie Anm. 53) S. 211 (Nr. 679).

Frühestes Zeugnis für die Übernahme Veringens durch die Grafen von Württemberg ist
eine Bestimmung in dem am 26. September 1359 in Schaffhausen geschlossenen Bündnisvertrag
zwischen Herzog Rudolf von Osterreich und den Grafen Eberhard und Ulrich von
Württemberg, wonach die Grafen von Württemberg auch während des Bündnisses den Herzögen
von Österreich gestatten müssen, Burg und Stadt Veringen zurückzulösen (Schuler
[wie Anm. 53] S. 209 [Nr. 676]).

78 Der Landkreis Balingen. Amtliche Kreisbeschreibung. Hrsg. vom Statistischen Landesamt
Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Landkreis Balingen. 2 Bde. o.O. 1960 und 1961
(Die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg). Bd. 2, 1961, S. 221 und 904. - Eberhard
Gönner: Hohenzollern und Württemberg. Geschichtliche Kräfte im Zollernalbkreis. In: Zol-
lernalb-Profile 3 (1993) S. 9-26, hier S. 10.

79 Wilfried Schöntag: Die Herrschaftsbildungen der Grafen von Zollern vom 12. bis zur
Mitte des 16. Jahrhunderts. In: ZHG 32 (1996) S. 167-228, hier S. 219-220. - Hillebrand (wie
Anm. 60) S. 87.

80 HStAS A 602 WR 2194, 2195, 6091-6094. - Schuler (wie Anm. 53) S. 171-173 (Nr. 531-
536). - Maier (wie Anm. 56) S. 13. Bei der von Egk von Reischach neben anderen Pfandgütern
um 8 Pfund Pfennig Konstanzer Münze abgelösten, in der diesbezüglichen Urkunde (HStAS
A 602 WR 6092) ausdrücklich als Pfand der herschaft ze Osterrych bezeichneten Fischenz in
der Stadt Sigmaringen dürfte es sich wegen des unterschiedlichen Pfandwerts nicht um die
zum österreichischen Pfand Veringen gehörende vischentzen ze Sigmaringen handeln, die Egk
von Reischach als Afterpfand von den Grafen von Veringen innehatte und deren Wert 1344
mit 60 Pfund Heller angegeben wurde (HHStA Wien AUR 1343 Dezember 26).

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