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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0066
Volker Trugenberger

berger schwächten mit der Auslösung der Pfandgüter und der Pfandrechte den Ritteradel
als mögliche Konkurrenz und als möglichen Störfaktor bei der Herrschafts-
arrondierung. Ahnliches lässt sich übrigens - einige Jahre früher - auch in der Herrschaft
Teck mit Kirchheim beobachten, deren habsburgischer Teil ja zusammen mit
Sigmaringen an die Württemberger verpfändet worden war81.

2) Das Amt des Vogtes wurde wieder an jemanden vergeben, der zur württembergischen
Klientel zu rechnen ist, nämlich an Gumpold von Gültlingen, der sich 1352
mit seinen Burgen, unter anderem Berneck, der württembergischen Herrschaft als
Diener verschrieben hatte82. Zuvor hatten als Nachfolger Ulrich Mürlis mit Konrad
von Hornstein und Egk von Reischach Vögte amtiert, die aus der Region stammten
und deren Familien überdies Inhaber habsburgischer Lehen und Pfandgüter waren83
. Auch frei werdende Lehen wurden nun offensichtlich teilweise an die württembergische
Adelsklientel vergeben84.

3) Es wurde versucht, eine Klientel in der Region aufzubauen. Dies betraf insbesondere
den Ritteradel. So erscheinen unter den Lehensleuten, Räten und Dienern der
Württemberger Angehörige der Ritteradelsfamilien Hertenstein, Hornstein oder
Reischach85. Die Hertenstein und Reischach erhielten von den Württembergern sogar
Lehen im mittleren Neckarraum86. Wer sich widersetzte, wurde militärisch be-

81 1349 lösten die Grafen von Württemberg von dem Ritter Hans vom Stain die zur Herrschaft
Teck und zu Kirchheim gehörenden Leute, die er von der Herrschaft Osterreich hatte,
um 170 Pfund Heller (Schuler [wie Anm. 53] S. 115 [Nr. 356]; Württembergische Regesten I
[wie Anm. 50] Teil 2,1927, S. 377 [Nr. 9773]).

82 Maier (wie Anm. 56) S. 13.

83 Maier (wie Anm. 56) S. 12.

84 So erhielt Heinz Drescher einen Hof in Sigmaringendorf zu Lehen, den vor ihm Konrad
von Hornstein innehatte (Lehenbuch Graf Eberhard des Greiners von Wirtemberg. Hrsg. von
[Eugen] Schneider. In: WVjh. 8 [1886] S. 113-164, hier S. 114 [fol.la]; Schuler [wie Anm.
53] S. 81 [Nr. 224]). Heinz Drescher ist wohl personengleich mit Heinz von Grafeneck genannt
Drescher, der 1368 zusammen mit seinen beiden Brüdern Besitz in Oferdingen bei
Reutlingen verkaufte (Württembergische Regesten I [wie Anm. 50] Teil 2, 1927, S. 521
[Nr. 13115]). Die Grafenecker waren im 13. Jahrhundert wohl Ministerialen der Grafen von
Urach und dürften mit dem Kauf der Grafschaft Urach durch Graf Ulrich [. von Württemberg
in nähere Beziehungen zu den Württembergern getreten sein. Ihr Besitzschwerpunkt lag
im frühen 14. Jahrhundert um die namengebende Burg im Gebiet des Oberlaufs der Großen
Lauter, wo die Württemberger mit dem Erwerb der Burg Blankenstein samt Zugehörden 1320
Fuß gefasst hatten (Der Landkreis Reutlingen [wie Anm. 58] Bd. 1, 1997, S. 673/4 und 678).
Eine mütterliche Verwandte des Heinz (von Grafeneck genannt) Drescher war wohl Adelheid
Drescher, die 1384 und 1389 Besitz in der Gegend von Vaihingen/Enz verkaufte (Württembergische
Regesten I [wie Anm. 50] Teil 2,1927, S. 525 [Nr. 14122 und 14124]).

85 Brun von Hertenstein: Edward von Hornstein-Grüningen: Die von Hornstein und
von Hertenstein. Erlebnisse aus 700 Jahren. Konstanz [1911]. S. 46; Markus Müller: Das
württembergische Lehnswesen zur Zeit Graf Eberhard des Greiners. In: ZWLG 56 (1997)
S. 11-37, hier S. 26. - Mantz von Hornstein: von Hornstein-Grüningen (wie oben) S. 104. -
Burkhard von Reischach: Lehenbuch (wie Anm. 84) S. 117.

86 Hertenstein: Lehenbuch (wie Anm. 84) S. 115, 120 und 137 (fol. lb, 8b und 31b: Lehen in

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