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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0072
Volker Trugenberger

gen wurde erwogen, dessen Aufmarschplan überliefert ist: Insgesamt wollte man
600 Reiter und 4000 Fußknechte aufbieten. Um die Sigmaringer Befestigungsmauern
unterminieren zu können, sollte darauf geachtet werden, dass die minenlute mit
wägen, howen, bickeln, schuffein [...]gerust syen und dass genügend Maurer, Zimmerleute
und Steinbrecher dabei seien. Außerdem wollte man noch zwei grosse
steinbuchssen, also Geschütze, aufbieten107. Doch zu einer Belagerung Sigmaringens
kam es nicht: Am Schluss einigte man sich 1459 auf dem Verhandlungswege: Württemberg
verzichtete zur Abgeltung der Erbansprüche Elisabeths auf alle bei der
Verpfändung von 1399 vorbehaltenen Rechte und Ansprüche auf Sigmaringen und
Veringen, das heißt, die Württemberger gaben Burg und Stadt Sigmaringen mit aller
ir zugehörung den Werdenbergern zu rechtem eigen und verpflichteten sich, das
Pfand Veringen, umfassend Burg und Stadt Veringen, Veringendorf, Benzingen,
Harthausen, Langenenslingen und Billafingen, nicht einzulösen und im Falle der
Einlösung durch Habsburg die Pfandsumme den Werdenbergern zukommen zu
lassen108. Die Werdenberger trauten den Württembergern jedoch nicht und suchten
sich bei Kaiser Friedrich III. und dem Haus Habsburg zu versichern. 1460 trugen
sie zum einen die Grafschaft Sigmaringen dem Reich zu Lehen auf und ließen sich
zum anderen die habsburgische Pfandschaft von Veringen durch den habsburgi-
schen Erzherzog Sigismund unter Erhöhung der Pfandsumme bestätigen. Zwei
Jahrzehnte später, 1482, wurde mit den Habsburgern vereinbart, dass beim Aussterben
des werdenbergischen Mannesstammes Sigmaringen und Veringen unentgeltlich
an das Haus Habsburg fallen sollten, das die beiden Grafschaften als Lehen
weitervergeben durfte. Dieser Fall trat 1534 ein: Der letzte Werdenberger starb und
die Habsburger gaben Sigmaringen und Veringen im darauf folgenden Jahr als Lehen
an die Grafen von Zollern109.

107 HStAS A 602 WR 63.

108 StAS Ho 80 T 1 U 1459 Mai 16. - Abdruck bei von Vanotti (wie Anm. 66) S. 605-608
(Nr. 46). - Ausgenommen von der Abtretung an die Werdenberger waren im Vertrag von 1459
ausdrücklich die lyhung und vogtrecht der kirchen zu Veringendorf, Benzingen, Harthausen
und Langenenslingen. Das Patronatsrecht über die drei erstgenannten Kirchen war - wie erwähnt
- mit Habsburg strittig. Man wollte offensichtlich die Werdenberger nicht mit dem ungeklärten
Rechtsstreit mit den Habsburgern belasten, der sich auch in den folgenden Jahren
noch hinzog, so dass 1481 sowohl Graf Eberhard V. von Württemberg als auch Erzherzog Sigismund
dem Bischof von Konstanz Geistliche auf die Pfarrei in Veringendorf präsentierten
(Manfred Krebs: Die Investiturprotokolle der Diözese Konstanz aus dem 15. Jahrhundert.
Anhang zum Freiburger Diözesanarchiv 66-74 [1939-1954]. S. 921/2). Erst 1490 im grundlegenden
Vergleich mit Habsburg verzichtete Württemberg auf die Verleihung der drei Kirchen
(HStAS A 602 WR 4893 [Ausfertigung; freundliche Mitteilung von Herrn Dr. Peter Rücken,
Hauptstaatsarchiv Stuttgart] und StAS FAS [Dep. 39] DS 1 Neuer Zuwachs R 50E Nr. 30 [Abschrift
]). Von ihrem Patronatsrecht in Langenenslingen machten die Württemberger spätestens
seit dem 16. Jahrhundert keinen strikten Gebrauch mehr (Der Landkreis Biberach [wie
Anm. 25] Bd. 2, 1990, S.257).

109 Franz Herberhold: Die österreichischen Grafschaften Sigmaringen und Veringen. In:
Vorderösterreich. Eine geschichtliche Landeskunde. Hrsg. vom Alemannischen Institut unter
Leitung von Friedrich Metz. 2 Bde. Freiburg i.Br. 1959. Bd. 2, S. 574-584, hier S. 578-580. -
Mayer (wie Anm. 66) S. 33/4 . - von Vanotti (wie Anm. 66) S. 407-410, 426, 466, 621-622.

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