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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0139
Die Landjägerei in den Hohenzollerischen Landen in den Jahren 1918-1933

Major nicht verhandle, der Herr sei für ihn erledigt. Als Zeuge führe ich den Oberwachtmeister
an.

Uber schlechte Behandlung von seitens des Herrn Majors beklagten sich nur die
F. Wachtmeister Schultz III. und Kitschke und forderten diese die Entfernung des
Herrn Distriktsoffiziers. Die Äußerungen des F. Wachtmeisters Schultz III. in der
Volkszeitung, über die zahlreichen Klagen von schlechter Behandlung, sowie der
Herr Distriktsoffizier sei überflüssig wie ein Kropf, sind unwahr und nicht geäußert
worden. Der in der Volkszeitung von dem F. Wachtmeister Schultz III. geschriebenen
und veröffentlichten Artikel ist eine persönliche Gehässigkeit und hat mit den
Gendarmen nichts gemein; Schultz III. hat diesen Artikel am Abend nach der
Dienstversammlung im Hotel „Löwen" in Sigmaringen öffentlich vorgelesen. Vor
der mündlichen Berichterstattung bei der Zivildienst-Behörde versuchten die
Frauen der Gendarmen Schultz III. und Kitschke die übrigen Gendarmen zu beeinflussen
, um die Entfernung des Herrn Distriktsoffiziers und des Herrn Oberwachtmeisters
durchzusetzen. Am Abend vor der Dienstversammlung wurde ich, als ich
Herrn Major gegen die Angriffe des F. Wachtmeisters Schultz III. in Schutz nahm,
mit den Worten abgefertigt: „Sie sind auch noch von der alten Sorte."

Die beantragte Absetzung des Oberwachtmeisters durch den Soldatenrat wurde
durch Bitten des F. Wachtmeisters Menzel und von mir dahin gemildert, daß Versetzung
des Oberwachtmeisters beschlossen wurde. Auch hier sprach nur persönliche
Gehässigkeit der Gendarmen Schultz III. und Kitschke und Hansel mit. Die Mehrzahl
der Gendarmen stimmten für eine Versetzung, um die Absetzung des Oberwachtmeisters
zu verhindern. Drei Gendarmen waren für den Verbleib des Oberwachtmeisters
auf seinem Posten.

Ich erkläre, daß ich und die Mehrzahl der Gendarmen über die Behandlung von
Seiten des Herrn Major und des Herrn Oberwachtmeisters, trotzdem auch ich eine
Zurechtweisung erlitten habe, nicht klagen können. Die Mehrzahl der Gendarmen
sind dem Herrn Major zu Dank verpflichtet für die gerechte und wohlwollende Behandlung
sowie für die uns bewiesene Fürsorge.

Ich bitte um eine mündliche Berichterstattung der Gendarmen bei der "Zivildienst
-Behörde und Anberaumung einer neuen Dienstversammlung, unter Ausschluß
des Soldatenrats, um den Gendarmen Gelegenheit zu geben, ihre wahre Meinung
zu äußern und somit den schlechten Eindruck, den die Herren Vorgesetzten
von den Gendarmen bekommen haben, zu vernichten*.

In einem Bericht des Regierungspräsidenten in Sigmaringen an das Ministerium
des Innern in Berlin vom 5. Januar 1919 lesen wir, dass die Gendarmen der Oberamtsbezirke
Sigmaringen und Gammertingen in einer Dienstversammlung am
16. Dezember 1918 einstimmig beschlossen haben, alle in der turbulenten Zusammenkunft
am 27. November 1918 gefaßten Beschlüsse wieder aufzuheben. Die militärischen
Vorgesetzen seien gebeten worden, ihren Dienst aufzunehmen. Die
Gendarmen der beiden anderen Bezirke Hechingen und Haigerloch hätten ihren
Beschluss zur Absetzung des Distriktsoffiziers jedoch nicht zurückgenommen.

3 StAS, Ho. 235 VIII 111.

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