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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0158
Manfred Teufel

ihnen dabei Gelegenheit zu persönlicher Fühlungnahme mit den Beamten der Landeskriminalpolizei
zu geben37. Die vorgesehene kriminalistische Weiterbildung war
für die Beamten der Landjägerei im Regierungsbezirk Sigmaringen um so wichtiger,
als sie infolge der weiten Entfernung zur Landeskriminalpolizeistelle in Frankfurt/
Main selbst schwerste Straftaten auf sich alleingestellt bearbeiten mussten.
In weit größerem Maße als ihre württembergischen und badischen Kollegen nahmen
die Landjäger in Hohenzollern die originären Aufgaben einer „Kriminalpolizei
des flachen Landes" wahr. Die Ausrüstung der Landjägerei mit dem für eine
sachgemäße kriminaltechnische Spurensuche und Spurensicherung unabdingbaren
Spurensicherungskoffer und dem so genannten „Polizei-Taschenbesteck für Fingerabdrucknahme
und Spurensicherung" war voll im Gange. Zusätzlich wurden ab
Januar 1927 für die Landjäger im Regierungsbezirk Sigmaringen die „Kriminalistischen
Monatshefte" amtlicherseits abonniert, ein (auch heute noch) wichtiger Lehrbehelf
für den praktischen Kriminalisten. Diensthunde fanden vorzugsweise im polizeilichen
Ermittlungsdienst Verwendung.

Nach der im vorgenannten Fachorgan verbreiteten amtlichen „Statistik über
Mord und Totschlag in Preußen" (eine Reichskriminalstatistik führte erst ein Erlaß
des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 20. Dezember 1935 zum
1. Januar 1936 ein) wurde 1927 im Regierungsbezirk Sigmaringen ein Mordfall verübt
. (In ganz Preußen starben im Jahre 1927 durch Mord und Totschlag 841 Personen
.) Von den 827 Personen, die 1928 in Preußen durch Mord und Totschlag ihr Leben
eingebüßt haben, waren drei Personen aus den Hohenzollerischen Landen, davon
ein Kind im Alter bis zu einem Jahr. Nach dem in anderem Zusammenhang erwähnten
Periodikum Wegweiser durch die Polizei, in dem auch kriminalistische
Daten und Fakten veröffentlicht worden sind, registrierte man für den Regierungsbezirk
Sigmaringen im Jahre 1929 vier Morde, ein Totschlag und Raubversuch (ungeklärt
). Die Gesamtzahl aller erlassenen polizeilichen Strafverfügungen (meistens
waren es verkehrspolizeiliche Übertretungen), die regelmäßig auf Landjägeranzeigen
hin verhängt wurden, betrug im Jahre 1929 = 1.381 (zum Vergleich: Berlin:
100.692, Düsseldorf: 119.529).

Im Kontext mit der durch Schaffung einer organisierten Landeskriminalpolizei
für Preußen gesteigerten Verbrechensbekämpfung muß auch der Erlaß der Minister
des Innern und der Justiz vom 22. Februar 1927 gesehen werden, mit dem unter
Aufhebung aller früheren Anordnungen nunmehr definitiv bei der Landjägerei die
Oberleutnants, Oberlandjägermeister, Landjägermeister und Oberlandjäger zu
Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft (für die Beamten des Polizei- und Sicherheitsdienstes
im Regierungsbezirk Sigmaringen vorwiegend natürlich der Staatsanwaltschaft
Hechingen) bestellt wurden. Es ist vollkommen natürlich, dass man nur den
Beamten des Vollzugsdienstes diese Eigenschaft beilegte. Nur für jene Beamtengruppen
hatte sie praktischen Wert, und es verstand sich von selbst, dass man sie
den Dienstanfängern (Landjägern) vorenthielt. Im angrenzenden Württemberg verlangte
die Verfügung des dortigen Justizministeriums vom 28. November 1923, dass
Polizeiwachtmeister auch erst nach Bestehen der vorgeschriebenen Prüfung an der

37 Geregelt im Erlaß des Ministers des Innern vom 7. Juni 1926.

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