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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0089
Die Aufhebung der Klöster Gorheim und Laiz im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen

dar, es betrug, nach Abzug von 784 fl. Schulden, noch 56.653 fl., wovon 17.110 fl. auf
die Gebäude entfielen80. Die jährlichen Einnahmen des Klosters wurden auf 1.993 fl.
bzw. zunächst auf 2.121 fl. veranschlagt, die Ausgaben auf 940 fl. bzw. auf 1.595 fl.,
so dass man einen jährlichen Überschuss von 1.053 fl. bzw. zuerst von 526 fl. errechnete81
. Zudem hatte das Kloster den Gundelfinger Hof, brocken Gutenstein genannt,
von der Herrschaft Scheer auf zehn Jahre gegen eine jährliche Pacht von 150 fl. geliehen
. Auf diesem Gutshof hatte das Kloster ebenfalls Dienstboten beschäftigt. Der
Ertrag aus dem Gut wurde zwar von den Ausgaben für die Dienstboten und den
übrigen Unterhaltskosten aufgezehrt, doch konnte das Kloster hier seinen Holzbedarf
decken. Ferner hatte es der genannten Herrschaft ein Kapitel von 3.000 fl. gegen
4 % Zinsen (120 fl.) geliehen gehabt, so dass sich die Pachtsumme für Laiz letztlich
nur auf 30 fl. belief. Da das Holz für das Kloster aber nicht mehr benötigt wurde, gab
Österreich das Gut gegen Rückzahlung des Kredits zurück82.

Am 13. August 1782 wurde das Kloster Laiz definitiv aufgehoben. Die Nonnen
hatten sich zuvor weltliche Kleidungsstücke zu besorgen, und sie erhielten ihre
Pensionen für ein Vierteljahr im Voraus ausbezahlt. Um sechs Uhr morgens las der
Beichtvater nochmals eine heilige Messe. Er ermahnte die Klosterfrauen, sich fromm
und ohntadelhaft aufzuführen. Dann versammelten sich die Schwestern im Konvent,
wo ihnen Kommissar Biermann mitteilte, dass die Fünfmonatsfrist um sei. Sie sollten
sich nun umkleiden und an ihre neuen Wohnorte begeben. Ihr Eigentum, das sie ins
Kloster mitgebracht hätten und alles, was sonst als Privateigentum inventarisiert
worden wäre, dürften sie mitnehmen. Darauf bedankten sich die Frauen für die mit
ihnen gehabten Bemühungen und für die gelassene Behandlungsart. Anschließend
begaben sie sich in ihre Zellen, um den Habit ab- und weltliche Kleidung anzulegen.
Währenddessen wurde das Gepäck in die bereitstehenden Fuhrwerke verladen.
Schließlich mussten sie nochmals im Refektorium erscheinen und Name, Alter,
Gesundheitszustand sowie künftigen Aufenthaltsort zu Protokoll geben und dieses
Protokoll unterzeichnen. Die Hausgerätschaften, die den Nonnen befristet überlassen
worden waren, wurden kontrolliert und nach Stockach verfrachtet. Der
Kommissar kündigte schließlich abermals an, dass nun jede Schwester austreten solle,
worauf sie den Abzug wircklichen genohmen und das Kloster verlassen haben, wie
dann auch die Chorthüre zur Pfarrkirchen, das Convent und die Porten beschloßen
und in vim verae evacuationes der Kloster- und Portenschlüßel zu Commissions-
handen genohmensi.

80 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 536 (Protokoll vom 1. -14.3.1782; Verzeichnisse vom 4.3. u.
14.3.1782; Schreiben vom 2.3., 26.3., 6.4.1782); Nr. 537 (Personalstand). Zu Einzug, Verkauf,
Abführung und Verwendung des Klosterguts: Wolf, Aufhebung der Klöster (wie Anm. 2),
S. 41ff.; Winner, Klosteraufhebungen (wie Anm. 3), S. 91 u. öfter.

81 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 536 (26.3. u. 7.6.1782). Bei der zweiten Berechnung waren
bestimmte Kosten nicht mehr einbezogen, dafür auch die Einnahmen niedriger veranschlagt.

82 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 536 (26.3., 30.4., 7.6.1782). - Vgl. Zum Gut: Kuhn-Rehfus,
Laiz (wie Anm. 18), S. 216.

83 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 536 (13.8.1782).

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