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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2004/0030
Leopold Stierle

Ein noch stärkeres Aufsehen hat die Karlsurkunde über die Gründung des Klosters
Alt-Beuron bei der gelehrten Welt hervorgerufen. Als Sprecher der Kritiker hat
sich der Archivar Übelacker hervorgetan. Übelacker mußte die Interessen des Hauses
Osterreich vertreten. Nach dem 30jährigen Krieg hat Beuren das Haus Osterreich
wiederholt als Schutzherrn in Anspruch genommen, und Österreich war damit stillschweigend
einverstanden. Im Vertrag von 1615 hatte die Familie von Enzberg auf
Vogtei und Niedergerichtsbarkeit zugunsten des Klosters verzichtet. Als die vorderösterreichische
Regierung jedoch 1721 ihre Stellung vertraglich festschreiben wollte,
wehrte sich Beuren mit der Begründung, das Kloster sei vogtfrei. Die Bestrebungen
Beurens, die Reichsunmittelbarkeit und die Aufnahme in den Schwäbischen Kreis zu
erlangen, waren damals in vollem Gange. Dagegen wiederum mußte die Regierung
mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln vorgehen, denn die Beuroner Bestrebungen
richteten sich gegen ihre Interessen. Im Lauf dieser Auseinandersetzung war es
Aufgabe des Archivars Ubelacker, der Regierung die rechtliche Begründung für ihren
Standpunkt auszuarbeiten. Erhalten ist im Hauptstaatsarchiv Stuttgart ein umfangreiches
Büschel zu der archivalischen Information über das Kloster Beuron und die
iura austriaca über dasselbe11. Die Äußerungen Übelackers über die damaligen Beuroner
Aktivitäten müssen wir daher auch zuerst unter diesem Gesichtspunkt betrachten
. Auch durch den Kauf der ritterschaftlichen Herrschaft Bärenthal mit dem
Schlößchen Ensisheim 1751 hat Beuron die erhoffte Reichsunmittelbarkeit nicht voll
erlangt. Beuron erhielt die Herrschaft als Lehen des Erzhauses Österreich, nicht des
Reiches, mußte dafür aber seine Zehentrechte in Bubsheim, Reichenbach und an
anderen Orten an Österreich abtreten. Aus Entgegenkommen wollte Österreich die
Aufnahme des Klosters in den Schwäbischen Kreis unterstützen. Im Vertrag vom 23.
Juli 1790 haben Beuron und Österreich ihre Auseinandersetzungen beigelegt.

Ubelacker äußert sich auch über die Karlsurkunde34. Er spricht von „gröbsten
Fehlern des unerfahrenen Erfinders", „es könnten die Zeit, Personen und Umstände
alle bestimmt werden, durch welche Personen, wann und wie dieses unächte Dokument
geschmiedet worden seye". Namen nennt auch Übelacker nicht.

Der Wortlaut der Karlsurkunde war im Extractus annalium, der als Beilage A der
Commentatio beigegeben war, enthalten. Daneben gab es aber ein davon getrenntes,
selbständiges Schriftstück (Papier, nicht Pergament), eben die so oft erwähnte Karlsurkunde
. Es bedarf wohl keiner langen Erörterungen darüber, daß diese Papierurkunde
nicht das Original aus dem Jahre 786 sein konnte. Es wurde von den Forschern
leider versäumt, das Wasserzeichen des Papiers festzustellen. Der Nachweis über die
Entstehungszeit wäre dann in etwa möglich gewesen. Seit einigen Jahren ist diese
Urkunde im Staatsarchiv Sigmaringen nicht mehr auffindbar35. Es konnte auch noch
nicht stichhaltig geklärt werden, in welcher Zeit die Annales Beuronenses, in denen
der Wortlaut der Urkunde enthalten war, geschrieben wurden.

Keine der Fragen über die Entstehungszeit des Klosters Alt-Beuron, die in der
Commentatio angeschnitten wurden, war bis zum Ende des 18. Jahrhunderts zufrie-

33 HStAS. B 51 Bü 158a.

34 Herberhold (wie Anm. 1). S. 99.

35 StA Sigmaringen. Dep. 39 FAS Beuron Rubr. 78 Nr. 78.

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