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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2004/0032
Leopold Stierle

sten Urkunden über das Kloster im Wortlaut und viele andere Urkunden in Regestenform
. In diesem Werk erscheint auch die Karlsurkunde zum ersten Mal im Druck.
Zingeler erwähnt die Äußerungen früherer Forscher zu dieser Urkunde und den
anderen Unterlagen über die Geschichte des Klosters. Er analysiert dann selbst alle
diese Unterlagen und kommt zu dem Schluß, daß „die Karlsurkunde eine Fälschung
ist". Pizenberger soll der Verfertiger der Urkunde gewesen sein oder von der Verfertigung
gewußt haben. Die Urkunde sei 1762 noch nicht bekannt gewesen. Zingeler
redet vom „historischen Unwerth des Catalogus praepositorum", er kennt aber dessen
Verfasser Bartholomäus Pirzschelin. Die Stiftung eines früheren Klosters Alt-
Beuron soll vor Beginn des 16. Jahrhunderts den Beuroner Chorherren durchaus
unbekannt gewesen sein. Erst im 17. Jahrhundert soll eine spätere Hand im Anniversar
I die Gedenktage für Gerold nachgetragen haben.

Mit der Karlsurkunde und den anderen Unterlagen, die über das Kloster Alt-Beu-
ron berichten, hat sich Franz Herberhold 1955 ausführlich befaßt40. Er zerpflückt die
Urkunde, weist nach, in welchen anderen Urkunden und Schriften gleichlautende
Worte und Formulierungen zu finden sind und kommt dann zu dem Schluß, daß insbesondere
die Urkunde vom 29. Juni 786 für das Bistum Verden und einige Lorscher
Urkunden als Vorlage für die Karlsurkunde gedient haben. Die Tatsache, daß solche
Textformulierungen bereits in anderen Urkunden enthalten seien, wird als Beweis
dafür gewertet, daß diese Formulierungen nicht original, sondern Abschriften aus
anderen Unterlagen und daher Fälschungen seien. Stichhaltig ist diese Ansicht jedenfalls
nicht. Herberhold mußte bekannt sein, daß in den Schreibstuben damals Formularbücher
auflagen, nach denen die Urkunden verfaßt wurden. Auch heute gibt es
solche Musterbücher für den Schriftverkehr auf allen möglichen Gebieten. Eine
Urkunde muß daher nicht schon deshalb falsch sein, weil in einer früheren Urkunde
bereits gleiche Formulierungen enthalten sind. Herberhold ist fest davon überzeugt,
daß die Karlsurkunde eine Fälschung sei. Die Fälschung soll in das Jahrzehnt zwischen
1761 und 1771 gehören41. Die beiden Pizenberger, Vater und Sohn, sollen, wenn
auch nicht die eigentlichen Fälscher, so doch Mitwisser und Handlanger der Fälschung
sein. Herberhold stellt sich vorbehaltlos auf die Seite Fidel Wegscheiders und
führt aus, „einer aber, der etwas wußte und aus der Schule geplaudert hatte, war der
frühere Beuroner Kanoniker Fidel Wegscheidel'. Ja, gerade weil er etwas wußte oder
wissen mußte, daß z.B. der Catalogus aus dem Egesheimer Urbar abgeschrieben worden
war, hätte ein kurzer Hinweis darauf zumindest in diesem Punkt Klarheit
geschaffen. Auch hätte er dadurch dem Abt von Beuren die Demütigung erspart, sich
vor dem Herzog von Württemberg und dem Bischof von Konstanz rechtfertigen zu
müssen.

Die Rechtfertigung des Abtes Rudolf, ihm sei von einer Schriftverfälschung
während seiner Amtszeit nichts, aber auch gar nichts bekannt, auch nicht, daß sich im
Beuroner Archiv ein verfälschtes Aktenstück befinde, die Angaben über die Gründung
und die Pröpste von Alt-Beuron seien in einem Egesheimer Urbar von 1551
enthalten, wurde wohl zur Kenntnis genommen, aber anscheinend nicht weiter

40 Vgl. Anm. L

41 Herberhold (wie Anm. 1). S. 95.

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