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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2004/0119
Frauenarbeit in der Industrialisierungsphase

renen durch die Mütter ausüben™. Knapp 20 Jahre später konstatierte Otto Reinhard
in seiner Studie über die württembergische Trikot-Industrie für den Amtsbezirk
Balingen eine sehr hohe Kindersterblichkeit, da die ...Zeit für Kinderpflege und erforderliche
Sorgfalt [...] in Anbetracht der gewerblichen Tätigkeit zu wünschen übrig
lasse".

Vor allem der mangelnde Wöchnerinnenschutz ging auf Kosten der Gesundheit
von Neugeborenen und Müttern. Zwar wurden im Lauf der Jahre gesetzliche Regelungen
zur Verbesserung der Situation von Arbeiterinnen erlassen, diese waren
jedoch nur wirksam, wenn sie für die Arbeiterinnen nicht zu finanziellen Einbußen
führten, wie im Fall des Mutterschutzes. 1900 meldete die Gewerbeinspektion, dass
Fabrikanten schwangere Frauen vier bis sechs, teilweise auch acht bis zehn Wochen
vor der Niederkunft entließen,... um sie zu schonen und auch um den jugendlichen
Arbeitern den ... für dieselben unpassenden Anblick einer solchen Frau [...] zu ersparen
und schlechte Witze zu vermeiden. Für die betroffene Arbeiterin war diese
„Schonung" wenig hilfreich, ihr fehlte der Verdienst, und so etwas wie „Wochengeld"
gab es noch nicht100. 1905 war dann eine Wöchnerinnenunterstützung durch die
Fabrikkrankenkassen eingeführt, die den Verdienstausfall jedoch nicht voll ersetzte,
weshalb viele Arbeiterinnen während des Mutterschutzes Heimarbeit übernahmen101
. 1908 wurde der Wöchnerinnenschutz von sechs auf acht Wochen ausgedehnt,
die Krankenkassen waren jedoch nur zu einer sechswöchigen Unterstützung verpflichtet
. So waren viele Arbeiterinnen daran interessiert, bereits nach sechs Wochen
ihre Arbeit wieder aufzunehmen, da sie sich einen zweiwöchigen kompletten Verdienstausfall
nicht leisten konnten102.

16. ARBEITERINNENSCHUTZ - DIE KÖNIGLICH WÜRTTEMBERGISCHE
GEWERBEINSPEKTION

Die Reichsgewerbeordnung von 1908 regelte schließlich den Arbeitsschutz für Frauen
. Dem war ein langer Kampf der Arbeiterinnen-Organisationen um Schutzbestimmungen
vorausgegangen. Angesichts der Bedingungen, unter denen die Frauen im 19.
Jahrhundert Fabrikarbeit leisteten, und den daraus entstehenden negativen Folgen für
ihre Gesundheit, waren entsprechende gesetzliche Regelungen sicher ein Fortschritt.
Nicht unumstritten war jedoch bis in die jüngste Zeit die Frage, inwieweit Sonderregelungen
für Arbeiterinnen auch zum Ausschlussmechanismus für Frauen aus
bestimmten Erwerbszweigen werden konnten, so etwa das Nachtarbeitsverbot103.

98 Beschreibung des Oberamts Balingen (wie Anm. 11) 96f, S. 106, S. HOf.

99 Reinhard (wie Anm. 27), S. 12.

100 Jahresbericht der Gewerbe-Aufsichtsbeamten im Königreich Württemberg für 1910. Berlin
1911, S.136f.

101 Ders. für 1905. Berlin 1906, S. 36.

102 Ders. für 1910. Berlin 1911, S. 40f.

103 S. Sabine Schmitt: Der Arbeiterinnenschutz im deutschen Kaiserreich. Zur Konstruktion
der schutzbedürftigen Arbeiterin. Stuttgart 1995.

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