Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
42(127).2006
Seite: 51
(PDF, 55 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2006/0063
Zur Geschichte des Fürstlichen Hoftheaters in Sigmaringen

3. VORSCHRIFTEN FÜR BEWERBER UM ZULASSUNG
ZUM HOFTHEATER

Mit Datum vom 20. September 1829 hatte das Fürstenhaus die Bedingungen
bekannt gegeben, unter denen eine Theatergesellschaft in Sigmaringen im Hoftheater
auftreten konnte:

1. Muß der Theater Unternehmer eine Gesellschaft bringen, die den Erwartungen
eines gebildeten Publikums Genüge zu leisten, das heißt, die Opern und Schauspiele
von den besseren Künstlern und Autoren mit Zufriedenheit eines kunstliebenden
Publikums zu geben im Stande ist.

Zu diesem Behufe sind wenigstens bis 12 Individuen, und zwar

a) für die Oper eine jugendliche Sängerin, ein Tenorist und Bassist von guten und
reinen Bruststimmen, die alle zugleich ein schönes Spiel damit vereinigen sollen

b) für das Schauspiel eine erste jugendliche Liebhaberin und Liebhaber p.p. von
gutem Spiel und Aussehen zu engagieren. Des weiteren geeignete Individuen
für 2te Parthien, Subreten (sie!) und Chor.

2. Gespielt wird dreimal in der Woche, nämlich am Sonntag, Dienstag und Donnerstag
von Dezember bis einschließlich März. Der Beitrag des Fürsten wird nur
geleistet, wenn die Gesellschaft komplett ist. Werden die Bedingungen erfüllt,
leistet der Fürst einen Beitrag von 400 Gulden. Darüber hinaus übernimmt er die
Beleuchtung und verlangt keine Gebühr für die Benutzung des Theaters. Es wird
besonders auf anständiges und moralisches Betragen der Gesellschaft gesehen7.

4. DAS THEATER-PUBLIKUM

Das Theater hatte im Parterre 11 Reihen mit 149 Sitzplätzen Zwischen dem
Zuschauerraum und der Bühne wurde im Bedarfsfalle das in der Regel kleine Orchester
auf einer eigenen Stellfläche platziert. Auf der Empore befanden sich 12 Logen,
die mit Ausnahme der Fürstenloge in der Regel den höheren Beamten des Hofes, der
Geistlichkeit und den Offizieren vorbehalten waren. Die Mehrzahl der Besucher im
Parterre waren wohl Mitglieder und Beamte des Hofes, Angehörige des gehobenen
Bürgertums, darunter natürlich die Mitglieder der Museumsgesellschaft sowie auch
auswärtige Besucher.

Im Dezember 1827 wurde im Hinblick auf die bevorstehende Theatersaison die
Verteilung der Logen durchgeführt. Das Abonnement wurde an höhere Beamte des
Hofes, an die Geistlichkeit und an Offiziere vergeben. (Abbildung 6 und 7). Auf
höchste Anordnung Sr. Hochfürstlichen Durchlaucht sollten die größeren Logen zu
1 Gulden, die kleineren zu 30 Kreuzer per Abonnement den Herren Abonnenten
überlassen werden8. Im Parterre gab es 14 Sitze auf dem ersten Platz. Der Ertrag dar-

7 StAS Dep. FAS NVA 13178, Blatt 1.

8 StAS Dep. FAS NVA 13198, Blatt 1.

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