Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
42(127).2006
Seite: 228
(PDF, 55 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2006/0240
Rolf Vogt

Premiere Armee franoaise

^v^.mv'en an die Bürgermeister and ihre Vertreter

1. ) Bis zum Eintreffen eines Offiziers der Hilitarregierung haben die

Bürgermeister und sonstigen Vertreter der Gemeindeverwaltung die
Anweisungen des 0rts2iommc.r-d3n.ten (das ist der jeweils im Dienstraa-~e
älteste Offizier) strSJIg zu befolgen.

2. ) uartier. Dir Bürgermeister.- oder sein Stellvertreter (Beigeordneter

oder Seißeindssohr eiber) zeigt fem Crtskomnir.pdenten für seine 2)ru-;-oe
das bette .uartier. V.'enn .reine .besonderen Aatjeiteungen, muß jedes"" •
Haas das der Eiruppe zugewiesen wurde, ganz von den Einwohnern geräumt
werden. Einrichtung ausf. im Hause bleiben, es dürfen nur EL ider
und persönliche Sachen mitgenommer. werden.

3. ) folgende IfaSnahmer. treffen: Alle uaifen und L'unition, 'üadioa.parate,
_\ Fotoapparate und Feldstecher müssen sofort im Rathaus abgegeben

' werden, zlz werden unter der Yarantwortung des Bürgermeisters von
der Gemeindeverwaltung aufbs. ahrt und überwacht.

c) Der Bfirseroeister oder ...ein .tellver-rreter holt beim Ortstomaandan
die .jr.wei-.un. en aber .ie 7.cnehr sbesci^änsungen ein. Im allgemein
soll zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang niemand auf der
otraße sein. Der läge nach strengere Sine.ehransangen möglich.

c) Niemand darf die Gemeinde ohne Erlaubnis verla sen.
a,b,o, veröffentlichen besw. a.»schellen lassen.

d) traßenund . e_e säubern und aufräumen lassen. Insbesondere
i-ans-srsperreh beseitigen ohne Verkehrsstockong hervorzurufen.

*

e^ i'cte begraben lassen,

±j tetss V:'.eh einscharren lassen.

g) alle Wirtschaften und Geschäftshäuser bis auf weiteres geschlossen
mit „usname der notwendigsten lebensmivtel gescht-fte.

4) sobald ;ie ü5 glich spätestens am 2. Tage folgende Listen aufstellen:
(Der Iteih'e nach wie folgt:

a) ungehörige der .Vehrmacht

b) —«gehörige des Volkssturms
c/ L"_nn^_^isj3hen_16 .uad_4j5 Jahren

d; Kriegsgefangene, deportierte unu sonstige nicht Dsut.che
(Li.te nach ITationen geordnet)
Parteigenossen der jcTSBiJ?

G^oeindeangestellte und. S.^meijide.v.eri".reter S__1]sj±Qj_ Jis:x tgrade
-OLter^irehaitj x)atum"des jäisngtantritte (ehrenamtlich
&emeindeverürj5ter und Beamte angeben)

g) Segtaindepolizei

h) 3-rrerd.e der" wehrmächt

i) Vorräte an Lebensmittel und anderen kriegswichtigen Produkten d«
".7ehr macht

der Zivilbevölkerung (wichtig damit man sie sicher stellen

Ii

Zraftfahrzeuge, Keifen, Schläuche

in der Umgebung befindliche Llinenfeider und sonstige Verkehrshindernisse
Die Kriegsgefangenen seilen bis auf weiteres UmiS-tfrt und Stelle
bleiben, sie werden von Jer Gemeinde verpflegt»

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